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Vor etwa 15 Jahren wurde ich durch einen Bekannten auf die Deutsche Vermögensberatung aufmerksam gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war ich vorübergehend arbeitslos und wollte mich neu orientieren. Ich besuchte dann mit meinem Freund zusammen ein Einladungsseminar der DVAG. Dies fand direkt in den Büroräumen der DVAG vor Ort statt. Anwesend waren etwa 10 Interessierte.
Mir wurden viele Übersichten gezeigt. Mir wurde von der DVAG vorgeschwärmt, hier könne man Geld verdienen und man könne sich mit der Familie ganz einbinden.
Außerdem sei alles ganz risikolos, so hieß es noch damals.
Wenn man nicht mehr wollte, könne man sofort aufhören.
Nach kurzer Einführung fuhr dann irgendein Regionalleiter mit einem Fahrzeug der gehobenen Ausstattung vor, wurde brav von den Anwesenden beklatscht und stellte sich dann ins Rampenlicht. Das Auto sollte wohl eine besondere Überzeugungskraft haben.
Wenig später entschied ich mich dann, zunächst nebenberuflich für die DVAG tätig zu werden. Nach einem halben Jahr wurde ich dann Hauptberufler. Selbstverständlich hatte ich damals kritische Fragen. Diese wurden jedoch geschickt beantwortet. Ich sollte den Vertrag nicht lesen, weil den eh keiner versteht. Außerdem sei es tatsächlich alles völlig anders. Ich könnte relativ schnell Geld verdienen. Und wenn es denn mal nicht läuft, würde man Unterstützung bekommen und könne notfalls auch schnell einen anderen Beruf ergreifen.
Mit einer gewissen Zuversicht begann ich damals meine Tätigkeit.
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Am 19.06.2012 hatte das Bundessozialgericht darüber zu entscheiden, ob eine Mitarbeiterin der Deutschen Vermögensberatung Zuschüsse vom Arbeitsamt für Business-Kleidung und Friseurbesuche erhalten soll.
Die bei der DVAG beschäftige Angestellte nahm ab 01.06.2008 eine Halbtagsbeschäftigung bei der Deutschen Vermögensberatung AG auf. So teilt das BSG mit. Das Arbeitsamt bewilligte Leistungen, sprach jedoch Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche nicht zu.
Das Sozialgericht gab dem Arbeitsamt Recht. Es fehle an einer Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen als Werbungskosten unter Beachtung steuerrechtlicher Grundsätze.
Das Landessozialgericht hatte das Arbeitsamt verurteilt, bei der Einkommensberücksichtigung den Anteil des Arbeitgebers an vermögenswirksamen Leistungen abzuziehen. Ansonsten wurde die Berufung der Angestellten zurückgewiesen.
Die Mitarbeiterin der DVAG trägt nun in der Revision vor, dass sie im Büro und bei Außenterminen, bei denen sie ihren Chef begleiten müsse, sowie bei Schulungen repräsentative Kleidung tragen müsse. Dies umfasse auch die Benutzung von Kosmetika und Friseurbesuche.
So teilt es das Bundessozialgericht mit.
Das Bundessozialgericht entschied nun, dass Ausgaben für Kleidung und Friseur nicht direkt als Werbungskosten abgezogen werden und das Jobcenter dies aber als Leistungen zur Eingliederung bezahlen müsste gegebenenfalls. Denn es gehöre zu ihren Aufgaben, den Einstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen und zu erleichtern.
Nun müsse der Landkreis prüfen, ob die Sekretärin die Business-Kleidung benötigt. Die Deutsche Vermögensberatung hatte ihr dies bereits bescheinigt.
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Die Riesterrente ist eines der beliebtesten Kinder der großen Strukturvertriebe.
DVAG hält sich gar für den Marktführer in Sachen Riesterei. AWD bietet sie auch an und hatte den gleichnamigen Erfinder gleich unter Vertrag genommen. Er hatte nach eigenen Angaben vor dem AWD Vorträge gehalten.
Jetzt hat das Handelsblatt mit der Riesterrente vorläufig abgerechnet und schreibt:
„Zu hohe Gebühren, zu wenig Rendite, zu undurchsichtige Produkte“.
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Wir alle fragen uns, was ins Alter gekommene Ex-Fußballprofis den lieben Tag so machen.
Einige sehen wir als Moderatoren während er EM bei ARD oder ZDF.
Andere tummeln sich in der Vila Vita der DVAG und sammeln beim Golfen Geld ein. Gesammelt wurde für die Hansestiftung von Jörg Wontorra, die sich um Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in Bremen, Hamburg und Lübeck kümmert.
Der eine oder andere vor Ort hätte sicher einen anderen Spendenzweck für wichtiger gehalten.
Und weil bei einigen der Ex-Profis das Rampenlicht schon lange aus ist, erkennt man sie heute kaum noch wieder.
Bernd Schuster z.B. hat mittlerweile dunkle Haare.
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Noch vor zwei Jahren, während der WM in Südafrika, rühmte sich der Team-Blog der DVAG mit Berichten von der WM, über den DFB und insbesondere mit aktuellen Interviews von Löw.
Heute? Außer ein paar Tippspielchen ist von der EM und der Nationalmannschaft im DVAG-Blog keine Spur. Auch von Löw ist nichts mehr zu finden.
