Formaxx

LG Dresden: Kein Anspruch auf Dynamik

Am 30.8.2019 urteilte das Landgericht Dresden unter dem Az. 6 O 2497/17 darüber, ob ein Finanzberater Provisionsvorschüsse zurückzahlen müsse. Dieser hatte im Rahmen einer Widerklage beantragt, er möge Auskunft über Vermittlungsprovisionen, insbesondere Dynamikprovisionen, erhalten.

Der Makler war bei der Formaxx tätig.

Im Ergebnis hatte das Landgericht den Makler verurteilt, den vollen eingeklagten Betrag in Höhe von mehr als 18.000 € zu bezahlen. Sein Antrag auf Auskunft über die Dynamikprovisionen wurde zurückgewiesen.

Das Gericht sprach die Ansprüche dem Vertrieb zu, weil dieser den aus den Einzelverträgen herrührenden Anteil der nicht verdienten Provisionen substantiiert dargelegt habe. Laut Urteil hat die Klägerin zu allen Störfällen, die über 100 € liegen, jeweils die Buchungsvorgänge detailliert erläutert.

Der Beklagte hatte zwar Einwendungen erhoben, diese wurden aber von der Klägerin korrigiert.

Das Gericht meinte übrigens auch, dass die Klägerin zur Umstellung auf eine ratierlich jährliche Provision berechtigt war und der Beklagte insofern keine Einwendungen erheben durfte. Das Gericht meinte auch, dass die Klägerin zu etwaigen Nachbearbeitungen genügend vorgetragen hätte. Ein Nachbearbeitungsauftrag, direkt an den Beklagten, war nicht nötig, weil die Vermittlungstätigkeit von ihm unterstellten Mitarbeiter ausgeführt wurde.

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass Bestimmungen zur Rückzahlung von Provisionsverschlüssen im vom Formaxx-Vertrag nicht unwirksam seien. Etwaige Klauseln führten nicht zu einer Übersicherung der Klägerin.

Insofern entschied das Landgericht im Rahmen der Widerklage, dass der Beklagte die Auszahlung der zurückbehaltenen Stornoreserve vor Beendigung des hierfür vereinbarten Haftungzeitraums nicht verlangen dürfe.

Dem Beklagten ständen nach Auffassung des Gerichts auch keine Ansprüche auf Auszahlung von „solchen Dynamikprovisionen“ zu. Dem Beklagten könne dabei auch nicht ein Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes helfen. Schließlich waren die Dynamikprovisionen vorliegend vertraglich als Betreuungsprovisionen ausgestaltet, weswegen eine Berücksichtigung etwaiger Veränderungen der Verträge (Dynamik) nach Beendigung des Vertrages nicht zu berücksichtigen seien. Das Gericht meinte, der Beklagte habe Leistungen zur Betreuung der Verträge nicht erbracht und nicht erbringen dürfen.

Außerdem sollen die Parteien eine sogenannte Provisionsverzichtsklausel vereinbart haben, an deren Wirksamkeit das Gericht keine Bedenken erhebt.

HMI-Vertriebschef Kai Lange hat von Party nichts mitbekommen!

Auch der Herr Kai Lange, der 1988 mit Carsten Maschmeyer die AWD-Strukkibude aufgezogen hatte, fungierte zwischendurch bei HMI als Strukki-Treiber. Auch bei der nun bekannt gewordenen HMI-Fortbildungsreise nach Budapest 2007 war Lange dabei, will aber nur, äh, sich im Bereich der Diskothek aufgehalten und von dem unzüchtigen Treiben der lieben Kollegen in der Therme nichts mitbekommen haben.

Kai Lange! Du Turbeutelvergesser! Da geht die krasseste Party des Jahres ab, bei der die Strukkis in Stretch Limos von HMI-Hostessen abgeholt werden, und dir als Vertriebschef hat niemand gesagt, wo die Party wirklich abgeht! Du hattest deinen Laden aber echt im Griff …

Dass es solche Geschichten beim neuen Brötchengeber FORMAXX nicht gab, glauben wir gerne. Da gab es vermutlich nicht genug Umsatz …

Einkommenschancen ohne Beschränkungen

Im Finanzberatervertrag 2007 der Formaxx heißt es unter Punkt 5.1. des Vertrages:

„Die Einkommenschancen des Finanzberaters nach diesem Vertrag unterliegen keinen Beschränkungen“

Wir freuen uns über eine solch positive Formulierung.

