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Unser TV-Tipp :
Heute 21:45 Uhr Panorama gucken. Da soll es weitergehen.
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Maschmeyer hat tatsächlich einige (wenn auch wohl wenige) Passagen aus dem vielzitierten ARD-Film verbieten lassen können.
Das behauptet wenigstens ZAPP, das Medienmagazin des NDR.
Seit dem 01.01.2010 muss Privatanlegern ein schriftliches Protokoll über jede Anlageberatung zu Wertpapieren ausgehändigt werden, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.
Die Protokolle bzw. der Umgang mit diesen ist abermals in die Kritik geraten.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat bemängelt, dass einzelne Banken und Wertpapierdienstleister mit Beratungsprotokollen ihr Haftungsrisiko minimieren. Diese Beratungsprotokolle erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Häufig sei sogar kein Protokoll erstellt worden, obwohl dies vorgeschrieben war.
„Wiso“ hat jetzt einige Banken in der praktischen Umsetzung beobachtet. Dabei wurden erhebliche Missstände festgestellt. Viele Banken haben sogar ganz darauf verzichtet, Beratungsprotokolle anzufertigen.
Die Commerzbank hat sogar, wie sich aus dem Wiso-Bericht ergibt, unter Beweis gestellt, dass auch ein Beratungsprotokoll keinen absoluten Schutz darstellt. Trotz Beratungsprotokolls wurde eine Kundin der Commerzbank falsch beraten. Sie erhielt einen geschlossenen Fond.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, im Zweifelsfall das Beratungsprotokoll nicht zu unterschreiben!
Verbraucherministerin Ilse Aigner kündigte übrigens Ende letzten Jahres an, sie will jetzt Banken und Finanzdienstleister durch Mitarbeiter der BaFin besser kontrollieren, um die gesetzlichen Anforderungen durchzusetzen.
Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 49.500,00 € bzw. im Monat mehr als 4.125,00 € verdienen.
Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden jährlich höchstens 44.550,00 € bzw. von monatlich höchstens 3.712,50 € berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 66.000,00 € (alte Bundesländer ABL) bzw. 57.600,00 € (neue Bundesländer ABL) im Jahr.
Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.500,00 € (ABL) bzw. 4.800,00 € (NBL) monatlich berechnet.
Die Bezuggröße in der Sozialversicherung beträgt 2.555,00 € (ABL) / 2.240,00 € (NBL) monatlich.
Die Geringfügigkeitsgrenze ist bei 400,00 € monatlich geblieben.
Der Beitragssatz für die Krankenversicherung erhöht sich für das gesamte Bundesgebiet auf 15,5 %. Davon tragen Arbeitgeber 7,3 % und Arbeitnehmer 8,2 %. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 1,95 % bzw. bei Kinderlosen, die das 23ste Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %; der Rentenversicherungssatz 19,9 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung steigt auf 3 %.
Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23sten Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 % des Beitrags zur Pflegeversicherung.
Bereits seit dem 01.01.2009 besteht Krankenversicherungspflicht für alle!
Auf Grund einer einstweiligen Verfügung haben wir diesen Bericht herausgenommen.