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In einem nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Ulm vom 27.11.2014 wurde ein ehemaliger Vermögensberater der DVAG zur Rückzahlung von Provisionen verurteilt.
Der Beklagte wandte ein, es sei falsch abgerechnet worden. Die Höhe der behaupteten Vorschüsse stimmten nicht. Außerdem wurde auf weitere arithmetische Fehler hingewiesen.
Ferner wurde bestritten, dass Stornobekämpfungsmaßnahmen erfolgt sind.
Das Gericht meinte, dass der Klägerin die geltend gemachten Rückzahlungsansprüche zustehen. Das Provisionskonto sei substantiiert dargelegt worden.
Es schreibt dazu: „Dass der Beklagte die Abrechnung nicht nachvollziehen können soll, ist angesichts der Tatsache, dass das Vertragsverhältnis seit 2006 bestanden hat, nicht anzunehmen“. Auch bestünde „die von der Beklagten gerügte grundsätzliche Fehlerhaftigkeit des Rechenwerks der Klägerin nicht“.
Auch seien die Verträge ausreichend nachgearbeitet worden „Die Nichtausführung (Stornierung) des Vertrages ist schon dann von den Versicherungsunternehmen nicht zu vertreten, wenn es notleidende Verträge im gebotenem Umfang nachgearbeitet hat. Art und Umfang der den Versicherungsunternehmen obliegenden Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge bestimme sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bundesgerichtshof Urteil vom 28.06.2012 Aktenzeichen VII ZR 130/11). Das Versicherungsunternehmen kann entweder eigene Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen, die dann freilich nach Art und Umfang ausreichend sein müssen, was im Streitfall von ihm darzulegen und zu beweisen ist, oder sich darauf beschränken, dem Versicherungsvertreter durch eine Stornogefahrmitteilung Gelegenheit zu geben, den notleidend gewordenen Vertrag selbst nachzuarbeiten (Bundesgerichtshof Versäumnisurteil vom 01.12.2010 – Aktenzeichen VIII ZR 310/09). Sieht der Versicherer von einer Stornogefahrmitteilung an den bisherigen Versicherungsvertreter ab, und nimmt er sein Recht wahr, andere Maßnahmen zu ergreifen, müssen diese nach Art und Umfang ausreichend sein (Bundesgerichtshof Urteil vom 28.06.2012 Aktenzeichen VII ZR 130/11). Hierzu ist es im Regelfall erforderlich, dass der Unternehmer / Versicherer aktiv tätig wird und den Versicherungsnehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflicht ernsthaft und nachdrücklich anhält, welche konkrete Maßnahmen es hierfür bedarf, kann nicht abstrakt entschieden werden, sondern bedarf stets einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls.
Jedenfalls aber reicht unter dem Gesichtspunkt der dem Versicherer gegenüber dem Versicherungsvertreter obliegende Treuepflicht, Rücksicht auf das Provisionsinteresse des Versicherungsvertreters zu nehmen, im Regelfall reicht die bloße Übersendung eines Mahnschreibens an den Versicherungsnehmer als Maßnahme der Stornoabwehr nicht aus (Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 01.12.2010 – VIII ZR 310/09). Offengelassen hat der Bundesgerichtshof, ob der Versicherer im Falle der eigenen Nachbearbeitung gehalten ist, nach den Gründen für die Nichtzahlung zu forschen und nach einer Lösung gemeinsam mit dem Prämienschuldner zu und ob dafür eine regelmäßige persönliche Rücksprache mit dem Schuldner erforderlich ist (Bundesgerichtshof Versäumnisurteil vom 01.12.2010 Aktenzeichen VIII ZR 310/09). Den Versicherer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er eine ordnungsgemäße Nachbearbeitung des notleidenden Versicherungsvertrages vorgenommen hat (Bundesgerichtshof Urteil vom 28.06.2012 Aktenzeichen VII ZR 130/11).
Die Darlegung der Klägerin wird den Anforderungen gerecht. Das im System der Nachbearbeitung ist grundsätzlich ausreichend, um den Versicherungsnehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflicht ernsthaft und nachdrücklich anzuhalten. Es handelt sich nicht um ein bloßes Mahnschreiben, sondern um Erinnerungs- Mahn- und Kündigungsverfahren und ein normiertes Erinnerungsschreiben.
