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Es gibt für Unternehmen gewisse Obliegenheiten wie Marktbeobachtungspflichten. Wenn etwa in Mode kommt, dass sich jeder ein Blog zulegt, dann sollte ein markenbewusstes Unternehmen die lächerlichen Cent dafür ausgeben, sich eine entsprechende …blog.de-Domain zu sichern, anstatt später rumzujammern, wenn es ein Kritiker tut.
Rechtsgeschichte schrieb etwa AWD-Aussteiger.de, die man heute unter verein-der-ehemaligen-awd-mitarbeiter-ev.de findet. AWD hatte sich nach dem langwierigen Prozess um die Domain „AWD-Aussteiger.de“ alles Mögliche mit AWD sichern lassen. Und auch von EXDVAG.de hat die Welt schon gehört.
Unglaublich, aber wahr: EXOVB war offenbar noch frei! Jetzt nicht mehr …
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Unsportlich geht man in Österreich mit den AWD-Sammelklägern um: So meldet der Standard, dass die Constantia-Bank entsprechenden Kunden die Kontos dicht macht. Raue Sitten!
Die Schweizer Handelszeitung weist darauf hin, dass aus dem „unabhängigen“ AWD nun der „persönliche“ AWD wird. Außerdem interviewen die Herrn Behrens. Achtung: Den AWD-Behrens, nicht den Handelsvertreter-Blogger Behrens. Letzterer hätte anders geantwortet …
01
Sind Provisionen, die ein Vermittler von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aus der Vermittlung von Geschäften von Untervermittlern erhält, umsatzsteuerpflichtig?
Die gängige Praxis sah bisher keine Umsatzsteuerpflicht.
Der Bundesfinanzhof entschied jedoch am 30.10.2008 unter dem Aktenzeichen V R 44/07 anders. Die Richter waren nämlich der Ansicht, dass diese Provisionen des Handelsvertreters nur dann umsatzsteuerfrei gewesen wären, wenn er bei jedem einzelnen von seinen nachgeordneten Vermittlern abgeschlossenen Vertrag einen persönlichen Beitrag zur Vermittlung geleistet hätte.
Da der Handelsvertreter mit der eigentlichen Vermittlertätigkeit nichts mehr zu tun hatte – er betreute, schulte und überwachte schließlich nur noch Abschlussvermittler – müsse er jetzt auch Umsatzsteuer zahlen.
Schließlich, so das Gericht, sei der Zweck der Befreiung von der Umsatzsteuer, alles Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag schließen, an dessen Inhalt der Vermittler kein Eigeninteresse hat. Nur eine solche Tätigkeit sei eindeutig umsatzsteuerfrei. Eine solche Tätigkeit hatte der Kläger in dem obigen Verfahren jedoch nicht ausgeübt. Er hatte mit der eigentlichen Vermittlung nichts mehr zu tun.
Im Übrigen waren die Richter der Auffassung, dass ihre Entscheidung sowohl für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen als auch auf die Vermittlung von Versicherungen anzuwenden sei.
Ob diese Entscheidung Auswirkungen darauf hat, ob solche Vertreter nun eine Erlaubnis gemäß § 34 d GewO benötigen, hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Dies bleibt anzuwarten.
Möglicherweise sind dann Führungskarrieren im Versicherungsbetrieb auch wieder ohne Sachkundenachweis, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und Registereintrag möglich.
Die Entscheidung des BFH wirft viele Fragen auf.
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Folgende Freigabe eines Briefes wurde uns durch einen Mandanten erteilt (ein Vermögensberater versuchte seit April, mit der … in Kontakt zu treten, um einen Aufhebungsvertrag zu bekommen und es wurde bis November nicht einmal geantwortet!) :
„sehr geehrter….., mein Mandant ist seit geraumer Zeit (berufsunfähig) erkrankt. Im Jahr 2008 hatte mein Mandant über einen Zeitraum von fast einem halben Jahr von der … kein Einkommen erzielen können.
Deshalb wandte er sich im April 2009 an die … mit der Bitte um kurzfristige Auflösung des Vermögensberatervertrages. Darauf erhielt er keine Antwort. Deshalb erinnerte er die … noch einmal mit Schreiben vom 20.05.2009 unter Fristsetzung zum 30.05.2009 daran. Ein ärztliches Attest wurde beigefügt. Wieder kam keine Antwort.
Mit anwaltlichem Schreiben vom 10.06.2009 wurde die … abermals angeschrieben und mitgeteilt, dass wenn sie wieder nicht antworten sollte, man stillschweigend von einer Aufhebung des Vertrages zum 30.06.2009 ausgehen wird. Auch hierauf kam keine Antwort…
Im August erfolgte dann ein Anruf des Anwaltes bei dem „Sachbearbeiter“ der … in .. (dieser hatte über seine Sekretärin den Rückruf zuvor versprechen lassen, aber nicht eingehalten). Man habe die Angelegenheit an die Anwälte abgegeben und weil man dort angeblich so langsam arbeiten würde, sei noch nichts geschehen, so die Erklärung des „Sachbearbeiters“).
Bis heute erfolgte von den Anwälten keine Antwort. Am 31.08.2009 wurde dann die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die … gesandt. Die Deutsche Post bestätigt, dass die Kündigung am 04.09.2009 zugegangen ist…“
Im November kam ein „amtlicher Vordruck“ der …, wie sie ihn alle ausscheidenden Vermögensberater erhalten, dass der Vertrag zum Ende 2010 zu Ende gehen würde. Ein Hinweis auf den Wunsch der Vertragsbeendigung, ein Satz zu der Erkrankung war in dem Schreiben nicht enthalten.
Wie schrieb man in der Website: „Wir sind eben durch und durch ein Familienunternehmen..“





