Vermögensberater gründen Interessenverein

Die DVAG hat etwa 30.000 Vermögensberater. Einige von ihnen gründeten im letzten Jahr eine Interessensgemeinschaft.

In großen Betrieben können Arbeitnehmer die Gründung eines Betriebsrates verlangen. So ist es gesetzlich geregelt. Handelsvertretern steht dieses Recht explizit nicht zu.

Die Vermögensberater der Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG haben bereits seit vielen Jahren für ihre Handelsvertreter einen Verein gegründet, der die Interessen der Handelsvertreter fördern soll, die Kollegiale Vereinigung.

Mit einer ähnlichen Idee setzen sich dann einige Vermögensberater zusammen und gründeten die unabhängige Interessensvertretung der Handelsvertreter der DVAG e.V.

Die Gründung dieses Vereins wurde bereits im Mailsystem der DVAG am 24.06.2014 veröffentlicht. Im gleichen Jahr erfolgte auch die Gründung und Anmeldung des Vereins.

Die DVAG akzeptierte dies – zumindest zunächst – nicht. In einem Brief an ihre Direktionsleiter wies sie darauf hin, dass die Interessensvertretung von teilweise ausgeschiedenen oder auch unzufriedenen Vermögensberatern den Betriebsfrieden störe. Die DVAG unterstellte sogar, dass der Verein der DVAG Schaden zufügen wollte.

Die Deutsche Vermögensberatung konnte gegen den Verein eine einstweilige Verfügung bewirken. In der einstweiligen Verfügung wurde dem Verein untersagt, den Namen DVAG in dem öffentlichen Auftreten und in dem Vereinsnamen zu nennen.

Gegen diese Entscheidung wandte sich die IHD. Es kam dann zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am 10.12.2014. Das Landgericht Frankfurt hob anschließend die einstweilige Verfügung wieder auf.

Seitdem tritt der Verein wieder unter seinem ursprünglichen Namen auf. Ob die DVAG gegen diese Entscheidung  Rechtsmittel einlegte, ist hier nicht bekannt. Die Fristen für die Rechtsmittel dürften mittlerweile verstrichen sein.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die DVAG die Entscheidung des Gerichts akzeptieren muss. Auch wenn das einstweilige Verfügungsverfahren zu Ende sein sollte, steht es der einer verletzten Partei grundsätzlich noch immer frei, im Wege einer Unterlassungsklage gegen eine unzulässige Namensverwendung vorzugehen.

Der Verein selbst stößt auf reges Interesse. Während die DVAG zunächst mit Kündigungen reagierte, sollen Neumitglieder, die sich auch öffentlich zu dem Verein bekannt haben, davon unberührt ein. Ein „neues“ Mitglied des Vereins ist z.B. der Vermögensberater RD2 Thomas Noske. Herr Noske nennt seine Gründe, warum er dem Verein beigetreten ist, auf der Homepage des Vereins selbst.