„Brutal viel Geld verdienen“ knapp an großer Auszeichnung vorbeigerutscht

And the winner is….

Beinahe hätte Tobias Romberg den Deutschen Journalistenpreis im Bereich Börse, Finanzen, Wirtschaft gewonnen mit seinem Beitrag „Brutal viel Geld verdienen“ am 08.05.2009 in der „Zeit“.

Herr Tobias Romberg wurde nominiert. Der „Oscar der Zeitungsjournalisten“ ging an den Spiegel.

Wir gratulieren Tobias Romberg an dieser Stelle für seinen guten Beitrag, seine umfassenden Recherchen und vor allem für seine Nominierung, die bereits Auszeichnung genug sein sollte.

Insolvenzverwalter für die MEG bestellt

Kürzlich beschwerten sich Nachbarn in einem Bielefelder Wohngebiet über viel zu laute Einparkgeräusche eines 600 PS schweren Boliden.

Hintergrund: Ein MEG-Mitarbeiter versucht regelmäßig, seinen Ferrari in seine  Garage zu manövrieren. Morgens hat er Schwierigkeiten beim Herausfahren, abends muss er mehrmals hin-und hersetzen, um das Auto von der viel zu kleinen Auffahrt in die viel zu kleine Garage zu setzen. Ein zu großes Auto für eine zu kleine Garage?

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Am 30.10.2009 wurde in dem Insolvenzverfahren gegen die MEG ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt…

Offiziell heißt es in der Bekanntmachung des AG Kassel:

661 IN 386/09 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEG Service GmbH, Ederweg 5, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 14291), vertr. d.: …… (Name wurde durch uns unkenntlich gemacht), (Geschäftsführerin)  – Antragstellerin –  ist am 30.10.2009 um 10:45  Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Börner, Brüder-Grimm-Platz 4, D 34117 Kassel, Tel.: 0561/71200-25, Fax: 0561/71200-69, E-Mail: olaf.boerner@bnbp.de bestellt.

Amtsgericht Kassel

Und wieder einmal : Arbeitsgericht oder Landgericht?

Am 20.10.2009 entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth, dass nicht die ordentlichen Gerichte (also hier das Landgericht) für den Rechtsstreit Deutsche Vermögenberatung DVAG mit Mitarbeitern zuständig ist, sondern das Arbeitsgericht.

Das Landgericht legte dabei zugrunde, dass es sich bei einem Vermögensberater um eine „arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 5 Abs. 3 ArbGG“ handelt. Er sei schließlich ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter.

Wir hatten schon so oft über dieses Zuständigkeitsproblem berichtet, so dass wir diese Thema an dieser Stelle nicht weiter vertiefen möchten.

Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. In der Beschwerdeinstanz wurde es aufgehoben.

Central ist keine Krankenkasse

Am 17.10.2009 bezeichneten wir die Central versehentlich als Krankenkasse. Aufmerksame Leser machten im „Strukki-Forum“ darauf aufmerksam.

Selbstverständlich ist die Central keine gesetzliche Krankenkasse, sondern eine private Krankenversicherung.

Vielen Dank für den Hinweis!

Wunschpolice – weg war das Geld

Im Jahre 2005 schloss jemand, nachdem ein Vermögensberater ihm all die vielen schönen Vorteile erklärt hatte, bei der AachenMünchener eine so genannte Wunschpolice ab.

Monatlich wurden in zwei Verträge etwa 30,00 € eingezahlt.

Im Jahre 2009 wollte die Kundin dann das Geld auszahlen lassen und musste feststellen, dass von den einst gezahlten 3.600,00 € noch etwa 68,00 € übrig waren.

Angeblich, so die AachenMünchener, waren hier nur Abschlusskosten in Höhe von 145,00 € angefallen. Sie wurde aufgefordert, über den Rest Auskunft zu geben und abzurechnen.

Die AachenMünchener war jedoch auch dazu nicht bereit, um die Angelegenheit aufzuklären.