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Ein Streit um Namens- und Markenrechte, der die Instanzen noch lange beschäftigen kann: Ein Verein, der sich für die Interessen von Vermögensberatern einsetzen will und „DVAG“ in seinem Vereinsnamen enthält, kämpft um seine Existenzberechtigung.
Die DVAG hatte per einstweiliger Verfügung beim Landgericht Frankfurt (Kammer für Handelssachen) zunächst bewirkt, dass der Verein den Zusatz DVAG nicht tragen darf. Die Kammer für Handelssachen hatte jetzt nach einer mündlichen Verhandlung die einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Ob gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt wird, ist noch unklar.
Es hatte schon überrascht, dass der Antrag an die Kammer für Handelssachen gestellt wurde. Diese hatte nunmehr in der mündlichen Verhandlung keinen Markenverstoß und insbesondere keine Verwechselungsgefahr des Vereins mit der DVAG erkannt.
Wenn Berufung eingelegt wird, geht es danach möglicherweise noch weiter: Denn nach der Berufung wäre vielleicht noch die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.
Und außerdem droht ja noch das Hauptsacheverfahren (bisher ist man ja nur im „einstweiligen“ Verfahren). Auch dieses beginnt beim Landgericht und könnte über das Oberlandesgericht zum Bundesgerichtshof gehen. Aber vielleicht ist es ja gar nicht nötig.
Die Kollegiale Vereinigung der Allfinanz Deutsche Vermögensberatung e.V. wurde auch anfänglich misstrauisch geliebäugelt und nachher akzeptiert. Im Zuge des Wechsels der Außendienstmitarbeiterschaft von der AachenMünchener zur Allfinanz DVAG konnte auch der Vereinsname geändert werden. Es fragt sich also, warum die Vermögensberater der DVAG diese Möglichkeiten nicht auch bekommen sollten.
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Die Kollegiale Vereinigung gibt es noch.
In der Mitarbeiterschaft der DVAG wurde in der letzten Zeit viel darüber gesprochen, ob ein Verein für Vermögensberater Sinn macht. Es hatte sich ein Verein gegründet. Dieser Verein trug den Namen DVAG in seinem Vereinsnamen. Die DVAG wandte sich dagegen, mit dem Hinweis auf das Markenrecht, im Wege einer einstweiligen Verfügung. Der Verein musste nun – zumindest vorerst – gem. Beschluss des Landgerichts Frankfurt – die Kürzel DVAG aus seinem Namen und seinem Internetauftritt herausnehmen.
Die Außendienstmitarbeiter der AachenMünchener gründeten schon vor vielen Jahren die Kollegiale Vereinigung. Die Kollegiale Vereinigung war als Interessensvereinigung der Außendienstmitarbeiter zu sehen. Sie wurde als Verein mit Standort in Würselen gegründet.
Nachdem dann im Jahre 2007 der Außendienst der AachenMünchener eingestellt wurde und sämtliche Außendienstmitarbeiter in die Allfinanz Deutsche Vermögensberatung DVAG überführt wurden, blieb auch die Kollegiale Vereinigung mit all seinen Rechten und Pflichten erhalten. Auch sie hatte den Namen geändert in „Kollegiale Vereinigung der Allfinanz Deutsche Vermögensberatung e.V.“. Auch der Vorstand blieb erhalten.
Die kollegiale Vereinigung wurde bei ihrer Gründung natürlich kritisch geprüft. Nach einem klärenden Gespräch mit dem Vorstand der AachenMünchener hatt man dann die kollegiale Vereinigung akzeptiert.
Eine der Errungenschaften der kollegialen Vereinigung ist der Rechtschutz für Handelsvertreter. Für 50 € jährlich ist kann sich dort jeder Vermögensberater der Allfinanz rechtlich absichern. Auch das ist bis heute geblieben. Der Rechtschutzversicherer für das Handelsvertreterrecht ist übrigens die AdvoCard.
