Rechenfehler: Von Bad Bank zum AWD

Die Bad Bank verrechnet sich um knappe 55 Milliarden Euro. Maximilian von Ah sieht auch beim AWD deutliche Rechenfehler.

6000 Mitarbeiter waren in der Bilanz plötzlich verschwunden. Eine Million AWD-Kunden sollen „wertbereinigt“ worden sein.

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Beratung zur betrieblichen Alterversorgung

Am 04.11.2011 fand in Köln die zweite BRBZ-Makler-Konferenz des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. statt. Thema war die rechtssichere Beratung in der betrieblichen Altersversorgung. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Beratung zur betrieblichen Altersversorgung durch Makler auf Dauer durchgeführt werden kann.

Die Kölner Konferenz hatte dabei folgende Ergebnisse:
Die umfassende rechtliche Beratung im Rahmen der bAV ist nicht durch § 34 d Abs. 1 Satz 4 der GewO gedeckt.
Die gleichzeitige Tätigkeit als Rentenberater, Rechtsberater und Versicherungsmakler ist nicht miteinander vereinbar. Auch juristische Personen  und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit können nicht als Rentenberatungsgesellschaft registriert werden, wenn sie zugleich Versicherungsvermittlung oder- Vertretung anbieten wollen.
Versicherungsmakler können für sich für das Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) nicht in Anspruch nehmen.
Das Versicherungsvertragsgesetz kann ebenfalls nicht als Begründung für Versicherungsmakler herhalten.
Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt. Vielmehr sind beide Tätigkeiten völlig autark voneinander zu erledigen.
So laute die Zusammenfassung von Moderator Detlef Lülsdorf, veröffentlicht in Xing

Haftstrafe gegen Göker noch nicht rechtskräftig

Die HNA berichtete am 07.10.2011, dass der frühere Chef des Versicherungsvermittlers MEG, Mehmet Göker, vom Amtsgericht Kassel zu einer Freiheitsstraße verurteilt wurde.
Weil er 20.500,00 € Provisionen nicht an den Insolvenzverwalter der MEG weitergereicht hatte, sondern diesen Betrag selbst behalten hatte, wurde er bestraft.
Er bekam eine Freiheitsstraße von sechs Monaten, die jedoch zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Herr Göker hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

„Das Problem sind die Provisionen“

Report München berichtete am 8.11.11 über das Geschäft mit der Angst. Abzocke bei der Alterversorgung hieß die Überschrift weiter.

Dort sagte man, dass der deutsche Anlegerschutz weit hinter eurpäischem Standard hinterher hinke. Dänemark und Norwegen hätten bereits Provisionsverbote eingeführt, England und Holland planen die bereits. In Deutschland blocke die Bundesregierung solche Trends ab.

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden Württemberg erwähnte zwar, dass es aktuelle gesetzliche Änderungen gebe. Die aber würden, so Nauhauser, nicht helfen. Der „Bedarf spielt immer noch keine Rolle“, so Nauhauser.

Für alle, die gestern lieber Versicherungsmitarbeiter Stromberg bei der Arbeit beobachteten, hier der Link zum Report-Beitrag.

Nachtrag zur DKM 2011

Die Branche leidet unter der Schuldenkrise. Topthemen waren auch die Deckelung der Provisionen in der Krankenversicherung und die neuen Vermittlerregelungen.

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