Urteil : Vertrieb muss sich zerrüttetes Verhältnis in der Struktur zurechnen lassen

Das Landgericht Ansbach hat entschieden, dass der Handelsvertreter einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung hatte.

Dazu führte das Landgericht wie folgt aus:

Der Beklagte zu 1) begründet seine Kündigung mit der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zu seinem Vorgesetzten, dem Zeugen ….. Grundsätzlich kommt ein nachhaltiges Zerwürfnis bei dem Unternehmer als wichtiger Grund in Betracht, nämlich dann, wenn ein gedeihliches Zusammenwirken nicht mehr zu erwarten ist, nicht jedoch schon bei harten geschäftlichen Diskussionen…Insoweit muss sich die Klägerin nach Auffassung des Gerichts auch das Verhalten ihrer Vermögensberater zurechnen lassen, nachdem diese unstreitig in einem hierarchischen Verhältnis stehen und die übergeordneten Vermögensberater insoweit betreuender Aufgaben für die Klägerin gegenüber den nachgeordneten Vermögensberatern ausüben. Anderenfalls hätten die Vermögensberater keine Möglichkeit, auf das Verhalten der selbständigen Betreuer mit einer Kündigung zu reagieren. Nachdem diese aber offensichtlich direkte Ansprechpartner sind und relativ engen Kontakt pflegen, ist gerade dieses Verhältnis für ein fruchtbares Arbeitsklima von besonderer Bedeutung.

Ein solches nachhaltiges Zerwürfnis ist zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen.

Das Landgericht Ansbach lässt damit eine Kündigung zu, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Handelsvertreter und einem Strukturvertrieb nachhaltig durch hierarchisch übergeordnete Handelsvertreter belastet wird.

Gegen das Urteil wurde, wie man uns mitteilte, Rechtsmittel eingelegt. Es ist also nicht rechtskräftig.

Landgerichts Ansbach unter dem Aktenzeichen 2 O 266/10

Das gekaufte Parlament

Das Leben des Friedrich Bohl und sein Verhältnis zur DVAG wurde von Ewald Böhmer in einer interessanten Lektüre durchleuchtet.

Das gekaufte Parlament heißt das Werk. Dort wird u.a. durchleuchtet, warum Friedrich Bohl bei der Deutschen Vermögensberatung DVAG arbeitet und dass dies nicht nur darauf zurückzuführen ist, dass er in Marburg wohnt und es nicht so weit zur Arbeit hat.

Sollte er sich dafür – oder besser gesagt dagegen – eingesetzt haben, dass Vermittler zertifiziert werden ? Immerhin hat die DVAG eine Heerschar nebenberuflicher Vermittler, die bei einer strengen Zertifizierung vielleicht Probleme bekommen hätten.

BILD : Ist der AWD eine Drückerkolonne ?

Dies wurde Maschmeyer von der Bild unverblümt gefragt. Er antwortete, dies könne ja nicht sein, da dieses Wort nur auf Staubsaugervertreter passe, die mit einem Bus in ein Wohngebiet gekarrt werden. Und außerdem seien AWD-Mitarbeiter von der IHK geprüft.

Mehr dazu in dem aktuellen Bildinterview.

Wir freuen uns, endlich den großen Unterschied zwischen einem AWD-Berater, der mit geleastem Auto kommt, und dem gewöhnlichen Staubsaugervertreter, der mit dem Bus kommt, verstanden zu haben.

Maschi will strafrechtlich gegen NDR vorgehen

Maschi brachte es am Donnerstag Abend erneut auf satte 3,4 Millionen Zuschauer und damit auf die Palme des NDR.

Nunmehr verwendet sich neben Prof. Prinz auch der Hamburger Starverteidiger Dr. Gerhard Strate für Maschi.

Der Anwalt Strate will für Maschmeyer ein Gutachten verfassen, in dem er zu möglichen Straftaten des Reporters Lütgert nach den Paragraphen 240 und 241a des Strafgesetzbuchs und Paragraph 33 des Kunsturhebergesetzes Stellung nimmt. In Paragraph 240 StGB geht es um Nötigung, im Paragraphen 241a um „politische Verdächtigung“, die dritte der genannten Vorschriften stellt Bildnisse unter Strafe, die gegen den Willen eines Abgebildeten verbreitet werden. Die Taten sind allesamt mit Freiheitsstrafe bewehrt. Zudem, schreibt Maschmeyers Anwalt, liege es nicht völlig fern, das „offenkundig sinnlose Heranpirschen von NDR-Kamerateams an Herrn Maschmeyer und seine Mitarbeiter auch noch an anderen Vorschriften zu messen“.

berichtet die FAZ.

Och. Nun sind Strafverteidiger ja naturgemäß hinsichtlich ihrer Klientel nicht wählerisch. Aber dass sich Strate für so ein albernes Manöver hergibt? Als ob es nicht schon genug ernsthafte Kriminalität gäbe. Die Nummer erinnert an das Bemühen des Kollegen Dr. Christian Schertz, einen Gerichtsreporter wegen einer unerwünschten Weihnachtskarte nach dem Anti-Stalking-Gesetz auf 50 m Distanz zu halten. Lächerlich.

Carsten Maschmeyer, die Unschuld vom Maschsee