Auf den Spuren der Vermögensberater

Auch ich durfte jetzt eine Ostseereise auf der Aida erleben. Mich hatte allerdings niemand eingeladen – ich musste die Reise selbst bezahlen.

So konnte ich mich ein paar Tage dem hingeben, was manch ein Vermögensberater der DVAG erhält, wenn er dort genügend Umsätze einreicht. So erinnerte mich auch vieles an die DVAG. Auf dem aidaeigenen Sender wurde man von einer aidaeigenen Musik „umsäuselt“, die sich sehr an den DVAG-Titel erinnerte, den ich damals vor vielen Jahren hören musste, als ich eine DVAG- Veranstaltung besucht hatte.

Am ersten Abend hatte sich dann auch die Aida-Crew vorgestellt. Mein älterer Sitznachbar, dem ich während der Durchführung einiger Tschaka Tschaka – Übungen den Hals kraulen musste, hatte mich auf den Herrn vorne auf der Bühne mit weißem Hemd und schwarzer Hose angesprochen und mich gefragt, ob er der Kapitän des Schiffes sei. Da ich das aus der Ferne nicht genau sehen konnte, konnte ich die Frage nicht beantworten. Jedenfalls war dieser seemännisch gekleidete Herr vorn der Moderator, der uns zu diesen sonderbaren Übungen aufgefordert hatte. Beim Verlassen des Theaters fragte mein Nachbar dann diesen Menschen, ob er der Kapitän sei. Dieser lachte und sagte, er sei nicht der Kapitän, sondern der Entertainmentmanager. Daraufhin entgegnete der Sitznachbar: „Gott sei Dank“ und sprach mir aus der Seele. Ansonsten hätte ich mir bereits ab dem ersten Abend um meine Sicherheit Sorgen gemacht.

Sorgen um die Sicherheit gab es dann beim Auslaufen aus dem ersten Hafen in Oslo. Der Kapitän des Schiffes setzte die Aida zweimal mit ordentlicher Wucht bei etwa 4-5 Beaufort (=Windstärke) gegen die Kaimauer. Er setzte zunächst die Fahrt für eineinhalb Stunden fort, bevor er sich dazu entschied, umzudrehen und den Schaden am Schiff begutachten zu lassen. Dies führte am Bord zu einiger Verunsicherung, die einige Gäste dazu veranlasste, vorsichtshalber Schwimmwesten anzulegen. Insbesondere die späte Entscheidung umzudrehen, erinnerte an manch Zaudern anderer – noch dazu italienischstämmiger – Kapitäne, bevor es dann doch zu einer großen Havarie gekommen war.

Der Gutachter meinte, der Schaden würde die Verkehrssicherheit nicht einschränken, so dass die Fahrt fortgesetzt werden konnte. Der Schaden wurde dann am nächsten Morgen rasch mit weißer Farbe übergepinselt. Man sollte ja den Schaden nicht stets präsentiert bekommen.

Insgesamt war es jedoch eine erholsame und gut organisierte Fahrt. Da ich jedoch normalerweise niemanden brauche, der meine Freizeit gestaltet, und ich normalerweise wildfremden Menschen nicht den Hals kraule, ist die Wiederholungsgefahr eher gering.

Was hat Gustl Mollath mit Hoeneß zu tun und wer sah den Schweizer Schwarzgeldgeist ?

Der Fall Gustl Mollath geistert seit Monaten durch die Presse.

Er war liiert mit einer Vermögensberaterin, die für die Hypovereinsbank tätig war. Im Zuge eines Scheidungskrieges warf er vor, dass seine Frau Schwarzgelder in die Schweiz vermittelt habe.

Seit Jahren sitzt Mollath nun in der Psychiatrie, weil nach Ansicht von Gerichten und Gutachtern so etwas nur auf paranoide Gedankensysteme zurückgeführt werden könne. Nun denn.

Mehr dazu hier im Monitor.

Monitor hinterfragt, ob Mollath wirklich krank ist oder nur ein Querulant, der Recht hat.

Pikant: Uli Hoeneß warb übrigens früher auch für die HypoVereinsbank. Dort hieß es: Wie sicher ist sicher? Wo sich Geld jetzt wohl fühlt?

Die HypoVereinsbank hat die Kampagne mit Hoeneß jetzt abgeschaltet, schreibt der Stern.