Selbst die Interviews von vor zwei Jahren sind aus dem Team-Blog gelöscht. Auch im Unternehmens-Blog ist die EM kein Thema.
Im Beirat der DVAG sitzt Dr. Theo Zwanziger, Präsident „außer Dienst“ des Deutschen Fußballbundes. Erst kürzlich hatte er das Amt Wolfgang Niersbach übergeben.
So berichtete unter anderem der Stern.
Ob diese Umstände zu einem Zerwürfnis mit dem Löw geführt haben? Dass Interviews gelöscht wurden, hat manch einen nachdenklich gemacht.
Der Vertrag zwischen Löw und der DVAG begann 2007 und war auf drei Jahre befristet. Heute heißt es: Man war Partner.
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Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 9.6.2012 über einen Vermögensberater aus Ostfildern, der mindestens 20 Personen um rund 300.000€ betrogen haben soll.
Ein Kunde, über den berichtet wird, soll 22.000€ für seine Altersrückstellung angelegt haben, von denen nur noch wenige Cent übrig seien.
Die DVAG weise den Anspruch zurück, so heißt es weiter.
Der Anwalt des Geschädigten weist darauf hin, dass der BGH in einem ähnlichen Fall gegen die DVAG entschieden habe.
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Laut Wikipedia wurde die OVB 1970 gegründet und sollte Organisation zur Vermittlung von Bausparverträgen geheißen haben, danach dann Objektive Vermögensberatung.
Gründer war Otto Wittschier, der ehemaligen Regionalmanager der Investors Overseas Services IOS.
Mutter aller Strukturvertriebe ist übrigens – entgegen aller Vermutungen – nicht die OVB, sondern die Bonnfinanz (gegründet 1970 durch Reinfried Pohl).
Aktuell setzt die OVB auf die Allfinanzstrategie.
Darauf setzt übrigens auch die DVAG.
Diese wurde 1975 von Reinfried Pohl gegründet. Auch Pohl war übrigens bei der IOS tätig.
Die DVAG befindet sich zu 60% und 10 Aktien im Besitz der Familie Pohl, der Rest gehört den Generali.
Die OVB gehört zu einem großen Teil der Deutsche Ring Gruppe, der Signal Iduna Gruppe und eben auch der Generali.
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Am 15.5.2012 tagte die Hauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater.
Unter anderem wird dort der Vorstand und der Hauptausschuss gewählt.
Ein abtrünniger Ex-Vermögensberater der DVAG stellte sich ebenfalls zur Wahl. Zuvor warb er für sich und seine Thesen.
Er soll davon gesprochen haben, sich für andere Verträge einzusetzen. Unter anderem ging es wohl darum, dass er gesagt haben soll, die bisherigen Verträge beinhalteten sittenwidrige Klauseln.
Dann wurde gewählt. Der Abtrünnige erhielt nur eine Stimme – seine eigene.
Gewählt wurde durch „Handheben“. Wie die Wahl ausgegangen wäre, wenn geheim abgestimmt worden wäre, wissen wir nicht.
Warum ein Ex-Berater der DVAG überhaupt noch eingeladen wird, ist schnell erklärt: Gemäß Satzung führt das Ende der Tätigkeit für die DVAG nicht automatisch zum Ende der Mitgliedschaft im BDV.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Und schließlich soll der Abtrünnige gesagt haben, er sei nun Makler und Vermögensberater…
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Thomas Schmitt hat sich im Handelsblatt mit den vielen – und teilweise merkwürdigen – Berufsbezeichnungen auseinandergesetzt, die sich im großen Becken der Finanzdienstleistung tummeln.
Vertreter, Berater, Vermittler und Makler, teilweise mit Zusätzen wie Vermögen oder Finanz.
Als Beispiel nennt Schmitt die Vermögensberater der DVAG. Die sind gebundene Vermittler, denn sie haben nur einen Anbieter im Angebot, nämlich den Generalikonzern.
Schmitt schreibt noch weiter: „Um Unabhängigkeit ist auch die DVAG bemüht, doch das Verständnis davon ist ein anderes als bei den Verbraucherschützern.“
Den etwas abfälligen Begriff des Strukkis beschreibt Schmitt nicht. Als solche werden all die Berater bezeichnet, die in in pyramidenartigen Strukturen arbeiten. Das Ziel eines Beraters ist nicht nur, Versicherungen zu verkaufen, sondern auch, Mitarbeiter für das Unternehmen anzuheuern. Der Berater profitiert dann jeweils von den Vermittlungserfolgen des angeworbenen Mitarbeiters.
Und dann wird der neue Mitarbeiter erneut losgeschickt, um weitere Mitarbeiter zu finden. Und dann profitiert man von allen, die unter einem in der Struktur angeordnet werden.
Beispielhaft wird so in der DVAG und beim AWD gearbeitet. Es gibt Vermögensberater, die Kunden besuchen, um dort Versicherungen oder andere Finanzdienstleistungen zu vermitteln, andere, um dort Mitarbeiter zu finden, und manche, die sogar beides beabsichtigen.
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Etwas für das Wochenende: Die Zahlen der Vertriebe zu Jahresbeginn 2012: Das Versicherungsjournal hat alles zusammengefasst.
Von der DVAG weiß man noch nichts. Wir sind gespannt, ob es auch hier holprig begann.