Makler schlecht vorbereitet

Am 14.05.2012 berichtete das Versicherungsmagazin, dass die Vermittler auf die Offenlegung ihrer Vergütung schlecht vorbereitet sind.
Versicherungsmakler- und Vertreter müssen mit der Umsetzung der Vermittlerrichtlinien II damit rechnen, ihren Kunden jedenfalls auf Nachfrage mitzuteilen, von wem sie in welcher Form vergütet werden.
Nach einer aktuellen Umfrage soll noch jeder dritte Vermittler in der Offenlegung der Abschlusskosten in der Lebens- und Krankenversicherung eine hohe Belastung für die unternehmerischen Führung und Gestaltung seines Betriebes sehen. Jeder vierte Makler habe Probleme mit dieser Offenlegung.
Ein Drittel der Makler dokumentiere Beratungen im standartisierten Geschäft nicht. Selbst im Vorsorge- und Gewerbegeschäft ist die Dokumentation für jeden zehnten Makler keine Selbstverständlichkeit.

Gedächtnislücken

Kürzlich durfte ich mich über Gedächtnislücken ärgern. Ein Direktionsleiter eines Strukturvertriebes musste als Zeuge aussagen. Auffallend war, dass er einiges noch präzise in Erinnerung hatte, anderes (für den Vertrieb Nachteiliges) angeblich vergessen hatte.

Cash-Online hat dafür eine Lösung: Durch Gedächtnisübungen soll dem Vergessen vorgebeugt werden. Ich wünschte, dass der Zeuge diese Übungen schon früher gemacht hätte.

Und ob diese Übungen auch gegen absichtliches Vergessen helfen, hat Gedächtnisübungsleiter Oliver Geisselhart leider nicht verraten.

Berufsverband Deutscher Honorarberater schafft Ehrenkodex

Der Berufsverband Deutscher Honorarberater hatte in der letzten Woche eine erste ordentliche Mitgliederversammlung abgehalten und sich einem Verhaltenskodex unterworfen.
Der wird Berliner Honorarberater-Kodex genannt. Berater des BVDH verpflichten sich danach, keine Provisionen zu vereinnahmen, die von Produktanbietern oder Vertriebsorganisationen gewährt werden. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Vereinnahmung so genannter Kickback-Zahlungen und Zuwendungen jeglicher Art, insbesondere Provisionsrückvergütungen der Produkthersteller, Bestandprovisionen und Vermittlungsprovisionen.
Ob unter Zuwendungen jeglicher Art auch alle möglichen Formen von Sachzuwendungen gehören, konnte ich der Pressemitteilung nicht entnehmen.

Klage auf Provision abgewiesen

Am 20.04.2012 wies das Amtsgericht Itzehoe eine Klage der OVB Vermögensberatung AG gegen einen ehemaligen Handelsvertreter ab.
Die OVB machte die Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse von dem Handelsvertreter geltend.
Die Klage wurde wegen Unschlüssigkeit abgewiesen. Die behauptete Forderungshöhe sei nicht nachvollziehbar. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus diversen Anlagen die für den klägerischen Anspruch notwendigen Tatsache herauszusuchen und so die Forderung der klagenden Partei zu errechnen.
Da Gericht kritisiert weiter, dass die Auszahlung der Provision nicht mit der Zuordnung zu einem bestimmten Vertrag erfolge und eine Stornoreserve einbehalten wurde. Die Klägerin meint, dies sei in Höhe von 25 % der entsprechenden Provision durchgeführt worden. Das Gericht meint, hier seien Ungereimtheiten im Vortrag, da zu Überzeugung des Gerichts die Klägerin nicht eine Rückforderung bezüglich gar nicht ausgezahlter Provisionen haben kann.
Ungereimtheiten würden sich bei dem Versuch der Klägerin fortsetzen, die unverdiente Provision zu berechnen.
Urteil des Amtsgerichts Itzehoe Aktenzeichen 92 C 119/10
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Versichert und verschaukelt

Im Versicherungsjournal wurde auf einen kritischen Fernsehbeitrag hingewiesen. Ich hatte das als Ankündigung verstanden. Man kann ihn aber schon online angucken.

Versichert und verkauft vom SWR.

Hier ist der Film zu sehen.