Hamburg-Mannheimer

Ergo-Lustreise-Prozess wegen zu langer Anreise geplatzt

Die Branche hatten sich darauf gefreut: Die „Ergolustreisen“, früher Hamburg Mannheimer, sollten wegen Veruntreuung vor dem Landgericht Hamburg verhandelt werden.

Wir erinnern uns: 2007 hatte die Hamburg Mannheimer, die sich später in die Ergo umbenennen ließ,  in einem Bad in Budapest eine Sexorgie mit 20 Prostituierten und 64 Versicherungsvertretern unternommen. Zwei Mitarbeiter erhielten danach eine Anzeige. Dem einen ist offenbar die weite Anreise von Berlin von Hamburg zum Gericht zu weit, sagte ein Verteidiger dem Hamburger Abendblatt. In Anbetracht dessen, dass Budapest um einiges weiter ist, ist das eine interessante Begründung. Das Gericht hatte 54 Verhandlungstage angesetzt.

Nun soll nach Zahlung einer Auflage das Verfahren eingestellt werden, das am 14.7.2016 begonnen hätte. Einer der beiden Angeklagten soll schon 10.000€ gezahlt haben.

Die Budapester Inventivereisen haben für großen Wirbel gesorgt. Die Hamburg Mannheimer benannte sich zu ergo um. Jürgen Klopp, der heute für die DVAG tätig ist, warf deshalb als Werbepartner bei der Ergo das Handtuch. Die Branche hatte sich versprochen, auf den Umfang von Incentivereisen zu achten.

 

 

DVAG-kritisches Online-Forum verschwunden

Schnelllebig ist unsere Zeit. Davon lebt auch das Versicherungsgeschäft und deren Strukturvertriebe.

Wird die öffentliche Kritik zu groß, muss ein Neuanfang her. Wenn man sich juristisch oder sonst nicht zur Wehr setzen kann, muss der alte Name weg.  So wird aus AWD schnell mal Swiss Life Select, aus der HamburgMannheimer die Ergo.

Spätestens jetzt kommen die Kritiker nicht mehr hinterher. So ist es zu erklären, dass sie ehemals AWD-kritische Seite noch heute „Verein der ehemaligen AWD-Mitarbeiter e.V.“ heißt und, obgleich sie besteht, offensichtlich seit Jahren nicht mehr aktualisiert wird.

Auch die DVAG ist nach eigenem Bekunden von kritischen Berichten im Internet betroffen. Neben den üblichen Verdächtigen wie „Welt“, Zeit, Investment.com, ZDF, WDR u.s.w. traten noch weitere online hinzu. In Anlehnung an den AWD-Verein gründete sich gar ein Verein, die Unabhängige Interessensvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V.. Beide Vereine wurden zunächst juristisch von den jeweiligen Vertrieben bekämpft. Bei beiden Vereinen wurde juristisch durchgesetzt, dass sie ihre Namen behalten dürfen.

Dennoch ist auch die Interessensvertretung der Vermögensberater online verschwunden. Verschwunden ist auch eine Seite, die sich geprellte Vermögensberater nannte. In ihrem Facebook-Auftritt ist von einem Cyberangriff die Rede und davon, dass es eine naheliegende Vermutung geben sollte, wer dafür verantwortlich ist.

Wer Böses dabei denkt und stets den jeweiligen Vertrieb für diese Entwicklungen verdächtigt, wird eines besseren belehrt. Oft sind es nämlich interne Probleme in den Vereinen selbst.

Die Budapester Sex-Sause gehört ins Museum

Die Sex-Reisen in ein Budapester Etablissement für Ergo-Mitarbeiter (damals Hamburg Mannheimer) verursachten vor einigen Jahren einen Skandal.

Das Handelsblatt schreibt, dass man jetzt daran „Anteil“ nehmen kann im Rahmen einer Ausstellung. „Schamlos? Sexualmoral im Wandel“ heißt die Ausstellung. Lustwandeln lässt sich dazu im Museum zu Leipzig.

