Umsätze der DVAG

Die DVAG bleibt immer noch der größte Finanzdienstleister in Deutschland. Sie gab kürzlich die aktuellen Zahlen bekannt. Im Jahre 2012 wurden 1,18 Milliarden Euro umgesetzt.

Im Jahre 2011 waren es 1,1 Milliarden €, 2010 waren es 1,07 und 2009 waren es auch 1,1 Milliarden Euro.

Trotz Finanzkrise hatte die DVAG 2008 ihr erfolgreichstes Jahr. Sie hatte einen Umsatz von 1,22 Mrd. Euro.

Ein ehemaliger Vermögensberater hatte sich einmal die Mühe gemacht, die Entwicklung der DVAG grafisch aufzuarbeiten. Umsätze und Erträge gingen danach seit 1996 kontinuierlich nach oben ( nur 2002, 2005 und 2009 wurden jeweils der Vorjahresumsatz nicht gehalten). 

Lohnt sich eine Lebensversicherung überhaupt noch?

Stern-online kritisiert die Lebensversicherungen. Im Ergebnis bleibt meist weniger, als die Werbung vermuten lässt.

Die Zinssätze, die versprochen werden, beziehen sich nämlich nicht auf die eingezahlte Summe. Sie beziehen sich nämlich nur auf das, was übrig bleibt, nachdem die Versicherung ihre Kosten für Verwaltung und Provision abgezogen hat.

Stern kritisiert auch die hohen Kosten der Vertriebe einschließlich der bekannten Strukturvertriebe. 6 % und mehr der Beitragssumme werden so einfach geschluckt.

Handelsvertreter-Blog feiert Geburtstag

Im Juni 2008 wurde der Handelsvertreter-Blog eingerichtet, am 19.6. hatte Kollege Kompa die ersten Begrüßungsworte eingestellt.

Seitdem schreiben ein paar Anwälte und ein paar andere Branchenkenner, regelmäßig oder unregelmäßig, was ihnen gerade zu dem Thema einfällt.

Ursprünglich war der Blog mal als eigene persönliche Aufarbeitung gedacht. Im Laufe der Zeit wurde der Blog immer mehr Informationsquelle über viele Dinge – auch Ungereimtheiten -, die in der Vertriebswelt und in der Welt der Handelsvertreter passieren. Da insbesondere die Finanzdienstleistung viele Handelsvertreter beschäftigt, lag es auf der Hand, dass diese Branche in den Mittelpunkt geriet.

Trotz intensiver Recherche unterlief dann der eine oder andere handwerkliche Fehler. Einige wenige Berichte mussten korrigiert werden.

Es gab sogar zwei anwaltliche Abmahnungen und zwei einstweilige Verfügungen, weil sich ein Vertrieb durch den Inhalt gestört fühlte. Für mich war dies eine neue Erfahrung, da ich zur Kenntnis nehmen musste, dass man selbst über Urteile nicht immer und überall berichten darf.

Wenn sich bereits aus dem Urteil ein sehr negativer Eindruck für die eine oder andere Partei ergeben könnte, darf man dies eventuell nicht veröffentlichen.

Mittlerweile habe ich mich fast auf die Veröffentlichung von Urteilen beschränkt. Als auf Handelsvertreter- und Vertriebsrecht spezialisierter Anwalt habe ich immer genug Stoff.

Zu gern würde ich auch darüber plaudern, was sich hinter den Kulissen so abspielt. Das lass ich aber mal lieber – wegen der oben erwähnten Erfahrungen. In meinen Prozessen erfahre ich immer noch von vielen „Ungereimtheiten“ und Dingen, die zum Himmel rufen, die den einen oder anderen sicherlich interessieren dürfte.

Dass der Blog angekommen ist, darf man dann an anderer Stelle feststellen, wenn ich z.B. in www.dejure.org nach Vorschriften suche und auf diesen Blog stoße. 

Die Tücken der Krankentagegeldversicherung

Nachdem ein Vermögensberater erkrankte, griff er auf seine Krankengeldtageversicherung zurück. Diese zahlte dann auch schnell eine angemessene Summe.

Dem Vermögensberater war erst einmal geholfen. Dann verlangte die Krankenversicherung die letzten zwei Einkommensteuerbescheide. Und plötzlich sollte der Berater fast die gesamten Leistungen in fünfstelliger Höhe wieder zurückzahlen. Aus den Einkommensteuerbescheiden ergab sich nämlich, dass sein Nettoeinkommen nicht annähernd so hoch war, wie er es bei der Krankenversicherung versichert hatte.

Und die Krankenversicherung hat Recht:

Die maximale Höhe des Krankentagegeld ist in den Musterbedingungen für die Krankentagegeld Versicherung (MBKT) in § 4 geregelt:

„Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentagegeld- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus Ruf entrichtete wohl Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12  Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht.“

 

Beratung wieder mangelhaft

Wer glaubt, die Bankberatungen würden besser werden, wird eines Besseren belehrt. Dies ergab ein aktueller Test, der im Mai veröffentlicht wurde.

Die Kritik: Keine individuelle Beratung, empfohlen wurden oft Produkte mit den höchsten Gewinnen – allerdings für die Banken und Berater und nicht für die Kunden.

Noch am besten: Die deutsche Bank. Die hatte aber jüngst im ZDF ihr Fett weggekriegt. Die Skandale der deutschen Bank heißt das Arbeitspapier.