BVB gegen FC Bayern 2:0 oder vom Homm zum Westerwelle

Im Winter 2004/2005 ging bei Borssia Dortmund beinahe das Licht aus. Dem BVB drohte die Insolvenz. Bis der Silberstreif am Ruhrgebiets-Horizont erschien: Börsenspekulant Florian Homm.

Homm, der gerne kubanische Zigarren raucht oder rauchte, genoss in der Wirtschaftswelt einen zweifelhaften Ruf. Er gab dem BVB eine „Kapitalerhöhung“. Damit war der BVB vorerst gerettet. In Fachkreisen wird Homm gerne „Börsenhai“ oder „Zerleger von Mallorca“ genannt. Angeblich soll er bereits im Alter von 23 Jahren seine erste Million verdient haben. Im Jahr 2006 wurde er sogar als Hedge-Fonds-Manager des Jahres von einer Investment-Zeitung ausgezeichnet.

Sein Aufenthaltsort, früher Mallorca, ist derzeit unbekannt. Angeblich soll er auf der Flucht vor den Hells Angels sein. In den USA wird offiziell gegen Homm ermittelt. Vorwurf: Manipulation von Aktienkursen. Im November 2006 soll Homm in Caracas (Venezuela) während einer Taxifahrt von Straßenräubern angeschossen worden sein, weil er sich geweigert habe, seine Rolex-Uhr anzugeben.

Dass Homm laut ZDF-Frontal Verbindungen zu Cornelius Boersch, einem Busenfreund von Guido Westerwelle, haben soll, wundert uns nicht wirklich.

Die Ab (k) nicker

Wir alle fragen uns ja fast täglich, warum einige Gesetze so sein müssen und warum nicht manchem Missstand der gesetzliche Riegel vorgeschoben wird.

Und das gilt auch in der hier oft an den Pranger gestellten Branche : Die Banken und die Finanzdienstleistung.

Marco Bülow hat dafür eine Erklärung und gleich daraus ein Buch gemacht : Die Abnicker. Unsere Volksvertreter lassen sich von der Lobby der Wirtschaft die Regeln vorschreiben. Anschließend wird nur noch brav abgenickt. Gerade die Bänker und die Finanzdienstleistungbranche sollen dies sehr erfolgreich tun, viel erfolgreicher als die Lobbyisten der Atomindustrie, der Pharmaindustrie u.s.w..

Wirklich überrascht hat uns dieses Buch nicht. Die Nähe der DVAG und des AWD und anderer zu gewissen Politikern haben wir ja schon oft im Visier gehabt. Und die Pöstchen, die es denn nach der Laufbahn gibt, sind sicher nicht alles nur Freundschaftsdienste.

Haftung der Pseudomakler

Der Kollege Mydlak weist in seinem heutigen Posting auf ein Urteil des OLG Hamm von letztem Jahr über „Pseudomakler“ hin. Man könnte auch von „Gerationsmakler“ sprechen. Wohl die meisten Versicherungsvermittler, die sich als „Makler“ bezeichnen, sind nämlich nichts anderes als Handelsvertreter, was eine andere Provisionssituation und Loyalität generiert und Kompetenz suggeriert.

Als ich noch meine Zeit als Gutmensch in der Wikipedia verschwendete, habe ich mir da und woanders die Finger fusselig getippt, um den Handelsvertretern zur erklären, was sie denn eigentlich (nicht) sind. Diese Leute glauben wirklich, sie seien Makler. Teil der üblichen Verdrängungsstrategie ist es, sich dann darauf zu beziehen, dass der den Strukki organisierende Finanzvertrieb die Maklerlizenz habe, man also indirekt Makler sei. Das Problem ist aber, dass ein Handelsvertreter selbstständig ist, und damit genau das ist, was er ist: ein selbständiger Handelsvertreter. Ich habe es allerdings aufgegeben, juristische Laien entsprechende Selbsterkenntnisse näher zu bringen.

Zurück zum Urteil: Handelsvertreter, die einen auf Makler machen, müssen sich dem gesetzten Rechtsschein entsprechend wie Makler behandeln lassen. So läuft das nun mal im HGB: Wer sich wie Graf Rotz anzieht, muss auch wie Graf Rotz haften.

Deutsche Bank wegen Vermögensverbratung verknackt

Nun hat es die Deutsche Bank erwischt ! Sie wurde wegen schlechter Beratung verurteilt. Zu riskanten Zinswetten hatte man geraten und sog. Swap-Geschäfte empfohlen. Swap ist der Austausch von Forderungen oder Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung mit dem Ziel, einen Finanzierungs- oder Zins- bzw. Renditevorteil zu erlangen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart sah das als reines Glückkspiel und verurteilte die Bank in dieser Woche zum Schadenersatz. Geschädigt ist eine Kommune. Etliche Millionen sollen auf diese Weise verschwunden sein.

Der Tenor des Urteils könnte lauten : Verbraten statt gut beraten.

Sarrazin jetzt in der Versicherungsbranche?

Wenn Handelsvertreter Muslimen Versicherungen anbieten, müssen sie künftig wohl darauf hinweisen, dass bestimmte Leistungen nicht durchsetzbar sind. So benötigt ein durch Unfall gehandycapter Muslim angeblich keine Haushaltshilfe, weil Moslems ja eh nicht im Haushalt arbeiten …

Hat Sarrazin inzwischen einen Job in der Versicherungsbranche, oder was ist da los?