Softwarepauschale

Jetzt soll es die beiden großen Strukkivertriebe innerhalb von einer Woche erwischt haben. Die Gerichte Hannover und Frankfurt sollen bestätigt haben, dass die Softwarepauschale nicht erhoben werden darf und zurückgezahlt werden muss.

Die Softwarepauschale wird trotz eines BGH-Urteils von einigen Vertrieben noch immer einbehalten. Auch beim AWD, dass damals das BGH-Urteil eingefangen hat, und bei der DVAG wird die Softwarepauschale heute immer noch erhoben.

Es soll sich jedoch innerhalb von einer Woche um vorläufige Einschätzungen handeln.

Wann welche Zinsen zu zahlen sind

Am 11.01.2013 schrieb ich über die Zinsen gemäß § 288 BGB. Ich schrieb, dass bei Forderungen zwischen Unternehmern 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangt werden können.

Leider vergaß ich darauf hinzuweisen, dass nur dann dieser erhöhte Zinssatz zusteht, wenn es sich um Entgeltforderungen handelt.

Entgelt hat zunächst nichts mit Geld zu tun, sondern kommt von dem Wort Entgeltung.

Dienstleistungen zwischen Unternehmern die nicht gezahlt wurden, sollen mit dem hohen Zinssatz sanktioniert werden.

Alle anderen Gegenleistungen, die zwischen Unternehmern zustande kommen, und die nicht als Entgelt im Geschäftsverkehr zu verstehen sind, lösen den hohen Zinssatz nicht aus.

Der hohe Zinssatz kann dafür gelten für Mietzinsansprüche, Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und auf Ausgleichsansprüche des Handelsvertreters gemäß § 89 b HGB.

Der hohe Zinssatz gilt demnach nicht für Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe (so Oberlandesgericht Hamburg), aus § 765 BGB, und auf den Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters.

Ungeklärt ist, ob der hohe Zinssatz auch für Provisionsansprüche gezahlt werden muss.

Dem Dank gilt einem Anwaltskollegen, der mich auf diese Dinge aufmerksam gemacht hat.

Von Bonnfinanz zur OVB

OVB hat zwei

Thomas Hücker wechselte ab 1.1.13 zur Vermögensberatung OVB. Der 47-Jährige verließ gerade erst als Mitglied des Vorstandes die Bonnfinanz.

Mit diesem Schritt folgt er Michael Rentmeister, der schon Anfang des Jahres 2012 von Bonnfinanz zu OVB wechselte und dort Vorstandsvorsitzender ist.

Pohl bekommt Verdienstorden

Reinfried Pohl, Vorstandsvorsitzender der DVAG, wurde im Dezember 2012 von dem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet.

Dieser Orden gilt der Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen. Volker Bouffier ist übrigens auch Träger dieses Ordens, und zwar kraft Gesetzes durch Ernennung als Ministerpräsident.

Pohl erhielt den Orden deshalb, weil er Millionen für Marburg, für die Fachbereiche Medizin und Jura ausgegeben hat. So schreibt es die Welt am 21.12.2012 und erwähnte die Spenden Pohls an die CDU.

Die DVAG ist Unterstützer der Goethe-Universität Frankfurt am Main im „House of finance“. Das House of finance bündelt mehrere Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten im Bereich der Finanzwirtschaft und des Finanzrechts. Förderer sind übrigens neben der DVAG die Allianz, die BFA, das Bundesministerium der Finanzen, der Bundesverband Deutscher Banken, die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Postbank und viele mehr, wie hier zu sehen ist.

Schon 1988 erhielt Pohl das große Verdienstkreuz und im Jahr 2007 das große Verdienstkreuz mit Stern.

Maschmeyer auf Abwegen

AWD-Gründer Maschmeyer investiert jetzt in Blackline, einem Chauffeurdienst. Damit stellt er sich auf ganz neue Dinge ein.