Kunden setzen immer mehr auf Online-Portale statt auf persönliche Beratung

Cash.Online schreibt am 12.1.12, dass Kunden sich verstärkt online informieren.

Hier zu lesen.

Gutes Einvernehmen

Dass es auch anders geht, hat kürzlich die Provinzial Versicherung bewiesen.

Die Provinzial warf einem Handelsvertreter vor, dieser würde nicht zu 100 % den mit der Provinzial geschlossenen Handelsvertretervertrag erfüllen können. Deshalb sprach man die ordentliche Kündigung aus.

An der Rechtmäßigkeit dieser Kündigung gab es keine Zweifel.

Dennoch drohte über diese Kündigung hinaus die fristlose Kündigung. So trat die Provinzial in Verhandlungen darüber, ob eine Vertragsauflösung in Betracht kommt.

In ruhigen, sachlichen Gesprächen wurden dann die Eckpunkte der Vertragsaufhebung besprochen. Die Provinzial übernahm des Mietverhältnis, die Angestellten, sämtliche mit dem Büro verbundenen Verträgen und so weiter.

Gleichzeitig errechnete die Provinzial von sich aus den Ausgleichsanspruch.

Zu keinem Zeitpunkt drohte die Provinzial mit der fristlosen Kündigung.

Nachdem die Provinzial das erste Angebot abgab, wurde nachverhandelt und das Angebot großzügig erweitert, worauf man sich letztendlich einig wurde.

Auch dies erforderte weitere Gespräche, die jedoch allesamt in sehr sachlicher und ruhiger Form stattfanden.

Als Anwalt, der in seiner Branche schon einiges erlebt hat, möchte man an dieser Stelle der Provinzial ein Kompliment aussprechen. Mit großer Freunde nehme ich zur Kenntnis: Es geht auch anders.


DVAG übernimmt Vertriebspartner der Central, Ergo bekommt Software für Smartphones

Das Versicherungsjournal berichtet am am 11.1.12, dass die DVAG 320 hauptberufliche Vertriebsmitarbeiter der Central übernommen hätte.

Die Central würde „umgebaut“ werden, so das Versicherungsjournal weiter, die Mitarbeiter wechselten zur DVAG Allfinanz.

Außerdem gibt es weitere Neuerungen, wie Software für Ergomitarbeiter und Makler, wie es im Bericht heißt.

OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet nicht für Inkasso

Kürzlich hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf über eine nicht alltägliche Berufung eines Versicherers zu entscheiden.

Ein Versicherungsvertreter unterhielt eine GmbH. Diese war für die Versicherung als Versicherungsvertreter im Rahmen eines Handelsvertretervertrages tätig. Sie hatte auch sog. Inkassovollmacht, nahm also Beiträge der Kunden ein.

Die Beiträge wurden teilweise nicht zurückgeführt. Der Versicherer verlangte bereits vor Jahren einmal die Rückführung dieser Außenstände, was dann auch geschah. Danach kam es erneut zu Rückständen. Dies wurde von dem Versicherer dann zunächst so hingenommen. Dann wurde Klage erhoben.

Verklagt wurde sowohl die GmbH als auch der Geschäftsführer. Letzterem warf man vor, er sei als Geschäftsführer verantwortlich und hafte daher persönlich.

Erstinstanzlich verwies der Versicherer hauptsächlich auf die Rechtsprechung des BGH, wonach grundsätzlich der Geschäftsführer für die Weitergabe sog. Fremdgelder verantwortlich ist und – wenn sie nicht abgeführt würden – persönlich dafür zu haften hat.

Die Klage der Versicherung gegen die GmbH hatte erstinstanzlich Erfolg, gegen den Geschäftsführer nicht. Das Landgericht meinte, der Versicherer müsse mehr zu den Voraussetzungen vortragen. Ohne auf fehlenden Vortrag hinzuweisen, überraschte das Landgericht den Versicherer mit dem abweisenden Urteil.

Lediglich gegen die GmbH hatte der Versicherer Erfolg. Diese erwies sich jedoch nicht als zahlungsfähig, so dass der Versicherer sein Glück nunmehr im Rahmen der Berufung gegen den Geschäftsführer suchen musste.

Das Oberlandesgericht hatte kürzlich darüber zu entscheiden. Trotz weiteren Vortrags des Versicherers hatte die Berufung jedoch keinen Erfolg. Das OLG hielt dem Versicherer vor, er habe die Umstände doch jahrelang akzeptiert. Lediglich vor Jahren hatte man sich einmal um einen Ausgleich bemüht, der dann auch erfolgte. Danach ließ man alles wieder wie bisher laufen. Es gab keine weiteren Aufforderungsschreiben.

Das OLG hielt dem Versicherer vor, er habe den Zustand geduldet und wies auch die Berufung ab.

Versicherer wollen in Bildung investieren

Eine gute Nachricht kommt von Cash-Online:

Die Versicherer geben mehr Geld für Um- und Weiterbildung aus.

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