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Als ich gestern über Sky das Bundesligaspiel zwischen dem HSV und Werder Bremen ansah, habe ich die eine und andere langweilige Minuten dafür genutzt, um ein bisschen zu googeln.
Gerade der mir bis dahin völlig unbekannte HSV-Trainer, Josef Zinnbauer, fiel dabei auf. Millionär soll er sein, obgleich er fast nur in der 2. Liga kickte. Um den armen Mitspielern zu vertuschen, dass ihm ein Ferrari und ein teurer Benz gehört, ließ er sich von anderen zu den Trainingseinheiten fahren. Das große Geld verdiente er mit Finanzdienstleistungen.
Josef Zinnbauer machte Ausbildungen zum Zerspanungsmechaniker und zum Versicherungsfachmann begann als Außendienstmitarbeiter einer großen Versicherungsgesellschaft. Er gründete eigene Firmen und vertickerte in der Kabine und nach dem Training an seine Mitspieler Finanzdienstgeschäfte. Wenn also manch HSV-Profi noch bei Spielbeginn den Kugelschreiber in der Hand hat, weiß man jetzt warum.
Ein anderer Ex-HSVler, nämlich der 69-fache Nationalspieler Manfred Kaltz, der Urvater der Bananenflanke, ist übrigens jetzt Vermögensberater der DVAG. Auch er fährt zweigleisig, denn er soll seit Januar 2014 Trainer der Fußballschule Bochum sein.
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War ich doch vor einigen Tagen noch voller Freude darüber, wie einsichtig ein Vertrieb war, weil ihm die Datenverwendung und Datenweitergabe eines Kunden untersagt wurde!
Die AachenMünchener hat meine Freude über das Mögliche leider getrübt und scheint dies nicht zu befolgen.
Kürzlich wurde sie dazu aufgefordert, die Daten eines Kunden nicht mehr an ihre Vermittler weiterzugeben. Sie antwortete:
„Unser Vermögensberater hat diesen Vertrag vermittelt. Er enthält deshalb von uns allgemeine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, die er für die Beratung und Betreuung des Kunden benötigt. Er hat nach dem Handelsgesetzbuch uns gegenüber sogar einen Anspruch auf diese Auskünfte.Ohne diese kann er seine vertraglichen Verpflichtungen wie z.B. der Bestandspflege nicht nachkommen. Wir werden daher den Vermögensberater weiterhin über Änderungen zum Vertrag informieren müssen“.
Direkt gesagt und … Problem nicht gelöst. Vielleicht empfiehlt sich doch lieber, den einsichtigeren Vertrieb anzusprechen. Es war übrigens die DVAG, die dem Ansinnen – in der anderen Sache – nachkommen wollte und die Kundenwünsche berücksichtigen wollte.
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Der gestern erwähnte Markenrechtsstreit zwischen DVAG und einem Verein ist sicher keine neue Erfindung. Anders gesagt: Man hätte damit rechnen können.
Schließlich gab es bereits mit der Marke „AWD“ (heute Swiss Life Select) einen ähnlich gelagerten Rechtsstreit. Den Betreibern der Seite www.awd-aussteiger.de wurde ebenfalls per einstweiliger Verfügung verboten, die Buchstaben AWD für ihre Seite zu verwenden.
Mehr zu lesen ist hier auf Telepolis.
Nachdem dann ein Verein gegründet wurde, soll das Betreiben einer ähnlichen Seite mit dem Kürzel AWD zulässig gewesen sein. Es handelt sich um den Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V.
Dort heißt es auf der Website :
„Im Januar 2003 trafen sich erstmals ca. 12 AWD-Aussteiger auf Einladung von Herrn Weise, besprachen die Situation und überlegten das Vorgehen gegen den AWD und zur Hilfe der ehemaligen AWD-Mitarbeiter. Der heutige 1. Vorsitzende des Vereins der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. war damals schon dabei. Es wurde beschlossen, einen Verein zu gründen. Weitere Treffen folgten und im Juni 2003 wurde dann der Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V. gegründet.
