OVB 2012 mit steigendem Gewinn und sinkenden Einnahmen

Die OVB verzeichnet für die erste Jahreshälfte 2012 einen Rückgang bei den Vertriebsprovisionen von 109,8 Millionen Euro auf 106,4 Millionen Euro.

Der operative Gewinn ist von 3,5 Millionen Euro auf 4,2 Millionen Euro gestiegen ist. Der Konzernüberschuss von OVB legt ebenfalls zu und steigt von 2,5 Millionen Euro auf 3,0 Millionen.

So berichtet u.a. wallstreet online.

Geringere Umsätze bei steigendem Gewinn – die OVB steht da nicht allein da. Einen ähnlichen Trend hatte die DVAG für 2011 zu vermelden.

Bild beschreibt die HMI-Sause genau

Die HMI-Sause in Budapest wurde in Bild.de genau beschrieben. Insider gaben offensichtlich weitere pikante Infos bekannt.

Ich zitiere:“

► Der Polizeipräsident von Budapest verlängerte für die HMI-Veranstaltung die Sperrstunde von Mitternacht auf 4 Uhr morgens. Zudem verschaffte er seinem Schwager auch noch einen Job. Der trat am Folgetag bei einem Dinner der Incentive-Gruppe als Stehgeiger auf.

► D. heuerte einen freien Vertreter der Agentur EMEC für die Beschaffung der Dienstleistungen an. Gesamtvolumen: mehr als 300 000 Euro. Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht. Der Vertreter nutzte das wohl auch dreist aus und stellte die Flugkosten in Höhe von 35 674,70 Euro gleich zweimal in Rechnung. Sie wurden auch doppelt bezahlt.

► Am 4. Juni begann die Veranstaltung um 18 Uhr mit einem Empfang auf einem Donau-Schiff. Als „Aperitif“ fuhr laut Aussage von Teilnehmern eine Barkasse mit barbusigen Hostessen vorbei, die ein Schild hochhielten, auf dem stand: „We love HMI“ (Wir lieben die Hamburg-Mannheimer).

► Beim Empfang hielt Vertriebsdirektor Lange eine Ansprache, in der er ankündigte, dass abends im Gellert-Bad Damen anwesend sein werden. Er erklärte, dass es zwei Kategorien gebe: Damen, mit „denen man reden müsse“ (die Hostessen), und Damen, „mit denen man nicht reden bräuchte“ (die Prostituierten). Zur Unterscheidung sollten sie farbige Armbändchen tragen. Allerdings brachte Lange das mit der Kennzeichnung wohl irgendwie durcheinander, so dass es später zu häufigen Missverständnissen gekommen sein soll.“

Mehr dazu hier.

Mal sehen, welche Unternehmen unter ähnlichen Ausschweifungen leiden. Die Bild kündigte da ja schon was an.

Die Emec GmbH, die das Event laut Bild organisiert haben soll, hat dies jedenfalls nicht in ihre Referenzen aufgenommen.

Von Portugal nach Dagobertshausen

Die DVAG vermittelt Finanzdienstleistungen. Man freute sich über steigende Erlöse im letzten Jahr.

Neben Provisionen erhalten Vermögensberater – je nach Erfolg – Urlaubsreisen „geschenkt“.

Gern geht es da mal nach Portugal in den Vila Vita Parc oder nach Österreich ins Pannonia. (Selbstverständlich wurden die Reisen von mir brav in der Einkommenssteuererklärung angegeben und als Einkommen versteuert.)

Die Hotels werden übrigens nicht von der DVAG betrieben. Im Impressum ist eine GmbH verzeichnet.

Dafür gibt es die Villa Vita Hotel und Touristik GmbH, die ihren Sitz in der Anneliese-Pohl-Allee 17 in Marburg hat. Diese unterhält in Portugal, Österreich und Deutschland die besagten Hotels.

Daneben gibt zu meiner Überraschung noch weitere „gastronomische Akzente“. Ebenfalls aus der Anneliese-Pohl-Allee wird die Villa Vita Gastronomie und Handelsgesellschaft mbH betrieben.

Die Villa Vita Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH unterhält unter anderem ein Zentrum für medizinische Lehre, einen Bückingsgarten mit Restaurant und Biergarten.

Sie unterhält auch eine Event- und Kulturscheune in Dagobertshausen.

Es brodelt im Karton

Generali Schweiz kündigt Vertrag mit AWD zum Ende des Jahres.

„Für Generali Schweiz hätten die Vorstellungen betreffend der Zusammenarbeit nicht mehr übereingestimmt und das Geschäftsvolumen sei seit einigen Jahren rückläufig gewesen“ heißt es unter anderem bei der Pressestelle von AWD Schweiz.

Ist das nur der Anfang?

Beim AWD brodelt es bekanntlich mächtig.

Generali kündigt Vertrag mit AWD

Bekommen auch erkrankte Versicherungsvertreter und Vermögensberater einen Ausgleichsanspruch?

Verstärkt erhalte ich Nachfragen von erkrankten Handelsvertretern, versicherungsvertretern und Vermögensberatern zum möglichen Ausgleichanspruch gemäß § 89 b HGB.
Grundsätzlich bekommt ein Handelsvertreter keinen Ausgleichsanspruch, wenn er selbst kündigt.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Handelsvertreter gekündigt hat, wenn die Fortsetzung seiner Tätigkeit wegen seines Alters oder wegen Krankheit nicht zugemutet werden kann. Voraussetzung ist jedenfalls der Ausspruch der Kündigung.
Weitere Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung nicht zumutbar ist.
Die Störung des Gesundheitszustandes muss dafür schwerwiegend sein. Sie muss von nicht absehbarer Dauer sein und mit Ersatzkräften nicht behebbar sein. Berufsunfähigkeit ist dazu nicht nötig.
Es spielt keine Rolle, ob aufgrund dieser Erkrankung ordentlich oder außerordentlich gekündigt wurde (Hauptsache, es wurde gekündigt ).
Da es bei der Ermittlung der Höhe des Ausgleichsanspruches jedoch eine Rolle spielt, ob noch während der Krankheitsphase Provisionen bezogen wurden und diese eventuell angerechnet würden, ist zu empfehlen, rechtzeitig die Kündigung zu erklären.