OVB die Mutter aller Strukturvertriebe? – Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur DVAG

Laut Wikipedia wurde die OVB 1970 gegründet und sollte Organisation zur Vermittlung von Bausparverträgen geheißen haben, danach dann Objektive Vermögensberatung.

Gründer war Otto Wittschier, der ehemaligen Regionalmanager der Investors Overseas Services IOS.

Mutter aller Strukturvertriebe ist übrigens – entgegen aller Vermutungen – nicht die OVB, sondern die Bonnfinanz (gegründet 1970 durch Reinfried Pohl).

Aktuell setzt die OVB auf die Allfinanzstrategie.

Darauf setzt übrigens auch die DVAG.

Diese wurde 1975 von Reinfried Pohl gegründet. Auch Pohl war übrigens bei der IOS tätig.

Die DVAG befindet sich zu 60% und 10 Aktien im Besitz der Familie Pohl, der Rest gehört den Generali.

Die OVB gehört zu einem großen Teil der Deutsche Ring Gruppe, der Signal Iduna Gruppe und eben auch der Generali.

Urlaub nicht pfändbar

Der Bundesgerichtshof entschied am 26.04.2012, dass Urlaubsgeld nicht in die Insolvenzmasse fällt, wenn sich dessen Höhe im üblichen Rahmen bewegt.
Dies bedeutet: Urlaubsgeld ist grundsätzlich nicht pfändbar.
In einem Insolvenzverfahren beantragte ein Gläubiger, die Hälfte des dem Schuldner zustehenden Urlaubgeldes in Höhe von etwa 3.400,00 € für pfändbar zu erklären.
Gemäß § 850 a ZPO sind Mehrarbeitsstunden nur zur Hälfte pfändbar, die für die Dauer eines Urlaubes hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen, sind nicht pfändbar.
Bei der Frage des üblichen Urlaubsgeldes stellte der Bundesgerichtshof darauf ab, was vergleichbare Unternehmen ihren Beschäftigten bei vergleichbarem Anlass zukommen lassen. Maßstab ist nicht, ob allgemein in Deutschland ein solches Urlaubsgeld gezahlt würde.
Der Gläubiger ging in diesem Fall leer aus.
Bundesgerichtshof Beschluss vom 26.04.2012 Aktenzeichen IX ZB 239/10

Versicherungsjournal

Mein Leserbrief wurde doch freigegeben.

Von hier aus Grüße an die Redaktion des Versicherungsjournals.

2 Seiten hat die Medaille

Der Vorstandsvorsitzende der Allianz, Dr. Markus Rieß, gab im Versicherungsjournal gestern Argumente gegen das Provisionsabgabeverbot.

Die Abschaffung dieses alten und fragwürdigen Gesetzes ist umstritten.

Meine Antwort darauf in Form eines Leserbriefes wurde vom Versicherungsjournal bis gestern Mittag nicht freigeschaltet. Deshalb soll sie hier erfolgen:

Dr. Markus Rieß bietet - wohl unfreiwillig - mit seiner Argumentation
Stoff gegen jedwede Provisionszahlung. Ob das auch so gemeint war?
Er schreibt: "Qualität, Vertrauen und Solidität müssen an oberster
Stelle stehen – und nicht das Erzielen scheinbarer finanzieller
Vorteile." Erhält denn der Makler und Berater keine finanziellen
Vorteile?
Mit der Zahlung einer Provision erhält er finanzielle Vorteile, die in
keinem Zusammenhang mit der Beratung stehen? Er wird mit der Provision nicht für die
Beratung bezahlt, sondern für den Abschluss eines Vertrages! Schließlich sind die
Provionssätze weder nachvollziehbar, transparent oder stehen im
Verhätnis zu dem Aufwand einer Beratung!
Also kann dann nur noch die Forderung folgen, die Verprovisionierung
von Versicherungsberatungen ganz abzuschaffen. Und dann bräuchten wir
auch kein Gesetz zur Verhinderung von Provisionsabgaben.

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Heute Abend 22:45 Uhr