Inzwischen war aufgrund Einstweiliger Verfügungen gegen Herrn Weise die Web-Site und das Forum aus dem Internet genommen. Der AWD sah seine Markenrechte an den drei Buchstaben gefährdet. Mehrere Prozesse führte der AWD gegen Herrn Weise und seine Familie und erst im Dezember 2003 kam das Hanseatische Oberlandesgericht zu der Sicht, dass durch den Zusatz “Aussteiger” eine ausreichende und unmißverständliche Distanzierung von der Marke “AWD” vorlag und somit gegen die Nutzung der Formulierung “AWD-Aussteiger” kein Einwand erhoben werden konnte. Die Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben; die Web-Site ging wieder Online und erneut waren innerhalb kurzer Zeit tausende Beiträge im Forum.“
Nanu! Nur durch den Zusatz „Aussteiger“ erfolgte – so das Gericht – eine ordentliche Abgrenzung zu dem klagenden Vertrieb. Zumindest dieses Unterscheidungsmerkmal dürfte aktuell nicht gegeben sein.
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Heute waren – wohl eher zufällig – drei große Vertriebe prozessual beim Landgericht München II verstrickt.
Swiss Life Select stritt gleich in 4 Verfahren um Schadenersatz. Die Dvag machte Ansprüche auf Rückzahlung von Provsionen geltend. Hier ging es um ganz kniffelige Fragen der Provisionsarethmetik. Es wurde erörtert, ob die Abrechnungen in sich nachvolziehbar sind und ob diese, wie die Beklagtenseite behauptet, logische Fehler enthält.
Und dann waren dann noch notarielle Schuldanerkenntnisse, zu Gunsten der ASG aus Hattersheim, auf dem Prüfstand.
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Andreas Pohl ist Vorstandsvorsitzender, zugleich Geschäftsführer und Gesellschafter der Deutschen Vermögensberatung Holding. So ist es auf der Website der DVAG zu finden. Anfang Juli hat er den Spitzenposten von seinem am 12.06.2014 verstorbenen Vater Reinfried übernommen. Der nunmehr 50-jährige Andreas Pohl hat das Erbe zusammen mit seinem Bruder Reinfried angetreten.
In einem Interview in Brandeins ist zu erfahren, dass Andreas Pohl eine abgeschlossene Lehre beim DVAG-Partner, der AachenMünchener Versicherung, abgeschlossen hat. Seit 1984 ist er für die DVAG tätig.
Während die Söhne bis zum Tod ihres Vaters generalbevollmächtigt waren, treten sie spätestens jetzt in die – großen – Fußstapfen ihres Vaters.
In dieser Funktion hatte sich Andreas Pohl in einer langen Rede in Malta an die von der DVAG eingeladenen Vermögensberater gewandt. Die Einfahrt der vier großen Schiffe Aida-Fähren mit Tausenden von Vermögensberatern nebst Anhang sah er als symbolischen Akt für vier Jahrzehnte DVAG-Wachstum. Vor zehn Jahren, so erinnerte er sich, waren es noch drei.
Begrüßen konnte Pohl auch Sergio Balbinot, Chef des Generali Konzerns, Fritz Bohl, alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates , Dr. Theo Weigl, Wolfgang Kaske, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Generali Holding Deutschland, Dietmar Meister, den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Generali Holding, Michael Westkamp, Vorstandsvorsitzender der AachenMünchener usw. .
Andreas Pohl gab dann auch gleich den neuen Schwerpunkt bekannt. Die DVAG wolle sich auf den Vermögensberaterberuf konzentrieren. „Ohne Wenn und Aber“ hieß es. Der Gruppenleiterweg solle schöner werden. Hier sind also ein paar Veränderungen zu erwarten.
Pohl kündigte auch an, am 11. Juni 2015 das gesamte Frankfurter Waldstadion mit Vermögensberatern füllen zu wollen. Dort soll dann auch gleich die neue Vertragspartnerin Helene Fischer auftreten. Das Exklusivkonzert soll in dem „noch“ Commerzbank Arena heißenden Stadion in Frankfurt gegeben werden.
