Die Epoche der Versäumnisurteile

Versäumnisurteile kommen – der Ordnung sei Dank – sehr selten vor. Gerade bei Rechtsstreitigkeiten mit größeren Gesellschaften ist dies eine absolute Ausnahme.

Manchmal wird ein Versäumnisurteil jedoch dazu genutzt, um wieder in den Prozess hineinzukommen und um wieder neu vortragen zu können. Wir Anwälte nennen das Flucht in die Säumnis. Ein solches Versäumnisurteil ist dann durchaus geplant.

Nun gab es in dieser Zeit drei Gerichtstermine mit der OVB, einen beim Landgericht Koblenz, einen beim Oberlandesgericht Koblenz und einen beim Oberlandesgericht Schleswig. In Schleswig mussten wir feststellen, dass unsere Zeugen nicht geladen waren, weil versäumt wurde, den Zeugenvorschuss einzuzahlen. Da das Gericht uns in der Beweislast sah und wir die Zeugen zu stellen hatten, erging ein Versäumnisurteil, um den Prozess nicht durch ein Endurteil zu verlieren.

In dieser Woche gab es die anderen beiden Termine in Koblenz. Dort erschien die Gegenseite nicht.

In kurzer Zeit drei Versäumnisurteile mit nur einem Gegner – das hatte ich in meiner siebzehnjährigen Anwaltslaufbahn auch noch nicht.

Versorgungswerk erfüllt nicht die Rentenversicherungspflicht

Das Versorgungswerk dient der Absicherung eines selbstständigen Vertriebsmitarbeiters. Es ist überflüssig, darauf hinzuweisen, dass solche Absicherungen nützlich sind.

Deshalb wurden diese Absicherungen auch für Selbstständige in Teilbereichen vorgeschrieben.

Selbstständige, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer regelmäßig nur für einen Auftraggeber tätig sind, sind rentenversicherungspflichtig.

Näheres dazu hier.

Wird man als Selbstständiger mit einem Auftraggeber zum ersten Mal versicherungspflichtig, kann man sich einmalig für die Dauer von drei Jahren von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Dazu hier eine interessante Broschüre.

Das Versorgungswerk ist kein Ersatz für die Rentenversicherungspflicht. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, sich bei der Frage, ob man rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, sich mit der deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine Betriebsprüfung bei dem Selbstständigen die Versicherungspflicht festgestellt wird und erhebliche Nachzahlungen drohen.

 

 

Das Versorgungswerk – das unbekannte Wesen

Gestern schrieb ich von den Versorgungswerk ehemaliger Vertriebsmitarbeiter der AachenMünchener.

Das Versorgungswerk ist jedoch keine Erfindung der AachenMünchener, sondern wird – teilweise unter anderer Bezeichnung – von vielen Vertrieben eingesetzt.

Unter anderem erhalten es auch einige Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung, die eine bestimmte Strukturstufe bei der DVAG erreicht haben. Die DVAG zahlt dann regelmäßig – je nach Erfolg des Vermögensberaters – in dafür vorgesehene“ Töpfe“, wie zum Beispiel eine Lebensversicherung bei der AachenMünchener.

Oft verpflichten sich Vermögensberater, dass diese Ansprüche bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres an die deutsche Vermögensberatung abgetreten werden. Dies bedeutet, dass der Vermögensberater grundsätzlich bis dahin eine Auszahlung an sich nicht verlangen kann.

Ab der Stufe des Regionalgeschäftsstellenleiter bzw. Praxisstufe 2 kann es Zahlungen in eine Renten -,  Risikolebensversicherung und in eine Unfallversicherung geben, ab der Stufe Geschäftsstelle gibt es dann eine Aufbauversorgung, bestehend aus Leistungen in ein Investmentdepot.

Näheres ist auf mehrseitigen Versorgungsbedingungen geregelt.

Die Leistungen aus den Versorgungswerk verstehen sich als zweckmäßige soziale Absicherung, während jedoch einzelne Regelungen in den Versorgungsbedingungen Fragen aufwerfen.

 

AachenMünchener: Bei Streit keine Antwort

Eine ehemalige Handelsvertreterin der AachenMünchener, eine GmbH, ist mit der AM in einen Rechtsstreit verwickelt. Man streitet über Ausgleichsansprüche und die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

Der Geschäftsführer dieser GmbH. der selbst ja gar nicht mit der AM streitet, wünschte nunmehr Auskünfte aus seiner Kollektivversicherung.

Die AM antwortete darauf: “ Von unserer Direktion … haben wir erfahren, dass … ein Verfahren gegen … geführt wird. Daher können wir leider keine Auskünfte geben“.

Ein Antwort, deren Logik sich für manch einen nicht sofort erschließt. Also schauen wir mal, was die Gerichte dazu sagen.

OVB mit geringerem Umsatz

Mehr Kunden, mehr Verträge und mehr Mitarbeiter… was nützt es, wenn der Kuchen kleiner wird?

Die OVB konnte den Umsatz von 2011 von 222,1 Mio. Euro nicht halten und erzielte 2012 einen Umsatz von 214,7 Mio. Euro.

Immerhin: Der Konzernüberschuss verbesserte sich von 4,2 auf 8,2 Mio. Euro.

Mehr dazu hier.