Wettbewerbspreise im Strukturvertrieb als umsatzsteuerliches Entgelt

Ein treuer Leser nahm zu dem Thema Reise- und Sachgeschenke (und andere Dienste…) Stellung und wies auf die umsatzsteuerlichen Konsquenzen hin :

„Steuerberater teilen mit:

Wettbewerbspreise im Strukturvertrieb als umsatzsteuerliches Entgelt

A war als Kommissionärin für T tätig und verkaufte im Rahmen eines Strukturvertriebs deren Haushaltsgegenstände. Diese wurden bei sog. Hauspartys durch Beraterinnen auf Provisionsbasis an die Endverbraucher vermittelt.

Die Beraterinnen konnten bei Erreichen bestimmter Umsatzgrenzen auch Wettbewerbspreise (Sachpreise und Reisen) gewinnen, die von der T vorgegeben waren und von A bei T gekauft werden mussten. A machte die Vorsteuern aus den Rechnungen über die Wettbewerbspreise geltend.

Der Bundesfinanzhof wertete die Übergabe der Wettbewerbspreise von A an die Beraterinnen als sog. tauschähnlichen Umsatz und verlangte von A hierfür Umsatzsteuer. Er ging davon aus, dass die Leistungen der Beraterinnen durch die Wettbewerbspreise zusätzlich vergütet wurden.

Hinweis: Für die Beraterinnen sind die Wettbewerbspreise zusätzliche Einnahmen, die sowohl umsatz- als auch ertragsteuerlich zu versteuern sind. „


Berufsbild Finanzberater

Kürzlich berichtete ich von den Bestrebungen, das Berufsbild „Finanzberater“ zu verankern. Und damit einher ging die Frage, ob die Berufsbezeichnungen Finazberater (AWD,OVB) und Vermögensberater verdrängt werden könnten.

Dazu ein Leserbrief im Versicherungsjournal, in dem eine klare Trennung gefordert wird.

Können Sonderzahlungen zurück verlangt werden

In einem Rechtsstreit eines Vertriebes gegen einen ehemaligen Handelsvertreter ging es vor einem Landgericht um die Frage, ob der Handelsvertreter verpflichtet ist, erhaltene feste Zuschüsse wieder zurückzuzahlen.

Das Vertragsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag beendet. In diesem Aufhebungsvertrag wurde geregelt, dass sämtliche Ansprüche erledigt sind, mit Ausnahme der Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis.

Da Ziffer 4 des Handelsvertretervertrages ausschließlich ein Kontokorrentverhältnis hinsichtlich der Provisionen regelt, war das Gericht der Auffassung, dass die Sonderzahlungen dazu nicht gehören.

Das Gericht in seinem richterlichen Hinweis:

„Daher ist davon auszugehen, dass Ziffer 3 des Aufhebungsvertrages Rückforderungsansprüche aus der Zusatzvereinbarung hinsichtlich finanzieller Sonderzahlungen ausgeschlossen haben dürfte!“

Kurzum: Das Landgericht ging davon aus, dass die Ansprüche des Vertriebes auf Rückführung der pauschalen Leistungen nicht gegeben sind.

Landgericht Schweinfurt Hinweis vom 30.06.2011 Aktenzeichen 22 O 485/09

Die Parteien einigten sich im Wege eines Vergleiches

Kein Schadenersatz bei „Rufmord“

Die Uniklinik Münster beschäftigte eine Herzchirurgin. Böse Schreiben gingen an verschiedene Einrichtungen, Behörden u.s.w., in denen man der Klinik den Tod von Patienten vorwarf. Als Verfasser dieser Schreiben  stellte sich der Ehemann der Chirurgin heraus. Man warf den Eheleuten vor, die Ärztin wollte sich so die Stelle ihres Chefs aneignen.

Mittlerweile ist die Ärztin in Duisburg beschäftigt.

Die Chirurgin wurde wegen „Rufmordes“ von der Uniklinik vor dem Arbeitsgericht auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt. Wegen dieser Briefe würden viele Patienten wegbleiben, so die Uniklinik.

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Münster verlor die Uniklinik, weil man den Zusammenhang zwischen den Briefen und dem Schaden nicht deutlich machen konnte.

Die Klinik verlor auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. „Wer nicht bewusst leichtfertig oder wahrheitswidrig eine An­zeige erstattet, ist auch dann nicht zur Zahlung von Schadensersatz heranziehbar, wenn sich der Inhalt der Anzeige später als falsch herausstellt“, erklärte das Gericht in seiner Begründung.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Gibt es Parallelen ? Hat nicht auch ein Mitarbeiter eines großen Strukturvertriebes kürzlich eine interne kritische Mitteilung an alle Kollegen abgegeben und wurde nicht auch er wegen Schadenersatz verklagt ? Wurde er nicht sogar noch von einem Mitarbeiterkollegen in Anspruch genommen ? Den Gerüchten zufolge ist der Strunkturvertrieb in beiden Instanzen gescheitert.

Man munkelt, das Gericht soll dies auch mit der Meinungsfreiheit begründet haben.

Ex-Finanzberater (MiniMadoff) Kiener bekam 10 Jahre Haft

Helmut Kiener soll sich gefreut haben – nach der Urteilsverkündung. Und seinen Anwälten zu dem tollen Ergebnis gratuliert haben.

Das Landgericht Würzburg hatte ihn gerade zu zehn Jahren und acht Monaten Haft verurteilt – wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung.

Traumrenditen von 30-40 % versprach er, zog Kleinanleger wie Großbanken über den Tisch.

Verkauft hatte er den K1 Invest und K 1 Global Ltd.