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Der AWD in Österreich hat nichts zu lachen: Ein Urteil auf Zahlung von Schadensersatz wegen Falschberatung ist jetzt rechtskräftig geworden. Peinlich …
Der AWD in Österreich hat nichts zu lachen: Ein Urteil auf Zahlung von Schadensersatz wegen Falschberatung ist jetzt rechtskräftig geworden. Peinlich …
„Brutal viel Geld verdienen“
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P.S.:Der Originalbeitrag in der Papierform ist aber noch angenehmer zu lesen.
Der Artikel ist aber jedenfalls sehr empfehlenswert.
Also eines muss man dem AWD-Götz Wenker lassen: Wenn er keine Chance hat, dann nutzt er sie!
In einem Beitrag im Versicherungsjournal („Wege aus der Absatzflaute“) weiß Wenker:
Und viele Verbraucher sind laut Wenker nicht nur verunsichert, sonst bekommen die Auswirkungen der Finanzkrise ebenfalls direkt zu spüren, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Ein Vermittler habe dann zwei Möglichkeiten, ein Gespräch mit einem (Neu-) Kunden zu führen. Entweder resigniere er vor der scheinbar auswegslosen Situation, verliere sich in Smalltalk oder in bedauernden beziehungsweise tröstenden Worte und verzichte damit auf potenzielles Geschäft.
Oder er können trotz der widrigen Umstände gemeinsam mit dem Kunden versuchen, ob sich nicht auch in dessen aktuell schwierigen persönlichen Situation eine Ersparnis bei den Versicherungsprämien erzielen lasse oder der Versicherungsschutz nicht sogar optimiert werden könne – eben eine Frage der richtigen Antworten.
Auf Deutsch heißt das dann „Umdecken“: Man verspricht einem Kunden ein besseres Preis-Leistungsverhältnis, ruiniert ihm aber bei diesem Manöver die Rückkaufswerte, denn hieraus wird die Provision für den „Berater“ genommen.
Den Leuten, die nichts auszugeben haben, auch noch in die Taschen zu greifen … Respekt, Herr Wenker!
Dass ungebetene Coldcallings demnächst per Gesetz verboten sind – also das Anrufen wildfremder Personen zwecks Verkaufsgesprächs -, wird vielen Handelsvertretern schwer im Magen liegen, vgl. obiges Video.
Aber wenn der neueste Spruch des Landgerichts Hamburg rechtskräftig werden sollte, dann dürfte das Telefon für Handelsvertreter bei der Neu-Akquise künftig gar kein Werkzeug mehr sein: Selbst die Kunden einer Bank dürfen von dieser nicht mit Werbeanrufen behelligt werden!
Anders liegt der Fall natürlich, wenn den Werbeanrufen zuvor ausdrücklich zugestimmt wurde. Was die Gerichte unter „ausdrücklicher Zustimmung“ genau verstehen, könnte spannend werden, da eine Erklärung in allgemeinen Geschäftsbedingungen kaum ausreichend sein dürfte.
Der Finanzmumpitzanbieter AWD hat in Österreich fertig: 88% Ertragsverlust im letzten Jahr. Auch nach Demission des dortigen Chefs ist kaum mit einem Rückgewinn des nun einmal kaltschnäuzig verspielten Rufs zu rechnen.
Aufschlussreich: Handelsblatt: AWD Österreich wechselt den Chef aus.
Warum es so toll ist, trotzdem als Handelsvertreter für den AWD zu arbeiten, erzählt der Boss im hier verlinkten Video. Jawollja!
Unstreitig hat die PR-Frau ansehnliche Beine vorzuzeigen, was sie auch ausgiebig tut. Eine Karriere als Journalistin hat sie wohl kaum vor sich. Warum sie keine Handelsvertreterin werden wird, wissen wir auch nicht!!