Aus und vorbei

Mit 86 Jahren und gesundheitlich angeschlagen wollte er das Amt nicht mehr ausüben. Er legte das Amt nieder, obgleich er es bis an sein Lebensende hätte ausführen können. Niemand hätte seine Macht in Frage stellen dürfen. Er verkörperte die ihm angediehene Vaterfigur. Sein Wort wurde erhört und wurde Gesetz. Um zu verlängern hätte es keiner Wiederwahl bedurft. Ein deutscher Papst ist zurückgetreten.

Mal was ganz anderes

Seit 2011 verschickt die “Gewerbeauskunftszentrale” (GWE) sog. “Angebotsformulare für einen Eintrag in eine Gewerbedatenbank” an Gewerbetreibende, Unternehmen, Freiberufler und Vereine.

Die Formulare waren so gestaltet, dass auf den ersten Blick kein Preis für diesen “Service” erkennbar war, so dass viele irrtümlich in dem Glauben unterschrieben, der Eintrag sei kostenlos. Kurz danach flatterte eine Rechnung von mehreren hundert Euro ins Haus.

Bei Nichtzahlung wurden oft monatelang Mahn- und Drohschreiben, eines Inkassobüros oder verschiedener Rechtsanwälte, verschickt.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität klagte vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die GWE und bekam Recht. Diese Urteile bestätigte nunmehr der BGH, indem er die Nichtzulassungsbeschwerde der GWE zurückwies. Damit steht fest, dass das Verhalten der GWE wettbewerbswidrig war und deshalb zu recht untersagt wurde.

So teilt es die IHK Regensburg mit.

Hoppla

Ich schrieb vor wenigen Tagen die Central Krankenversicherung an, weil diese Leistungen verweigerte und auf die Abgabe falscher Angaben des Versicherungsnehmers verwies.

Ich erhielt heute eine erstaunliche Antwort: „Bei einer gerichtlichen Prüfung sind wir gerne bereit, diese Dokumente offenzulegen“.

Warum es jedoch erst zu einem Rechtsstreit vor gericht kommen soll, teilte man uns nicht mit.

Alles in einem Paket

Die AachenMünchener bietet jetzt eine neue Rundum-Police an. Privathaftpflicht, Hausrat, Unfall und Glas – alles ist in einem Paket geschnürt. So schreibt es Cash-Online.

Angesprochen werden sollen vor allem junge Leute. Die AachenMünchener hat dann auch gleich erkannt, dass gerade junge Leute das alles doch gar nicht brauchen. Dann darf man Anwartschaften für 1 Euro mtl. erwerben.

Young & home und young & life sollen sie heißen.

Der treue Leser wies darauf hin, dass es sich bei dem Produkt, über das er am 18.2. schrieb, um ein ähnliches Rundum-Produkt handelte. Jung und – fast – unkündbar.

Amtsgericht weist Provisionsklage ab

Das Amtsgericht Warendorf hat gerade (18.2.2013) die Klage eines Strukturvertriebes auf Rückzahlung von Provisonen von knapp 4000 € zurückgewiesen.

Das Gericht kritisierte, dass die Klage sich überwiegend auf der Vorlage von Abrechnungen stützte. Daran fehle aber ein schlüssiger Sachvortrag durch Darlegung eines Lebenssachverhaltes. Auf diesen Umstand hatte das Gericht zuvor hingewiesen.

Das Urteil ist natürlich noch nicht rechtskräftig.