Arbeitsgericht wies Provisionsklage ab

Vor dem Arbeitsgericht Magdeburg stritt ein Vertrieb gegen einen Handelsvertreter. Dieser war als  Versicherungsvertreter für den Vertrieb tätig.

Man stritt um Provisionen, die der Versicherungsvertreter zurück zahlen sollte. Diese hatte er als Vorschüsse erhalten. Anschließend kam es zu Stornierungen der vermittelten Verträge.

Das Arbeitsgericht wies die Klage des Unternehmens ab. Es habe, so die Gründe, den Gegenstand der Klageforderung nicht hinreichend bestimmt. Deshalb sei die Klage bereits unzulässig.

„Es bleibt offen, wie sich der insgesamt geforderte Zahlungsbertrag auf die jeweils angesetzten einzelnen Provisionsvorschüsse, deren Rückzahlung gefordert wird, aufteilt. Ohne diese Angaben ist die Zusammensetzung des Streitgegenstandes nicht erkennbar und ein hierüber ergenhendes Urteil der materiellen Rechtskraft nicht fähig“, so das Gericht.

Ein Anerkenntnis durch schweigende Hinnahme wollte das Gericht ebenfalls nicht annehmen. Ein Schweigen stelle keine Anerkennung dar.

Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, ist noch nicht bekannt.

Urteil des Arbeitsgerichts Magedeburg vom 8.12.11, Az 6 Ca 3642/10

Extreme Beitragserhöhungen schaden der PKV

Ein treuer Leser wies auf einen interessanten Bericht im Handelsblatt am 9.1.2012 hin. „Die Zeit der PKV als Vollversicherung geht zu Ende“, heißt es da. Außerdem schaden der PKV extreme Beitragserhöhungen einzelner Krankenversicherer wie der Generali-Tochter Central, so das Handelsblatt.

„Ein ruhiger in sich gekehrter Mensch“

sei er geworden, sagt Mehmet Göker von sich.

Gleichzeitig kündigt er an, ab dem 23.1. eine neue Runde zu starten mit „sehr elitäre Runde mit MTop Vtrieblern aus Deustland“….

Auch wenn der Auftritt auf Facebook sichtbare Schwierigkeiten offenbart, lohnt sich ein Besuch auf der Seite schon aus Gründen der Unterhaltung allemal.

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Kunden setzen immer mehr auf Online-Portale statt auf persönliche Beratung

Cash.Online schreibt am 12.1.12, dass Kunden sich verstärkt online informieren.

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Gutes Einvernehmen

Dass es auch anders geht, hat kürzlich die Provinzial Versicherung bewiesen.

Die Provinzial warf einem Handelsvertreter vor, dieser würde nicht zu 100 % den mit der Provinzial geschlossenen Handelsvertretervertrag erfüllen können. Deshalb sprach man die ordentliche Kündigung aus.

An der Rechtmäßigkeit dieser Kündigung gab es keine Zweifel.

Dennoch drohte über diese Kündigung hinaus die fristlose Kündigung. So trat die Provinzial in Verhandlungen darüber, ob eine Vertragsauflösung in Betracht kommt.

In ruhigen, sachlichen Gesprächen wurden dann die Eckpunkte der Vertragsaufhebung besprochen. Die Provinzial übernahm des Mietverhältnis, die Angestellten, sämtliche mit dem Büro verbundenen Verträgen und so weiter.

Gleichzeitig errechnete die Provinzial von sich aus den Ausgleichsanspruch.

Zu keinem Zeitpunkt drohte die Provinzial mit der fristlosen Kündigung.

Nachdem die Provinzial das erste Angebot abgab, wurde nachverhandelt und das Angebot großzügig erweitert, worauf man sich letztendlich einig wurde.

Auch dies erforderte weitere Gespräche, die jedoch allesamt in sehr sachlicher und ruhiger Form stattfanden.

Als Anwalt, der in seiner Branche schon einiges erlebt hat, möchte man an dieser Stelle der Provinzial ein Kompliment aussprechen. Mit großer Freunde nehme ich zur Kenntnis: Es geht auch anders.