Quelle : Finanzberatervertrag  2007

FORMAXX hat sich wohl verhoben

Vor ein paar Jahren hatten sich abtrünnige Finanzvertriebler zusammengefunden, um ohne das Dach von AWD, DVAG, MLP, OVB usw. eine Handelsvertreter-basierte Vertriebsorganisation aufzubauen. Schon in den ersten Monaten trugen uns gut informierte Quellen zu, dass es sich bei FORMAXX genau um die gleiche …, äh …, also um die gleiche Geschäftsidee wie bei den Major-Strukkibuden handelt, der Laden um keinen Deut besser sei. Alles andere wäre auch überraschend gewesen, denn die Führungsmannschaft setzt sich zum Teil aus fahnenflüchtigen Ex-Managern der Branche zusammen, die kaum über Nacht als geläutert durchgehen könnten. Bei FORMAXX träumt man noch vom absehbaren Break Even, aber angesichts rückläufiger Beraterzahlen, die sich in der Branche nun einmal  proportional zum Umsatz verhalten, sieht es nicht danach aus, als müssten sich die Strukkitreiber Gedanken machen.

Neues aus Hannover

Wenn man die Formaxx-Website öffnet, strahlen einem die schönsten Gesichter entegen. Auf dieser Schiene ist Formaxx sicher Marktführer.

Formaxx hat jedoch „Finanzbedarf“, wie man nun selbst einräumen musste. Finanzbedarf ist der Bedarf, der zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht durch die kapitalfreisetzenden Einnahmen gedeckt wird, so das Wirtschaftslexikon 24.

Dieser Finanzbedarf hat aber angeblich nichts mit schlechten Geschäften zu tun, so Vorstandsmitglied Steinmeister. Im Gegenteil : Die guten Geschäfte hätten zum Finanzbedarf geführt.

Die HAZ hat Zweifel. Wir auch.

AWD und Maschmeyer contra Jacob und Formaxx

AWD steht nicht nur mit der DVAG auf Kriegsfuß, sondern hat schon seit Jahren einen anderen erklärten Erzfeind und Nebenbuhler: die Formaxx.

Nun gerade ist der langjährige Streitgenosse Jörg Jacob nicht nur von dem AWD abgewandert, sondern gleich in die Chefetage der Formaxx gerückt. Am 1.10.09 geht er dort in den Vorstand.

Mit Jacob sitzt nun schon der dritte Ex-Mitarbeiter des AWD im Formaxx-Vorstand. Ralf Steinmeister und Kai Lange (Bruder der früheren Frau des ehemaligen AWD-Chefs und Eigentümers Carsten Maschmeyer) gingen ihm voraus.

Jacob war 18 Jahre beim AWD. Dort hatte er es bis zum Vertriebschef für das Deutschland-Geschäft gebracht. Im Frühjahr 2007 schied er aus.

Der AWD warf ihm vor, noch während seiner Tätigkeit für AWD bereits an der Formaxx-Gründung gearbeitet und Mitarbeiter für den neuen Konkurrenten geworben zu haben. Über eine entsprechende Klage des AWD gegen Jacob wegen Untreue und Vertragsbruchs ist bis heute nicht entschieden. Jacob selbst hatte daraufhin den AWD wegen angeblicher Spitzel- und Abhörpraktiken angezeigt. Angeblich hatte man seinen Wagen mit Wanzen ausgestattet und seinen Wognsitz mit Kameras überwacht. Ein ganzes Team von Detektiven soll ihm auf der Spur gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Es wird gemunkelt, dass Jacob von Anfang an die treibende Kraft hinter der Formaxx-Gründung war. Nachdem das zweijährige Wettbewerbsverbot abgelaufen ist, durfte er nun offiziell bei Formaxx anfangen.