Klopp immer noch dabei – Nach Lustreise jetzt Luftnummer ?

„Schön, dass Sie da sind. Hier gibts wirklich jede Menge zu entdecken“, verspricht Jürgen Klopp noch immer auf der Internetseite der HMI. (Stand 1.6.2011)

Dabei hatte er nach dem Skandal um die Budapester Lustreise in ein Freiluftbordell angekündigt, er wolle nicht mehr den „Kaiser“ spielen.

Zumindest wollte er gemäß dem Handelblatt nach keine Vorträge mehr halten.

Am 24.5.2011 schrieb der Stern, Klopp wolle seinen Vertrag mit ERGO ruhen lassen.

Wir stellen fest : Etwas ruhen zu lassen, benötigt offensichtlich manchmal jede Menge Anstrengung. Sonst werden aus Absichten Luftnummern.

LG Krefeld : Mobbing im unteren Bereich rechtfertigt keine Kündigung

Am 16.12.2010 entschied das Landgericht Krefeld über einen Handelsvertreter einer Vertriebsgesellschaft, der selbst den Vertretervertrag fristlos gekündigt hatte.

Der Kündigungsgrund waren Mobbingvorwürfe, die der Vertreter dem Unternehmen vorgehalten hatte. Daraufhin musste sich der Vertreter ärztlich behandeln lassen. Daraufhin geriet er in finanzielle Schwierigkeiten. Der Vertreter war über längere Zeit krank geschrieben.

Das Landgericht Krefeld entschied, dass die fristlose Kündigung des Vertreters unwirksam sei.

Ein fristloser Kündigungsgrund liegt gemäß § 89 a HGB nur dann vor, wenn dem Kündigenden bei gerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zu dem durch die fristgerechte Kündigung herbeizuführenden oder von vornherein vereinbarten Vertragsablaufes nicht zuzumuten sei.

Des Weiteren sah das Landgericht Krefeld hier, dass es sich nur um eine Mobbing-Attacke im unteren Bereich handeln würde. Sie sei schließlich darauf beschränkt, dass dem Vertreter gegenüber in Anwesenheit von Vertreterkollegen gesagt wurde „Eigentlich müsse ihm verboten werden, Mitarbeiter zu rekrutieren“ oder „…damit er auch einmal etwas lerne“. Solchen Attacken, so das Landgericht, müsse man standhalten.

In so berechtige eine angespannte wirtschaftlichen Situation nicht zur fristlosen Kündigung. Das unternehmerische Risiko lege beim Vertreter.

Nur dann, wenn bei stärkstem Arbeitseinsatz eine anders nicht zu beseitigende Existenzgefährdung vorliege, wäre es etwas anderes.

Das Landgericht Krefeld sah es hier so, dass dem Vertreter sehr wohl bei stärkstem Arbeitseinsatz die Möglichkeit gegeben war, wieder Provisionen zu erwirtschaften. Diese Chance habe er jedoch nicht genutzt.

Gefunden in der Homepage der Rechtsanwälte Blanke, Meier, Evers und Kollegen in Bremen, www.bme-law.de

Das Urteil soll noch nicht rechtskräftig sein.

LG Bielefeld : Arbeitsgericht zuständig

Am 15.04.2011 entschied das Landgericht Bielefeld in einem nicht rechtskräftigen Beschluss, dass nicht das Landgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig sei.

Vorliegend ging es um einen Streit der Deutschen Vermögensberatung AG DVAG gegen einen Vermögensberater.

Das Landgericht erkannte, dass ein Vermögensberater trotz des neuen Vermögensberatervertrages aus dem Jahre 2007 ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter sei. Es begründete die Entscheidung mit der erschwerten Anzeigepflicht im Vermögensberatervertrag.

„Jedoch ist die Anzeigepflicht im vorliegenden Fall so ausgestaltet, dass der Beklagte die vertraglichen Vereinbarungen und maßgeblichen Unterlagen vorzulegen hat und die beabsichtigte Tätigkeit für höchstens 21 Tage nach Eingang der Anzeige und den notwendigen Unterlagen bei der Klägerin aufnehmen darf. Für den Zeitraum bis zum Ablauf dieser Frist unterliegt der Beklagte somit noch einem Tätigkeitsverbot. Die Kammer schließt sich der vom Beklagten vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 05.10.2010 (2 W 72/10) an.“

Nunmehr wird das Oberlandesgericht Hamm über die Frage der Zuständigkeit zu entscheiden haben.

Die Macht des Vertriebs

lautet ein ein Artikel aus dem Handelsblatt.

Die Geschichte von der IOS bis hin zu den modernen Vertrieben. Während Cornfelds IOS 1973 pleite ging, nahmen andere den Platz ein. Viele Gründer moderner Vertriebe arbeiteten für Cornfield, so das Handelsblatt. Zitat aus dem Handelsblatt :

„Viele Gründer von Finanzvertrieben, die uns bis heute mit ihren Truppen heimsuchen, arbeiteten für Cornfeld: Reinfried Pohl (DVAG) und die Gründer der Vertriebe OVB, Bonnfinanz und Tecis, der 2002 vom AWD geschluckt wurde. AWD-Gründer Carsten Maschmeyer lernte sein Geschäft bei der OVB, ist quasi Cornfeld-Enkel.“

Anwälte sollen über Altersvorsorge beraten – „Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser“

Das habe ich gerade in einer Veröffentlichung des Deutschen Anwaltsvereins (dem ich auch zugehöre) gefunden.

Anwälte des Vertrauens sollen über Altervorsorge informieren. Das Motto : Vertrauen ist gut – Anwalt ist besser. Eine durchaus ernst gemeinte Initiative des Anwaltvereins.

Hier die Anzeige.