Softwarepauschale und Ipadnutzungsgebühr

Am 27.11.2017 urteilte das AG Frankfurt, dass die DVAG einem ehemaligen Vermögensberater auf dessen Diskontkonto einen Betrag in Höhe von 2.337,31 € gutzuschreiben hat.

Der Berater verlangte in Form der Klage die Rückerstattung von einbehaltenen Softwarekosten. Das Provisionskonto wurde mit Softwarenutzungskosten in der Klagehöhe belastet. Diese Softwarepauschalen wurden seit 2007 von den Außendienstmitarbeitern erhoben.

Das Urteil wurde damit begründet, dass ein Anspruch auf Rückbuchung gem. § 812 BGB aus Gründen der ungerechtfertigten Bereicherung zustehe. Die DVAG habe nämlich keinen Anspruch gegen den Kläger auf Zahlung der Softwarepauschale. Eine Zustimmung hat der Berater auch nicht durch Anklicken eines sog. Pop-Up-Fensters abgegeben. Eine solche Zustimmung würde nämlich auf Grund des Verstoßes gegen das vertraglich vereinbarte doppelte Schriftformerfordernis verstoßen. In dem Vertrag verpflichtet sich die Beklagte u.a., dem Berater ihr EDV-Netzwerk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es kann deshalb dahinstehen, ob die Beklagte auch nach § 86 a) HGB verpflichtet gewesen wäre, dem Kläger ihr Onlinesystem anzubieten.

Während des Prozesses hatte dann die Beklagte einen Betrag in Höhe von 1.645,04 € dem Provisionskonto gutgeschrieben und gleichzeitig wieder abgezogen. Dort tauchte der Buchungsvermerk „Nutzungsgebühr I-Pad“ auf. Das Gericht meinte jedoch, dass der Beklagten unstreitig kein Anspruch auf eine solche Nutzungsgebühr zustehe. Deshalb hatte diese Gutschrift und gleichzeitige Belastung auf das Endergebnis keinen Einfluss.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Lebensversicherer in der Kritik: Garantiezinsen gibt es nicht

Während einige Lebensversicherer versuchen, ihre Lebensversicherungspolicen zu verhökern und dabei in die Kritik geraten sind, machen andere Versicherer nicht besser von sich reden.

Hart aber fair wurde den Kunden am Sonntag erzählt, dass es den Garantiezins, an den viele glaubten, gar nicht gäbe. Höchstens als „Nebelkerze“ soll es ihn geben, sagte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Procontraonline schrieb, dass jetzt sogar eine Komplettbewertung der Versicherungsbranche druch den Finanzausschuss bevorstünde.

Das Erste berichtet jetzt in plusminus von einer anderen Versicherungsfalle. Ein WWK-Kunde, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, schildert: „Zum Jahreswechsel kam ein Brief von der WWK, mit einer Beitragserhöhung von 1.089 Euro auf mehr als 1.500 Euro im Jahr.“ Plusminus rechnete eine 40-prozentige Erhöhung aus.

Ist ein Makler ohne Facebook kein Makler?

Kürzlich machte der Handelsvertreterblog auf interessante Facebookgruppen für Makler und Versicherungsvertreter aufmerksam.

Jetzt setzt ein Herr Hans Steup in einem Interview bei asscompact.de noch einen drauf: „Wenn ich Sie im Jahr 2018 weder auf XING noch auf Facebook finde, dann ist es für mich so, als existierten Sie nicht.“

Sicher etwas sehr übertrieben die These, als wäre der Makler ohne Facebook gar keiner, aber anregend sind die Gedanken schon.

Ergo trennt sich von Vertriebsvorstand

So kann es gehen. Die Ergo plante noch Ende 2017, man wolle 2018 positive Schlagzeilen machen.

Und schon im Januar 2018 teilt man die Trennung vom Vertriebsvorstand Stephan Schinnenburg mit, wie es nun das Handelsblatt berichtet.

“ Wer sich negativ über die Vertriebsziele geäußert habe oder als unterdurchschnittlich erfolgreich aufgefallen sei, wollte Stephan Schinnenburg von seinen Mitarbeitern wissen. Die Genannten wollte er dann sinnbildlich an den Türrahmen nageln und dort so lange hängen lassen, bis sie stänken“, liest man im Handelsblatt.

Während im Vertrieb mit Incentives nicht mehr gepunktet werden kann, hat sich der Umgangston oft leider kaum verändert.

Groko bei der Generali

Wenn Christoph Schallenbach optimistisch verkündet, für ihn gelte nur eine 100 Prozentquote, wenn er von zur DVAG wechselnden Generalimitarbeitern spricht, dürfte er auch die Arbeitnehmer im Außendienst meinen. Neben den Handelsvertretern, die noch bei der Generali Deutschland beschäftigt sind, gibt es auch Vermittler, die im Angestelltenstatus arbeiten.

Neben diesen sind im Zuge der bevorstehenden Umstrukturierungen innerhalb der Generali und der AachenMünchner auch Vielzahl von Angestellten betroffen, die im Innendienst arbeiten.

Um die Rechte der Arbeitnehmer kümmert sich der Betriebsrat, allen voran der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates Karl-Rupert Hasenkopf. Versicherungsbote und die Aachener Nachrichten berichten von einem Stocken der Verhandlungen.

Beide Seiten, Vertreter der Generali und der Mitarbeiterschaft, haben etwas vereinbart. Die Bedeutung dessen, was vereinbart wurde, ist unklar. Hasenkopf spricht hingegen von einem „verbindlichen Vertrag“, den man geschlossen habe. „Das ist mehr als eine Absichtserklärung“, so wie es die Generali gerne sehen will, sagt Karl-Rupert Hasenkopf.

Egal ob Absichtserklärung oder Eckpunktepapier erinnert das Ganze an die Versuche Merkels, eine mehr oder weniger bunte kleine oder Groko zu bauen.

Die Generali muss sich vor Augen halten, dass viele Arbeitsplätze davon betroffen sind.  „Allein in Aachen beschäftigt die Generali nach Konzernangaben circa 1.700 Mitarbeiter, davon 1.650 Vollzeitstellen. 550 dieser Mitarbeiter arbeiten für die AachenMünchener Versicherung“, schreibt der Versicherungsbote.

Und man sollte sich vor Augen haben, welche Wirkung es auf die Handelsvertreter haben könnte, die zur DVAG wechseln sollen, wenn nicht einmal mit den Arbeitnehmern eine wohlwollende Lösung gefunden wird.