Stephan Peters nicht mehr bei DVAG

Charmant, ehrlich, rhetorisch begabt, intelligent, humorvoll – Das waren einige Gründe, warum Stephan Peters bei der letzten DKM den OMGV-Award gewonnen hatte.

Auf youtube unterhält er einen eigenen Kanal mit bemerkenswerten Klickzahlen. 

Peters war 11 Jahre als Vermögensberater bei der DVAG, zuletzt als Regionalgeschäftsstelle. Aber so ganz passte es wohl doch nicht. Peters und die DVAG trennten sich per Aufhebungsvertrag. Hier erklärt Peters mehr:

https://www.youtube.com/watch?v=gWrCAYenRbE

IHK bittet zur Kasse

FondsProfessionell berichtete bereits im letzten Jahr darüber, dass einige Industrie-und Handelskammern 34 f- Vermittlern die Überprüfung von Prüfberichten in Rechnung stellen.

Finanzanlagenvermittler, die Anteile oder Aktien an offenen oder geschlossenen Investmentvermögen u.s.w. oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermitteln, bedürfen gem. § 34 f GewO einer Erlaubnis. Zusätzlich müssen sie gem. § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung „auf seine Kosten die Einhaltung …. durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und .. der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde den Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres .. übermitteln“.

Als geeignete Prüfer kommen auch fachkundige Rechtsanwälte in Betracht, z.B. auch Rechtsanwalt Kai Behrens, dessen Geeignetheit die IHKs in der Regel überprüfen. Doch dessen ist nicht genug.

Wenn der Prüfbericht fertiggestellt wurde, wird dieser abermals von der IHK überprüft und dem Gewerbetreibenden mitunter separat in Rechnung gestellt.

Diese doppelte Überprüfung erinnert ein wenig an Reinhard Meys Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars und wird vom Gesetz nicht verlangt. Dass dies dennoch in Rechnung gestellt wird, dürfte im gesetzlichen Graubereich liegen.

Wenn die IHKs so viel Arbeit mit den Prüfberichten haben, wäre es wohl sinnvoll, eine strengere Auswahl an die Geeignetheit der Prüfer zu stellen und genauere Vorgaben zum Inhalt der Prüfung zu machen.

Gem. Fondsprofessionell sollen die Gebühren übrigens zwischen 25 und 250 Euro liegen.

Agentur muss Freistellungsvergütung zahlen

Am 01.10.2018 wurde eine Agentur der Provinzial vom Landgericht Münster  dazu verurteilt, eine Freistellungsvergütung zu zahlen.

Die Agentur beschäftigte einen Handelsvertreter. Diesem wurde die fristgemäße Kündigung ausgesprochen. Gleichzeitig wurde er mit Erhalt der Kündigung von der weiteren Tätigkeit freigestellt.

Das Landgericht Münster entschied, dass dem freigestellten Handelsvertreter ein Schadenersatzanspruch zustehe. Er sei so zu stellen, als habe er seine Tätigkeit bis zum Beendigungszeitpunkt des Vertrages weiterführen können (§ 249 Abs. 1 BGB)

Ihm ist also grundsätzlich die volle Vergütung zu zahlen, wobei gegebenenfalls nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung Einnahmen anderweitiger Vertriebstätigkeit schadensmindernd anzurechnen sind. Dabei ist auf den Durchschnittsverdienst abzustellen. Das Gericht hält es für zulässig, die letzten 12 Monate vor Freistellung bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes zugrunde zu legen.

Der Kläger hatte Arbeitsmittel in Höhe von 250,00 € monatlich hinzugezogen. Auch dies hielt das Gericht für einen Teil der Vergütung.

Eine Vorteilsausgleichung konnten schadensmindernd nicht berücksichtigt werden. Schließlich konnte diese nicht festgestellt werden.

Dem Kläger wurde sogar eine Sonderbonifikation als auszugleichendes Einkommen zugesprochen. Diese sollte ihm ab einer bestimmten Umsatzhöhe zustehen. Da der Kläger diese Umsatzhöhe erreicht hatte, wurde die Sonderbonifikation fällig.

Mithin wurde zugunsten Kläger eine Zahlung von mehr als 22.000,00 € ausgeurteilt.

Ein Zinsanspruch in Höhe von etwa mehr als 1.000,00 € wurde hingegen abgewiesen. Schließlich soll es sich bei den Freistellungszahlungen um einen Schadenersatzanspruch gehandelt haben, und nicht um einen Vergütungsanspruch, so dass die Fälligkeit erst mit Klageerhebung gegeben war.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

2019 und mehr

2018 ist zu Ende. Trotz vielfacher gesetzlicher Mühen ist in der Branche der Finanzdienstleistungen jedoch vieles beim „Alten“ geblieben.

Die Qualität der Beratung soll verbessert werden. Ausbildung und Weitberbildung sollen die Berater nachweisen. Der Kunde soll gleich von vornherein wissen, was die Beratung kostet, mit wem er es zu tun, vor allem aber auch, ob man einen Versicherungsmakler – oder vertreter vor sich hat.

Dass dies längst noch nicht klappt, hat kürzlich eine vom Focus veröffentlichte Studie unter Beweis gestellt. Dort wollte man die besten Versicherungsmakler küren und – welch Fauxpas – hatte man dort dann auch gleich die DVAG mitgenannt.

Dass die DVAG kein Makler ist, sondern Versicherungsvertreter, dürfte sich über den Kreis der Leser des Handelsvertreterblogs herumgesprochen haben. Das Analysehaus Statista hatte sich für den Fehler entschudligt.

Dies zeigt deutlich, dass der gesetzlich eingeschlagene Weg hin zur Qualität, Klarheit und Transparenz im Zeitalter der IDD noch längst nicht zu Ende ist.

Noch immer gibt es viele schwarze Schafe. Noch immer werden in Einzelfällen Beratungen von nicht qualifizierten Personen durchgeführt. Noch immer gibt es fragwürdige Strukturen, die ein großes Potential von fehlerhaften Beratungen mit sich bringt.

Einer der großen Strukturvertriebe lehrt seinen Strukturleitern tatsächlich noch immer, dass man neue Handelsvertreter in einen finanzielle Abhängigkeit bringen solle. Von einem Behaltungsprogramm ist dort die Rede, und davon, dass man frisch angeworbene Handelsvertreter hoch versichern soll, sie dazu bringen soll, z.B. ein teures Auto zu leasen. Die Verschuldung soll die Motivation dafür sein, diesen Strukturvertrieb nicht zu verlassen.

Eine der ersten Emails, die mich Anfang des Jahres 2019 erreichte, begann mit den Worten „begeisterter …Aussteiger“. In Zeiten, in denen fragwürige Behaltungsprogramme immer noch gepredigt werden, wird auch künftig das Thema Ausstieg aus der Ausschließlichkeit relevant sein.

Auf ein gutes und spannendes 2019!


Blog wünscht Frohe Weihnachten

Die Autoren des Handelsvertreterblogs,

allen voran Rechtsanwalt Kai Behrens,

wünschen allen Lesern

ein paar schöne und friedliche

Weihnachten!