Eigentumswohnung als Kostenfalle

News AT schreibt am 6.11. 2013 über den Kauf einer Eigentumswohnung in Österreich, die zur Kostenfalle geworden sein soll.

Eine österreichische Familie beabsichtigte den Kauf einer Wohnung in Wien. Dazu wandte man sich an einen Vermögensberater der Deutsche Vermögensberatung Bank AG, einer Tochter der Deutschen Vermögensberatung DVAG.

Nach Angaben von News AT besitzt die deutsche Vermögensberatung Bank eine Bankenkonzession. Die österreichische Familie soll jedoch auf Anraten des Vermögensberaters das Darlehen nicht bei der deutschen Vermögensberatung Bank, sondern bei einer anderen Bank aufgenommen haben.

Nun soll der Vermögensberater die Empfehlung ausgesprochen haben, diesen Kredit nicht in Euro anzulegen, sondern in Schweizer Franken. Daraus soll ein Schaden entstanden sein.

Die deutsche Vermögensberatung Bank streitet die Vorwürfe ab und weist darauf hin, dass man solche Empfehlungen nicht mehr ausgesprochen hatte, nachdem die Finanzmarktaufsicht am 10.10.2008  den Banken empfohlen hatte, keine Fremdwährungskredite mehr an private Haushalte zu vergeben.

Übrigens ist eine solche Art der Finanzierung in der Branche gar nicht unüblich, wenn auch äußerst riskant. Die Finanzierung einer Immobilie gerade mit der Schweizer Währung hätte auch von Vorteil sein können.

„Darüber hinaus bieten Darlehen in Alpenwährung noch einen weiteren Vorteil: Wertet der Euro gegenüber dem Franken auf, sinkt auch die effektiv in der europäischen Gemeinschaftswährung zu tilgende Schuldsumme“, schreibt das Manager Magazin sogar noch im Mai 2012.

Das Problem ist nur, dass solche Arten der Finanzierung spekulativ sind und von der Werthaftigkeit der jeweiligen Währung abhängig ist. Im Fall der österreichischen Familie soll dies nach etwas mehr als zwei Jahren bereits zu einer mehr als 20-prozentigen Verschuldung geführt haben.

Oftmals wurde auch zu einer Finanzierung geraten, in der parallel zum Darlehen Beiträge in eine Lebensversicherung gezahlt und aus dem Topf der Lebensversicherung das jeweilige Darlehen getilgt werden sollte. Auch dies führte oftmals zu großen Verlusten, da die aus der Lebensversicherung erhofften Zinsvorteile sich nicht verwirklichen ließen.

Ranking der Lebensversicherer

Manager Magazin Online hatte die 12 größten Lebensversicherer unter die Lupe genommen und ist zu bemerkenswerten Ergebnissen gekommen. Allianz war danach vorn, HDI, AachenMünchener und Ergo hinten.

Von Finanzprofi über 1:1 bis zur WWK und die Pfändungen

Nachdem Finanzprofi AG nunmehr von 1:1 Assecuranz Service übernommen wurde, gab es im Vertrieb Reibereien. Bekanntlich gehört 1:1 Assecuranz Service der WWK-Versicherung.

Die Handelsvertreter von Finanzprofi AG fürchteten nunmehr, dass WWK Produkte Vorschriften machen würde. Das weitreichende Angebot, welches Finanzprofi AG bisher auf dem Programm hatte, drohte durch die Einflussnahme von WWK zu zerfallen. So jedenfalls war dies die Betrachtung vieler Handelsvertreter.

Außerdem gab es Streit um Provisionen. Handelsvertreter warfen Finanzprofi vor, es sei  nicht richtig abgerechnet worden.

Finanzprofi AG reagiert auf diese Gespräche mit einer Maßnahme: sie zog ihren Trumpfass aus den Ärmel und überschattete die Handelsvertreter mit weitreichenden Kontopfändungen.

Nunmehr sind auch andere Forderungen gepfändet.

Dies ist sicher ein in der Finanzwelt einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang.

Diese Pfändung war Anlass für die Handelsvertreter zur fristlosen Kündigung, nachdem die Finanzprofi zuvor aufgefordert wurde, die Pfändung herauszunehmen. Das Vertragsverhältnis war zuvor nicht angetastet. 

Finanzprofis müsen bei Finanzprofi notarielle Schuldanerkenntnisse unterschreiben

Finanzprofi AG hat sich einen in der Finanzdienstleistungsbranche einmaligen Trick ausgedacht.

Die Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche zahlen üblicherweise an ihre Handelsvertreter Vorschüsse. Es gibt feste Vorschüsse über einen gewissen Zeitraum oder aber prozentuale Vorschüsse, wenn ein Versicherungsvertrag vermittelt wird.

Dies wird sowohl von den Vertrieb so gehandhabt wie auch von den Versicherungsgesellschaften. Lediglich bei den sogenannten Sachversicherungen werden erst dann die Provisionen gezahlt, wenn der Kunde die jeweiligen Beiträge leistet.

Die Welt der Finanzdienstleistung lebt also von den Vorschüssen.

Damit verbunden ist immer das Risiko, im Falle der Stornierung eines bereits zuvor ausgezahlten Vertrages, dass der Vorschuss nicht zurückgezahlt werden kann. Die Versicherungsgesellschaften und auch die Vertriebe tragen also das Insolvenzrisiko des Handelsvertreters.

Davon konnte die Finanzdienstleistungsbranche bisher gut leben. Dieses Risiko ist man gerne eingegangen. Die Gewinne waren stets viel höher als die überschaubaren Risiken.

Dennoch hat sich Finanzprofi AG jetzt etwas ganz Besonderes einfallen lassen: Nachdem man erfolgreich eine Gruppe von Vertrieblern von einem Konkurrenten hat abwerben können, drängte man diese gleich zu Beginn des Vertrages in sogenannte notarielle Schuldanerkenntnisse. Dies bedeutet, der Vertriebler musste sich – unabhängig vom Stand des Provisionskontos – einer erheblichen Schuld unterwerfen.

Das notarielle Schuldanerkenntnis ist ein Titel, aus dem jederzeit vollstreckt werden kann.

Dieser Vorfall ist in der Finanzdienstleistungsgeschichte sicher ein Ausnahmefall. Es wird vor dem Abschluss solcher notariellen Schuldanerkenntnisse dringend gewarnt.

Das notarielle Schuldanerkenntnis war nicht einmal an eine feste Ratenzahlung geknüpft oder an den Stand des Provisionskontos. 

Von Finanzprofi zur S&K

Finanzprofi AG wirbt damit, eine auf die persönliche Situation des Kunden zugeschnittene Finanzberatung anzubieten. Auf ihrer Webseite meint sie, 300 Versicherungskonzerne, verschiedene Bausparkassen und Bankinstitute anbieten zu können.

Leider gehörte zu einen dieser Angebote auch die umstrittene Firma S&K-Grupp. Deren Geschäftsführer wurden im Februar 2013 wegen Betrugsverdachts verhaftet.

Einige von Finanzprofi beschäftigten Handelsvertreter wurden offensiv dazu angehalten, die von S&K angebotenen Produkte zu vermitteln. Diese Produkte wurden als gut eingestuft. Das Handelsblatt schrieb am 04.10.2013, dass Privatanleger mehr um Millionen betrogen sein sollen.

Mittlerweile hat das Frankfurter Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines so genannten dinglichen Arrestes zu Gunsten eines geschädigten Privatanleger erlassen. Jonas Köller und Stephan Schäfer befinden sich wegen Verdachts des Analgebetruges in dreistelliger Millionenhöhe in Untersuchungshaft.