Fehler

Meine aufmerksame Anwaltskollegin Britta Gedanitz aus Mannheim hatte mich auf einen Fehler hingewiesen in meinem Blogeintrag vom 11.6.

Jetzt ist er behoben.

Das OLG Celle sah den Anspruch nämlich nicht als verjährt an. Dem Kunden wurde Schadenersatz zugesprochen.

Viele Grüße nach Mannheim!

Maschmeyer verkauft jetzt Musikdateien

AWD-Gründer Maschmeyer steigt jetzt bei der chinesischen Itunes-Konkurrenz 88tc88 ein.

Dies berichtet unter anderem die Financial Times am 22.5.2012.

Können Beratungsmängel mehrmals eingeklagt werden?

Cash Online hatte sich am 06.06.2012 mit den Folgen der wiederkehrenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, etwa dem Urteil vom 19.11.2009 unter dem Aktenzeichen III ZR 169/08, auseinandergesetzt.

Der Bundesgerichtshof entschied mehrmals, dass im Falle von Beratungsmängeln nach einzelnen Mängeln zu differenzieren sei.

Jede Beratung bzw. unterlassene Beratung könnte damit völlig unabhängig voneinander als Beratungsfehler angesehen werden.

Nun hat der Bundesgerichtshof erneut darüber zu entscheiden. Ein Anleger hatte eine vermittelnde Bank wegen Falschberatung über die Rentabilität einer Fondbeteiligung verklagt. Diesen Prozess hatte der Anleger verloren.

Einige Jahre später klagte er erneut. Jetzt klagte er, weil die Bank ihm über die empfangenen Provisionen nicht aufgeklärt habe.

Das Landgericht hatte die Klage für unzulässig gehalten. Schließlich gelte, das über denselben Streitgegenstand nicht erneut entschieden werden darf, wenn bereits darüber rechtskräftig entschieden wurde.

Der Anleger legte beim Oberlandesgericht Celle Berufung ein.

Das Oberlandesgericht Celle vertrat eine andere Rechtsauffassung und meinte gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müsse man jedes Verhalten isoliert betrachten. Das Oberlandesgericht Celle hielt die Ansprüche auch nicht für verjährt.

Für Beratungsfehler gibt es grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, die zum Ende des Jahres beginnt, an dem der Geschädigte Anleger Kenntnis von den Tatsachen erlangt, diesen Anspruch begründen könnte. Die maximale Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre. Das Oberlandesgericht Celle wollte hier die zehnjährige Verjährungsfrist anwenden. Es hat die Revision nicht zugelassen.

Auch deshalb, weil sich der Kläger bereits zuvor anwaltlich hat vertreten lassen, konnte man dem Kläger selbst nicht vorhalten, er habe Kenntnis von den Tatsachen gehabt. Schließlich hatte er nur Kenntnis von den Umständen, die damals zur Klage geführt hatten, und diese seien nach der Ansicht des OLG Celle andere als die, weshalb jetzt geklagt wurde.

Es sei eben ein anderer, neuer Streitgegenstand.

Urteil des Oberlandesgericht Celle vom 28.12.2011 Aktenzeichen 3 U 173/11

Vermögensberater soll 300.000€ erschwindelt haben

Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 9.6.2012 über einen Vermögensberater aus Ostfildern, der mindestens 20 Personen um rund 300.000€ betrogen haben soll.

Ein Kunde, über den berichtet wird, soll 22.000€ für seine Altersrückstellung angelegt haben, von denen nur noch wenige Cent übrig seien.

Die DVAG weise den Anspruch zurück, so heißt es weiter.

Der Anwalt des Geschädigten weist darauf hin, dass der BGH in einem ähnlichen Fall gegen die DVAG entschieden habe.

Versicherungsvertreter

Für die, die es in der ARD verpasst haben.

Hier die 45-Minuten-Sendung Versicherungsvertreter,

ein Film über die MEG und die zügellosen Ausschweifungen in der Versicherungswirtschaft.

Manch Anstößiges erkennt der Parktiker heute noch wieder, auch wenn Gökers MEG bei vielen Dingen „noch einen drauf gesetzt hat“.