Auf AWD rollt Prozesslawine zu

So schreibt es die Neue Presse am 13.6.2012. Danach sollen die ersten 10 von 800 Anlegerklagen nun zur Verhandlung kommen.

Vorgeworfen wird, dass AWD-Vermitller bei der Vermittlung von Medienfonds Vertriebsprovisionen erhalten hätten und darüber nicht aufgeklärt haben sollen.

Wo ist der Löw?

Noch vor zwei Jahren, während der WM in Südafrika, rühmte sich der Team-Blog der DVAG mit Berichten von der WM, über den DFB und insbesondere mit aktuellen Interviews von Löw.

Heute? Außer ein paar Tippspielchen ist von der EM und der Nationalmannschaft im DVAG-Blog keine Spur. Auch von Löw ist nichts mehr zu finden.

Selbst die Interviews von vor zwei Jahren sind aus dem Team-Blog gelöscht. Auch im Unternehmens-Blog ist die EM kein Thema.

Im Beirat der DVAG sitzt Dr. Theo Zwanziger, Präsident „außer Dienst“ des Deutschen Fußballbundes. Erst kürzlich hatte er das Amt Wolfgang Niersbach übergeben.

So berichtete unter anderem der Stern.

Ob diese Umstände zu einem Zerwürfnis mit dem Löw geführt haben?  Dass Interviews gelöscht wurden, hat manch einen nachdenklich gemacht.

Der Vertrag zwischen Löw und der DVAG begann 2007 und war auf drei Jahre befristet. Heute heißt es: Man war Partner.

Arbeitsgericht nicht zuständig

Am 04.06.2012 entschied das Landgericht Traunstein, dass in einem Rechtsstreit mit einem Vermögensberater die ordentliche Gerichtsbarkeit, und nicht das Arbeitsgericht, zuständig sein soll.
Schwerpunkt der Entscheidung war eine Regelung, wonach eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig ist und diese erst 21 Tage nach Eingang der Anzeige aufgenommen werden darf. Eine solche Regelung enthalte keinen Genehmigungsvorbehalt.
Deshalb sei der Handelsvertreter auch nicht als Ein-Firmen-Vertreter anzusehen. Schließlich war er nicht gehindert, für andere Unternehmer tätig zu werden.
Entscheidung des Landgerichts Traunstein vom 04.06.2012 Aktenzeichen 2 O 4996/11

LG Köln: Kein Anspruch auf Buchauszug, wenn zuvor die Provision anerkannt wurde

Am 08.06.2012 entschied das Landgericht Köln, dass einem Handelsvertreter kein Buchauszug zusteht.
Gegenstand der Entscheidung war, dass der Handelsvertreter schriftliche Erklärungen abgab und die Abrechnungen der Unternehmerin, namentlich die Provisionsabrechnungen, ausdrücklich anerkannt hatte.
Das Gericht schloss daraus, dass danach über die anerkannten und abgerechneten Provisionen keine weiteren Provisionsansprüche mehr erwachsen können und an der Erteilung eines Buchauszuges mithin ein rechtliches Interesse fehle.
Außerdem, so das Gericht, habe die Unternehmerin die Leistung erbracht. Mit der Klageerwiderung wurde ein Buchauszug vorgelegt, der nach Auffassung der „diesen Namen auch verdient“. Ein Anspruch auf Neuerteilung gebe es nur dann, wenn das vom Unternehmer dem Handelsvertreter zur Verfügung gestellte Verzeichnis so schwere Mängel aufweise und so unzulänglich sei, dass es für den Handelsvertreter gänzlich unbrauchbar ist (Vergleiche Oberlandesgericht Saarbrücken, NJW-R2002, 391).
Davon kann im Streitfall jedoch keine Rede sein, so das Landgericht Köln.
Urteil des Landgerichts Köln vom 08.06.2012 Aktenzeichen 32 O 396/11

Überzeugung und Hilfsbereitschaft Teil 2

Rechtsanwalt Markus Kompa kam – wie gesagt – auf eine vorzügliche Idee.

Er rief in seinem Blog zur Unterstützung auf. Leute, die sich auch um die Freiheit des Internets Sorgen machten, sollten ihn und die Idee finanziell unterstützen, damit er notfalls durch alle Instanzenzüge hindurch dieses Unrecht aus der Welt schaffen könnte.

Was dann passierte, schlug auch meinem beschränkten „Vorstellungsfass“ förmlich den Boden aus.

Bereits in den ersten drei Tagen konnte Markus Kompa 1.138 Geldeingänge verzeichnen und bis dahin den Zahlungseingang von 37.000,00 €. Am 05. Juni 2012 waren es 1.345 Menschen mit über 40.000,00 €.

Teilweise hatten Leute vierstellige Summen gespendet.

Kurz nach dem Aufruf klingelte es an der Tür von Markus Kompa, ein ihm bis dahin unbekannter Mann drückte ihm 20,00 € in die Hand und verschwand anschließend.

Markus Kompa saß ein paar Tage nach dieser Aktion bei mir im Büro. Er berichtete von der Hilfsbereitschaft voller Überschwang und dass ihn dies tief berührt. Mit so viel Unterstützung hatte er in seinen kühnsten Träumen nicht gerechnet.

Jetzt zeigt er sich wieder kämpferisch und kündigt Dr. Klehr Gegenwehr an. Er spricht von seiner Klehranlage, die ihm jetzt bereit stehe.

Die Spenden sollen nun von einer Stiftung verwaltet werden, um den Spendenzweck zu gewährleisten.

Auch ich möchte mich bei den vielen Spendern bedanken, die auf diese Weise ein Zeichen gesetzt haben und sich auch um die Freiheit des Internets und des Wortes Sorge machen.

Ich wünsche meinem Kollegen Kompa, den ich auch in diesem Blog von seiner bissigen Seite kenne, viel Erfolg in den weiteren Instanzen !

Kai Behrens