Geradezu amüsierend ist dann das aufgefrischte Schreiben in der Mitarbeiterzeitung der Ergo: „Ein Mordsspaß war es auf alle Fälle. Jedenfalls haben wir bis zu diesem Zeitpunkt noch niemanden gefunden, der dabei war und nicht sofort wieder loslegen möchte.“

Das Leipziger Museum lässt manch Angestaubtes und Aufgestautes wieder lebendig werden.

Marmor, Stein und Eisen bricht

Während Schumi in ein paar Tagen seine Autos für die DVAG an die Mauern krachen lässt, singt Drafi Deutscher Schnulzen für die Hamburg Mannheimer.

Hier der Beweis : Aber bis zu Ende hören muss man es nicht !

Das ist kaum noch steigerungsfähig….

Offizielle Pressemitteilung der Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts zum Urteil 20.11.2009 Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07

Bereits gestern berichteten wir über das aktuelle Urteil des LG Hamburg (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07). Hier nun die offizielle Mitteilung der Gerichtspressestelle:

„Ge r i c ht s p res s e s t e l l e
Olg20
Landgericht Hamburg erklärt Klauseln in Allgemeine Versicherungsbedingungen
für unwirksam
Das Landgericht Hamburg hat heute über Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
gegen mehrere Versicherungsgesellschaften entschieden. Die Verbandsklagen der Verbraucherzentrale
richteten sich gegen Allgemeine Versicherungsbedingungen verschiedener
Versicherungsgesellschaften im Bereich der Regelungskomplexe Kündigung, Prämienfreistellung,
Stornoabzug und Abschlusskostenverrechnung bei Kapitallebensversicherungen,
Rentenversicherungen und fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen.
Zu einem wesentlichen Anteil hatten die Klagen Erfolg. Soweit das Landgericht bestimmte
Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen wegen einer Verletzung des
Transparenzgebotes für unwirksam erklärt hat, liegt ein wiederkehrender und tragender
Grund darin, dass die Klauseln bzw. die in Bezug genommenen Tabellen der Versicherer
nicht hinreichend deutlich zwischen dem so genannten Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3
VVG alter Fassung einerseits und dem Stornoabzug, der zusätzlich gemäß § 176 Abs 4 VVG
alter Fassung vereinbart werden konnte, andererseits differenzieren. Aus den Klauseln bzw.
Tabellen geht nicht deutlich genug hervor, dass sie dem Versicherungsnehmer als Rückkaufswerte
bzw. beitragsfreie Versicherungssummen Beträge nennen, bei denen faktisch die
Stornoabzüge bereits enthalten sind. Auf diese Weise führen die Klauseln dem Versicherungsnehmer
weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung
oder Beitragsfreistellung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten,
auch anderen Kapitalanlagen, erreicht.
Rückfragen:
Dr. Conrad Müller-Horn
Tel.: 040/42843-2017/Fax: 040:42843-4183
E-Mail: Pressestelle@olg.justiz.hamburg.de“

(gefunden bei der Verbraucherzentrale Hamburg)

Verbraucherzentrale Hamburg lehrt den Lebensversicherern das Fürchten

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in der letzten Zeit insbesondere durch ihren Ampelcheck für Diskussionen gesorgt.

Jetzt verbreitet sie einigen Lebensversicherern Angst und Schrecken.

Das Landgericht Hamburg hat nämlich am 20. November 2009 in drei Urteilen gegen die Versicherer Generali (Volksfürsoge), Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer entschieden, dass mehrere verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07).

Dem Kunden sei „weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht“ (Pressemitteilung des Gerichts). Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Ansprüche auf weiteren Rückkaufswert fordern.

Neu an dieser Entscheidung ist, dass bisher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 mit der die seinerzeit bis Herbst 2001 verwendeten Klauseln beanstandet worden waren. Gegenstand der jetzt in Hamburg entschiedenen Verfahren sind die seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten neuen Klauseln.

Viele Lebensversicherungen werden frühzeitig gekündigt. Erst dann werden die hohen Abschluss- und Vertriebskosten und die nachteilige Kostenverrechnung sichtbar. Die Kunden haben oft große Verluste. Dies ist für die Kunden oft nicht erkennbar, Diese „Intransparenz“ wurde vom BGH in mehereren Entscheidungen immer wieder bemängelt.

Die unterlegenen Versicherer haben Berufung angekündigt.