Schwächen in der Beratung, Stärken bei der Pünktlichkeit

Am 14.01.2011 berichtete das Versicherungsjournal dass das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) auch Versicherungsvertreter geprüft hatte.
Stärken lagen bei der Freundlichkeit und bei der Terminstreue, Schwächen vor allem bei der Bedarfsanalyse und der Bedarfsgerechtigkeit.
Jeder fünfte Vermittler habe keinen gepflegten Eindruck hinterlassen, in jedem vierten Büro war es unsauber. Büros seien oft eng, steril oder altmodisch.
Am besten schloss hier die Württembergische ab, am schlechtesten die DEBEKA.
In fast jeden dritten Beratungsfall sei es zu unnötigen Unterbrechungen gekommen. Unter dem Stichwort Aktivitätsgrad habe die HUK Coburg die geringste Punktzahl erhalten.
Bei der Bedarfsanalyse wurde auf die Analyse der Leben- sowie der finanziellen Situation Wert gelegt. Hier sollte das Anliegen des Kunden zutreffend erkannt werden.
Die DISQ meint, dies sei nur wenig gelungen.
Die meisten Punkte schafften die Allianzvertreter, die wenigsten die HUK Coburg. Bei fast jedem fünften Gespräch zur Berufsunfähigkeitsversicherung wurde nach keinem Einkommen gefragt.
Bei dem Urteil zur Lösungskompetenz wurden Kriterien wie Richtigkeit, Vollständigkeit und Individualität der Beratung sowie Glaub- und Vertrauenswürdigkeit des Vermittlers geprüft. Hier schnitt die Allianz am besten ab, am weitesten entfernt davon war die AachenMünchener.
Hier wurden Falschaussagen in fünf Fällen und nicht bedürfnisgerechte Angebote in einem Drittel der Beratungen kritisiert, so das Versicherungsjournal. Nur etwas mehr als jeder vierte Vermittler habe die Kostenstrukturen des Angebots zur Zufriedenheit des Kunden erläutern können.
Versicherungsjournal vom 14.01.2011

Abgeriestert wird am Ende

Die Riesterrente ist eines der beliebtesten Kinder der großen Strukturvertriebe.

DVAG hält sich gar für den Marktführer in Sachen Riesterei. AWD bietet sie auch an und hatte den gleichnamigen Erfinder gleich unter Vertrag genommen. Er hatte nach eigenen Angaben vor dem AWD Vorträge gehalten.

Jetzt hat das Handelsblatt mit der Riesterrente vorläufig abgerechnet und schreibt:

„Zu hohe Gebühren, zu wenig Rendite, zu undurchsichtige Produkte“.

Mehr dazu hier im Handelsblatt.

Zum Abschied viel Lärm um Frau Roth

Viel Lärm gab es zum Abschied von der ehemaligen Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main Petra Roth.
Sie wäre gern Bundespräsidentin geworden, ist aber jetzt von ihrem Amt als Oberbürgermeisterin zurückgetreten.
Bei einer Buchpräsentation, in der schon ihre Biographie vorgestellt wurde, hatten sich einige Flughafengegner durch Zwischenrufe Luft verschafft.
Statt das Bundespräsidentamt zu schmücken hat sie jetzt ähnlich fesselnde neue Aufgaben bei Stiftungen übernommen.

Auskunft genügt

Am 13.06.2012 musste das Landgericht Chemnitz über eine Zwangsvollstreckung entscheiden.
Vorausgegangen war ein Verurteilung, in welcher der Handelsvertreter verurteilt wurde, über einen bestimmten Zeitraum Auskunft darüber zu erteilen, welche Geschäfte er in welchem Umfang für andere Unternehmen als die Klägerin vermittelt hatte, insbesondere dabei Vertragstyp, Abschlusssumme, provisionspflichtige Summe, Laufzeit, Unternehmen, das Vertragspartner geworden ist, und ein individuelles Kennzeichen, des vermittelten Geschäftes, beispielweise Name des Kunden, zu benennen.
Nach Verurteilung wurde dem Unternehmen eine solche Auskunft zur Verfügung gestellt. Damit war das Unternehmen nicht einverstanden und beantragte die Verhängung eines Zwangsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft.
Das Landgericht stellte fest, dass nach § 888 Abs. 3 ZPO die Androhung von Zwangsgeld nicht geboten ist. Schließlich habe der Schuldner über seinen Anwalt Auskunft zur titulierten Verpflichtung erteilt. Zwar sah das Gericht, dass die zunächst erteilte Auskunft unvollständig war, da diese keine Angaben zu den vermittelten Verträgen enthielt. Die geschuldete vollständige Auskunft ist allerdings im Verfahren komplettiert worden.
Soweit die Gläubigerin bestreitet, dass die Auskunft vollständig und richtig erteilt ist, hätte sie nach Ansicht des Gerichts den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung stellen müssen. Schließlich hatte die Gläubigerin keine konkreten weiteren Versicherungsnehmer benannt, zu denen einen geschuldete Auskunft nicht erteilt sei. Die zunächst gerügte Unvollständigkeit zur Provisionshöhe ist nachgeholt worden, der Schuldner hatte zuletzt zu allen Verträgen vorgetragen.
Mithin ist der titulierte Auskunftsanspruch erfüllt.
Entscheidung des Landgerichts Chemnitz vom 13.06.2012 Aktenzeichen 1 HK O 1315/08 (nicht rechtskräftig)

Ex-Fußballer und Vize-EMler von Beratung geschädigt

Cash-Online berichtet am 20.06.2012, dass jede fünfte Bankberatung ohne Protokoll durchgeführt wird.
Zwar sind Banken ab Anfang 2010 verpflichtet, Beratungsprotokolle anzufertigen.
Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ), meint jedoch, dass nur die Hälfte der Banken dieser Transparenzpflicht nachkommen.
Vizeeuropameister und Ex-Fußballer Michael Schulz erging es wohl ähnlich. Bereits bei Kerner berichtete er im TV am 05.05.2011, dass er jahrelang seinem Bankberater vertraut und über 200.000,00 € verloren hat. Der Bankberater soll einen Fond als risikolos bezeichnet haben. Das Kapital wurde um 70 % reduziert.
So teil es Michael Schulz mit. Beim Lanz saß er übrigens vor ein paar Tagen deswegen auch schon.