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Was macht der kritische Handelsvertreter am Wochenende?
Ist doch klar: Den Videorekorder oder besser die Festplatte auf Montag,
den 4.6.12 einstellen, ARD, 22:45 Uhr.
Dann kommt nämlich der Versicherungsvertreter – zu uns ins Haus per TV.
Ein wahrlich genialer Film. Aber ich hab ja schon oft genug hier im Blog geschwärmt.
Ich konnte es ja nicht abwarten und hatte ihn vor ein paar Wochen bereits im Programmkino gesehen – vor gefühlt 5 anderen Besuchern.
Und ein gewisser Herr Frank Kettnaker wird jetzt im Film zur ganz tragischen Figur. Er war im Film als Vorstandsmitglied der Halleschen Krankenversicherung mit Göker zu sehen und wollte nicht, dass man ihn so sieht, bzw. zeigt. Obgleich er aus dem Film herausgenommen wurde, wollte er dies noch gerichtlich verankern. Er wehrte sich vor dem Landgericht gegen die Ausstrahlung einer Szene – und kam damit nicht durch. Die Richterin konnte nicht nachvollziehen, was ihn an den 8 Sekunden störte.
8 Sekunden dauerte die „Verbeugung“ Kettnakers vor Göker und den großen Erfolgen der MEG. Die Hallesche und Kettnaker hatte ihren gerichtlichen Antrag kurz vor der Verkündung am 30.6.12 wieder zurückgezogen, so heißt es in der Financial Times.
Nun macht der Film noch mehr Freude. Schließlich bin ich gespannt, ob ich die Acht-Sekunden-Verbeugung nun sehen darf. Im schmuddeligen Programmkino war der Film um 8 Sekunden gekürzt.
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Am 15.5.2012 tagte die Hauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater.
Unter anderem wird dort der Vorstand und der Hauptausschuss gewählt.
Ein abtrünniger Ex-Vermögensberater der DVAG stellte sich ebenfalls zur Wahl. Zuvor warb er für sich und seine Thesen.
Er soll davon gesprochen haben, sich für andere Verträge einzusetzen. Unter anderem ging es wohl darum, dass er gesagt haben soll, die bisherigen Verträge beinhalteten sittenwidrige Klauseln.
Dann wurde gewählt. Der Abtrünnige erhielt nur eine Stimme – seine eigene.
Gewählt wurde durch „Handheben“. Wie die Wahl ausgegangen wäre, wenn geheim abgestimmt worden wäre, wissen wir nicht.
Warum ein Ex-Berater der DVAG überhaupt noch eingeladen wird, ist schnell erklärt: Gemäß Satzung führt das Ende der Tätigkeit für die DVAG nicht automatisch zum Ende der Mitgliedschaft im BDV.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Und schließlich soll der Abtrünnige gesagt haben, er sei nun Makler und Vermögensberater…
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Heute stieß ich auf einen interessanten Artikel in der Wirtschaftswoche zum Thema Transparenz und Provisionsverbot.
Es geht um mögliche Gesetzesänderungen, auch um die Frage, ob Beratung ohne Provision gefordert werden soll.
Interessant ist m.E. folgender Kerngedanke:
„Nach der etwas ungenauen Definition der EU-Kommission wären somit die Berater, die für die Vermittlung eine Provision kassieren, als abhängig zu bezeichnen – auch wenn sie viele Produkte von unterschiedlichen Banken, Versicherungen oder Fondsgesellschaften vermitteln.“





