Gut gefahren ins 2020

Während nunmehr fast jeder seinen Senf zu Omas gesungener Motorradfahrt im Hühnerstall abgegeben hat, überrascht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit einem Vorschlag. Nicht der Schutz von Umwelt und Huhn steht dabei im Vordergrund, sondern die Unfallstatistik.

„Mit einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen verringert sich auch das Risiko schwerer Unfälle mit Schwerstverletzten“, so der Bundesvorsitzende des GdV Michael Mertens. Mit Tempolimit könnte es bundesweit etwa 80 Verkehrstote pro Jahr weniger geben, so die Wirtschaftswoche.

Deshalb schlug Mertens einen Praxistest vor, um die Tauglichkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu testen.

Vielleicht sollten das der Anlass sein, optimistisch in das neue Jahr zu gehen. Wenn sogar die eher als konservativ geltende Versicherungswirtschaft neue Wege vorschlägt, geht das alte Jahr doch mit dem Gefühl zu Ende, dass man sich auf Überraschungen freuen kann.

In dem Sinne wünscht der Handelsvertreterblog allen Lesern ein spannendes, gutes, ruhiges, gesundes und erfolgreiches Jahr 2020 !

 

Postbote Check24

Statt weihnachtlicher Geruhsamkeit gibt es Streit zwischen der HuK und Check24.

Check24 gräbt wohl der HUK Kfz-Kunden ab. Kunden, die sich über die Plattform Check24 versichern lassen wollen, haben offenbar die Möglichkeit, den alten Vertrag dort gleich zu mit zu kündigen.

Die Kündigungen werden von Check24 als Bote weitergeleitet, und das angeblich „ohne Botenvollmacht“, wie in Procontra online zu lesen ist.

Bei den Kunden, für die Check24 den Postboten spielte, unterstellt die HuK, dass der Kündigungswille nicht erkennbar wäre.

Frohe Weihnachten!

Der Handelsvertreterblog,

allen voran Rechtsanwalt Kai Behrens,

wünscht allen Lesern, den treuen wie auch den anderen,

ein paar geruhsame und frohe Weihnachten.

Weihnachtlicher Gruß aus dem Gerichtssaal

Der etwas steifen Gerichtsbarkeit fällt es manchmal etwas schwer, die richtigen Worte zum Fest zu finden. Eine weihnachtliche Botschaft besonderer Art übermittelte das Landgericht Osnabrück

In dem Rechtsstreit Deutsche Vermögensberatung AG DVAG, gegen ……

wird der auf den 23.12.2019, 14.00 Uhr, anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung in der Terminsstunde vorverlegt auf 11.30 Uhr.

Gründe:

Der unterzeichnende Richter hatte bei der Anberaumung des Verkündungstermins versehentlich nicht bedacht, dass das Gericht am 23.12.2019 schon mittags schließt, so dass um 14.00 Uhr die Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet ist.

Nicht jeder ist Handelsvertreter

Ein Softwareentwickler muss nicht zwangsläufig Handelsvertreter beschäftigen.

Eine Entwicklerfirma, die Softwareprogramme für Arztpraxen verkauft, hatte einen freien Mitarbeiter eingestellt, der über diverse geschäftliche Kontakte verfügt. Dieser hatte eine bestimmte Software an Kunden und Geschäftspartner der Entwicklerfirma vermittelt. Er konnte deshalb die Firmenumsätze erheblich steigern. Es wurde sogar vereinbart, dass er erfolgsabhängig vergütet werden sollte. Man führte ein Erfolgskonto, auf das jährlich 5% der Softwarewartungssteigerung gegenüber dem 31.12.2010 verbucht werden.

Der freie Mitarbeiter verlangte nun einen Buchauszug. Er meinte, er sei Handelsvertreter und deshalb hätte er auch die Auskunftsansprüche eines Handelsvertreters gem. § 87 c) Abs. 3 HGB.

Das Landgericht Magdeburg machte am 26.06.2018 unter dem Aktenzeichen 31 O 97/17 dem Mitarbeiter einen dicken Strich durch die Rechnung. Danach sei er kein Handelsvertreter. Ein Handelsvertreter gem. § 84 Abs. 1, Satz 1 HGB ist, wer ständig damit betraut ist, für einen anderen Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Der Handelsvertretervertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, und zwar ein spezieller Dienstvertrag über eine Geschäftsbesorgung, nachdem der Handelsvertreter zum Tätigwerden verpflichtet ist.

Nach Ansicht des Gerichts genügt es nicht, dass der Verpflichtete nach der Vereinbarung mit dem Unternehmen für dieses nicht nur einmal, sondern immer wieder Geschäfte vermittelt. Nach der Vereinbarung muss der Mitarbeiter verpflichtet sein, sich ständig um Geschäfte zu bemühen. Eine beiderseitige, auf Dauer berechnete Bindung ist entscheidend. Die Umstände des Einzelfalls sind heranzuziehen und das Gesamtbild der tatsächlichen Handhabung zu würdigen.

Unter Würdigung dieser Umstände kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass  der Anspruch auf einen Buchauszug nicht gegeben ist, weil ein Handelsvertreterverhältnis nicht vorliegt.