Gegen Uli Hoeneß wird bekanntlich ermittelt, ob er Gelder in der Schweiz beim Finanzamt nicht angegeben hatte.

Der Dr. hat Geburtstag

Dr. Pohl, Gründer und Chef der DVAG, wird heute 85 Jahre alt. Ich habe vergessen, ihm zu gratulieren.

Ich kann mich gut daran erinnern, dass sein Geburtstag in meiner Zeit bei der DVAG eine große Rolle gespielt hat. Verstanden hatte ich es nie, dass meine Kollegen voller Ehrfurcht fast Kniefälle gemacht haben, wenn sie ihm begegnet sind. Gott sei Dank sind die Zeiten vorbei.

Im Handelsblatt wurde er interviewt. Näheres ist im Blog der DVAG nachzulesen.

Ich war etwas überrascht, als er Fehler einräumte. Erstmalig spricht er davon, dass es ein“ kleines Problem“ mit dem SEB-Fond gebe. (Zur Erinnerung: Der Fond erlitt den wirtschaftlichen Absturz und wurde zwangsweise geschlossen. Viele Anleger verloren einen Teil ihrer Einlagen. Ich jedenfalls kann mich nicht daran erinnern, Kunden jemals gesagt zu haben, dass die Gefahr besteht, dass der Fond geschlossen werden könne. Auf den Schulungen, die ich besuchte, gab es dieses „Problem“ nicht.)

Pohl deutete auch an, schwer erkrankt zu sein. Er sagte: „Ich hätte mir vor 3,4 Jahren nicht gedacht, dass ich noch die Chance habe, meinen 85. zu erleben.“ Aufhören will er noch nicht. Pohl meint in diesem Zusammenhang, dass nur dies für Kontinuität sorgen.

Gegenüber dem Bankenwesen äußerte sich kritisch. Vor der Pleite einer Bank habe er keine Angst.

Der Begriff des Strukturvertriebes ist Pohl offensichtlich ein Dorn im Auge. Denn über den Begriff des Strukturvertriebes will er gelacht haben. Die Bundeswehr habe doch auch Strukturen, sagte er.

In der Einleitung schreibt das Handelsblatt, die DVAG sei ein Allfinanzspezialist. Pohl beschreibt das im Interview näher und sagt, Allfinanz heiße, dass alles aus einem Kopf komme. Liebes Handelsblatt: Wenn alles aus einem Kopf kommt, ist man kein Spezialist, sondern ein Generalist… 

Jetzt wieder andersherum

Während ich gestern noch schrieb, dass in einem Rechtsstreit der OVB mit einem Handelsvertreter nicht das Arbeitsgericht zuständig ist, war von einem anderen Gericht nunmehr eine ganz andere Auffassung zu hören.

Das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach schrieb am 17.4.2013, dass es die Auffassung vertrete, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet sei. Schließlich dürfte der Handelsvertreter ein so genannter Einfirmenvertreter im Sinne von § 5 Abs. 3 ArbGG sein.

Das Gericht wies auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe hin. Da ich diese nicht kenne, haben ich diese erst einmal angefordert.

 

OLG Koblenz: Landgericht ist bei Streit mit OVB zuständig

Am 09.04.2013 entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Verfahren der OVB Vermögensberatung AG gegen einen Handelsvertreter, dass die Zivilgerichte und nicht das Arbeitsgericht zuständig sind.

 

Zu prüfen hatte das Gericht, ob eine Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 3a i. V. m. 5 Abs. 3 ArbGG vorliegt. Das Oberlandesgericht Koblenz geht davon aus, dass nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvermittler-Vertrag nicht davon ausgegangen werden kann, der Beklagte sei Einfirmenvertreter kraft Vertrages im Sinne des § 92 a HGB. Schließlich gehe die vertragliche Regelung zwischen den Parteien sachlich nicht über das hinaus, was die Beklagten ohnehin bereits aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 86 Abs. 1 HGB untersagt ist. „Auch das aufgrund der vertraglichen Vereinbarung geschuldete ständige Bemühen des Beklagten, für die Klägerin Verträge zu vermitteln, reicht für die Annahme der Einfirmenvertretereigenschaft nicht aus. Nach dem Vertrag war es dem Beklagten durchaus möglich, für andere Unternehmen tätig zu sein, die nicht im Konkurrenzverhältnis mit der Klägerin standen“.

 

Beschluss vom Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 4 W 193/13 vom 09.04.2013