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Thomas Schmitt hat sich im Handelsblatt mit den vielen – und teilweise merkwürdigen – Berufsbezeichnungen auseinandergesetzt, die sich im großen Becken der Finanzdienstleistung tummeln.
Vertreter, Berater, Vermittler und Makler, teilweise mit Zusätzen wie Vermögen oder Finanz.
Als Beispiel nennt Schmitt die Vermögensberater der DVAG. Die sind gebundene Vermittler, denn sie haben nur einen Anbieter im Angebot, nämlich den Generalikonzern.
Schmitt schreibt noch weiter: „Um Unabhängigkeit ist auch die DVAG bemüht, doch das Verständnis davon ist ein anderes als bei den Verbraucherschützern.“
Den etwas abfälligen Begriff des Strukkis beschreibt Schmitt nicht. Als solche werden all die Berater bezeichnet, die in in pyramidenartigen Strukturen arbeiten. Das Ziel eines Beraters ist nicht nur, Versicherungen zu verkaufen, sondern auch, Mitarbeiter für das Unternehmen anzuheuern. Der Berater profitiert dann jeweils von den Vermittlungserfolgen des angeworbenen Mitarbeiters.
Und dann wird der neue Mitarbeiter erneut losgeschickt, um weitere Mitarbeiter zu finden. Und dann profitiert man von allen, die unter einem in der Struktur angeordnet werden.
Beispielhaft wird so in der DVAG und beim AWD gearbeitet. Es gibt Vermögensberater, die Kunden besuchen, um dort Versicherungen oder andere Finanzdienstleistungen zu vermitteln, andere, um dort Mitarbeiter zu finden, und manche, die sogar beides beabsichtigen.
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Die DVAG schmückt sich bekanntlich gern mit dem einen oder anderen Promi, besonders gern mit Sportlern.
Nun wurde Joey Kelly von der DVAG Finsterwalde eingeladen und soll am 31.5. sein Bestes geben… oder nur das Zweitbeste, denn Laufen kann er wohl noch besser.
Er soll einen Vortrag halten. „No Limits – wie schaffe ich mein Ziel“ heißt die Überschrift. „Wenn es mal einen Rückschlag gibt, sollst Du weitermachen“, soll er gesagt haben und weitere Durchhalteparolen gepriesen haben.
Was das mit der DVAG oder dessen Arbeit zu tun hat, oder warum man auf Durchhalteparolen setzt, ist der Einladung nicht zu entnehmen. Dass auch Vermögensberater schwere Zeiten erleben, könnte vielleicht etwas damit zu tun haben.
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Mehr als 4 von 10 Versicherungsvermittlern sind über 50 Jahre alt. So schreibt es das Versicherungsmagazin.
Nur 4,6 % seien bis 29 Jahre alt.
Dadurch würden bald viele Kunden ohne Betreuung sein – für den Markt eine große Chance.
Auf der anderen Seite jedoch haben viele Vermittler nicht wirtschaftlich gearbeitet, so dass daran eine Weitergabe des Kundenstammes für einen Nachfolger nicht verlockend wäre.
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Einige Vertriebe kommen auf die Idee, nach Ausspruch der Kündigung die Provisionen einzufrieren und den Zugang zum Intranet zu sperren. Dabei soll der Handelsvertreter noch lange Kündigungsfristen abwarten und muss noch lange für den Vertrieb arbeiten. Das Landgericht Bielefeld hat jetzt einem Strukturvertrieb einen Riegel davorgeschoben.
Ein Handelvertreter erklärte nach einem solchen Vorgang die fristlose Kündigung. Erstinstanzlich wurde die fristlose Kündigung für wirksam erklärt und Schadensersatzansprüche abgewiesen.
Dagegen wehrte sich der Strukturvertrieb im Wege der Berufung. Auch hier scheiterte er und musste die Berufung zurücknehmen. Mehr dazu bald.