Neben dieser Ankündigung gab es ein paar „kloppsche“ Wortspielereien, die aber nicht verraten sollten, dass ein bekannter Bundesligatrainer zunächst intern, dann später auch extern für die DVAG eingesetzt werden soll.
06
Holger Zindt war zuletzt (bis zum 31.03. diesen Jahres) der geschäftsführender Gesellschafter der Frankfurter Sponsoring Agentur Akzio. Nunmehr hat er die Leitung des Marketingbereichs bei der DVAG übernommen.
Gegenüber Horizont kündigte er eine offensivere Vermarktung der DVAG an. Schließlich sei die Kundengewinnung bisher nur über Weiterempfehlung gelaufen.
Für die DVAG entwickelt Akzio Sponsoring Plattformen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades.
Zindt ist gelernter Sportökonom und passt offensichtlich exakt in das Werbeprofil der DVAG. Er ist gemäß der Website von Akzio dort noch immer als Geschäftsführer geführt.
Die DVAG setzt schon seit Jahren auf Werbepartner aus dem Sportbereich. Bekanntester Werbepartner der DVAG ist bekanntlich Michael Schuhmacher.
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Warum nicht mal heute die aktuelle Welt am Sonntag kaufen?
„Schlecht vertreten“ heißt dort ein Artikel von Sebastian Jost und Anne Kunz. Dort wird anhand von Beispielen die Risiken und Gefahren aufgezeigt, die der Versicherungsvertreter eingeht, wenn er sich zur Selbständigkeit entschließt. Gezeigt werden ein paar Beispiele von der Wüstenroth und Württembergischen bis hin zur DVAG.
Wer sich den Gang zur nächsten Tanke sparen will, kann sie hier auch als E-paper gegen Zahlung von 2,99 € erwerben.
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In Malta trafen sich zu einem Incentive 3 500 Vermögensberater. Dort wurde verkündet, dass Jürgen Klopp neuer Werbepartner für die Deutsche Vermögensberatung werden soll.
Jürgen Norbert Klopp, einfach Kloppo genannt, wurde 1967 in Stuttgart geboren. Als Fußballer spielte er überwiegend in der zweiten Liga und kam beim 1. FSV Mainz 05 „wie die Jungfrau zum Kinde“ im Jahre 2001 zum ersten Traineramt. Zunächst ging es um den Klassenerhalt. Anschließend spielte man um den Aufstieg mit, den man in der Saison 2003/04 erreichte. Ein Jahr später war Mainz sogar in der ersten Liga auf Platz 11.
Seit 2008 ist Kloppo bei Borussia Dortmund.
Kloppo verkörperte das Erscheinungsbild des nonchalanten bärtigen Lautsprechers, unrasiert, mit langen Haaren auf dem Kopf und löchrigen Jeans an den Beinen.
Sein erster werbeauftritt: Tapetenkleister.
Im Jahre 2008 überlegte der HSV, Kloppo als Trainer zu verpflichten. Kloppo war dem HSV jedoch zu flapsig.
Stattdessen ging Kloppo zu Borussia Dortmund. Der BVB stand zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Insolvenz. Die Bilanz des BVB seitdem: zwei Deutsche Meisterschaften, ein Gewinn des DFB Pokals und das Erreichen des Finales der Champions League. Der HSV ist heute Ligaschlusslicht.
Kloppo vermarktete sein Image clever. Mittlerweile verdient er jährlich 2,3 Mio. Euro durch Werbung.
Welt de beschreibt ihn als „lustigen Vogel, herzlich, durchaus sympathisch und in seinem Mikrokosmos auch erfolgreich“. Kloppo warb für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, für Mitsubishi, später Seat, „ließ sich von der ERGO versichern“ und trommelte für die Volksbanken und Raiffeisenbanken, wo er ohnehin schon seit 15 Jahren ein Genossenschaftskonto hat.
Kusicke, Kloppos Berater, meint: „Dem nimmt man eben ab, dass er im Opel herumfährt. In die S-Klasse von Mercedes würde er eher nicht passen.“
Opel, Puma, die VR-Bank, Philips im Bereich Mail Grooming und Shaving und bald die DVAG?