Arbeitsgericht Frankfurt : Für fristlose Kündigung gilt 2-Wochen-Frist

Am 21.07.2010 kam das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zu der Feststellung, dass eine außerordentliche Kündigung eines Strukturvertriebes gegenüber einem Vermögensberater unwirksam sei. Der Vermögensberater betrieb während der Vertragszeit eine Hompepage, auf der auf einen Vertrieb von Reinigungsmitteln sowie den Verkauf von Fonds verwiesen wurde, die nicht von dem Vertrieb vertrieben wurden.

Das Gericht nahm an, dass die Kündigung zu spät erklärt wurde. Auf Kündigungen sei nämlich gemäß § 89 a HGB die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB analog anzuwenden. Mithin käme die Kündigung zu spät. Im Übrigen rechtfertige der Verkauf von Reinigungsmitteln die Kündigung ohnehin nicht.

Schadensersatzansprüche wollte das Gericht jedoch nicht anerkennen, weil die Rechtskraft einer vorigen anderen gerichtlichen Entscheidung dagegen spreche.

Manipulationen untersagt

Streben nach Anerkennung, Profit oder ganz profane finanzielle Probleme sind Anlass für viele Betrügereien. Wir hatten schon von dem Ingolstätter Vermögensberater erzählt, der stattliche 2 Millionen Euro seiner Kunden veruntreut hat. Was seine Motive waren, wird das OLG München wohl kaum beschäftigen.

Der Vermögensberater ist verstorben und der Vertrieb, für den er tätig war, will sich den geschädigten Kunden nicht annehmen. 9,25 % Zinsen soll der Vermögensberater versprochen haben. Der Vertrieb will von all dem nichts wissen und weist die Ansprüche zurück.

Der Direktionsleiter des betrügerisch handelnden Vermögensberaters war vom Gericht geladen und zog es vor, ohne Entschuldigung nicht zu erscheinen. Er war in  Portugal auf Geschäftsreise.

Unser Ingolstädter Vermögensberater ist nicht der einzige, gegen den der Vorwurf betrügerischen Verhaltens besteht. In Zwickau sollen Vermögensberater sogar ihre eigene Firma mit gefälschten Unterschriften betrogen haben und 10.000 € Schaden hinterlassen haben.

Wir glauben natürlich, dass es sich um Einzelfälle handelt.

Nachdenklich macht allenfalls eine Rede des Firmenchefs jenes Vertriebes, bei dem der Vermögensberater beschäftigt war, im Juli 2010. Er forderte, dass „Manipulationen“ aufhören müssen.

Neues zu unserem Beitrag „Warum Versicherungen“

Noch ein Beitrag bzw. Zusatz eines Lesers zu unserem Bericht über die Loveparade, den wir ja schon einmal ergänzen durften.

„Um Missverständnissen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Vermittler um einen sehr sachkundigen Makler handelte, der sich mit Großveranstaltungen auskennt. Somit wird sich dann auf alle Fälle dessen VSH-Versicherer einschalten (die evtl. für die an ihn gestellten Ansprüche auch zu niedrig dimensioniert sein könnte).

Auch ist zu bedenken, dass eine behördliche Genehmigung vorlag – das zieht natürlich auch Fragen der Haftung und Versicherung der STadt Duisburg nach sich. Und für die stehen wir bekanntlich alle ein, also Deckung ohne Grenzen.

Ich wollte diese Komplexität nur anmerken, weil es sich dabei um echtes Versicherungsgeschäft handelt, welches nicht mit dem Strukki-Mist in einen Topf geworfen werden sollte. Und ich wollte nicht, dass Sie in dem Bereich angreifbar werden, weil ich Ihre Arbeit und Ihre Webseite für überaus wichtig und richtig betrachte.“

Wir sagen : Vielen Dank für die Blumen !

Die Spatzen pfeifen es von den Kirchtürmen : Auch Münster hat Lehman-Opfer

Auch in Münster, wo entweder die Kirchen läuten oder es wieder einmal regnet, gibt es klagende Lehman-Opfer.

Diesmal klagte ein 83-Jähriger, weil er seine komplette Anlage verlor. Die Anlage Cobold 62 kostete mal eben 100.000 €.

Am 15.9.2010 soll entschieden werden, ob die Sparkasse Münsterland-Ost leisten muss.

In Frankfurt hatten Lehman-Geschädigte im Jahre 2008 verloren, in Hamburg im Jahr 2009  gewonnen.

Besser beneidet als bedauert

Der ehemalige Chef der MEG Göker, die sich bekanntlich in der Insolvenz befindet, soll sich Gerüchten zufolge in Frankfurt niederlassen wollen.

Dies entnahm ich einem aktuellen Eintrag der Seite www.geprellte-strukkis.de . Wir möchten uns den Gerüchten nicht anschließen.

Lustig aber waren dabei die Weisheiten, die einem Autoren namens Weißnix in diesem Zusammenhang einfielen. Ich zitiere wie folgt :

„Man empfindet es oft als ungerecht, daß Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen.“
Gerhard Uhlenbruck

„Die einzige ehrliche Form der Anerkennung in Deutschland ist der Neid.“
Justus Frantz

aber am Schönsten: „Besser beneidet als bedauert!“
Herodot