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Die Taler der DVAG und der AachenMünchener

Der aufmerksame Leser hat es schnell bemerkt. Jürgen Klopp fängt in dem DVAG-Werbespot nicht etwa einen AachenMünchener-Taler, sondern einen der DVAG. Alles andere hätte ja auch keinen Sinn gemacht. Schließlich ist Klopp der hauseigene Werbepartner, der der DVAG.

Die AachenMünchener hatte ja auch einen Werbespot mit einer Münze. Wir erinnern uns: Mario Adorf hatte dabei den vielzitierten und oft missverstandenen Werbespruch „Mit Geld spielt man nicht“ herausgegeben.

Gerade erst hat die DVAG neue Provisionssätze bekanntgegeben, die in Zukunft gelten sollen. Da die DVAG im Jahre 2015 sowohl die Umsätze als auch den Gewinn steigern konnte, kann bestimmt davon ausgegangen werden, dass diese Ergebnisse durch Erhöhung der Provisionen an die Vermögensberater weitergegeben wird.

Nicht nur das

Die DVAG hat ja nicht erst mit Klopp das Jahr der Werbepromis eingeleitet. Die Stadiontournee von Helene Fischer wird auch von der DVAG gesponsert.

BGH: Prof.Dr. Rupert Scholz haftet

Der BGH entschied am 17.11.2011, dass Rupert Scholz als Werbeträger nach den Grundsätzen der Prospekthaftung haftet.

Das Landgericht Mosbach hatte ihn verurteilt, das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung wieder aufgehoben. Aus dem Handelsvertreter-Blog Hier mehr dazu.

Hier Auszüge aus dem bemerkenswerten Urteil:

„Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben in dem Emissionsprospekt einer Kapitalanlage neben dem Herausgeber des Prospekts die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften als so genannte Hintermänner alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Anlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen….

Der Prospekthaftung im engeren Sinne unterliegen darüber hinaus auch diejenigen, die mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte und hervorgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen und Erklärungen abgeben…..

Dem Beklagten kam aufgrund seines beruflichen Hintergrunds und seiner Fachkunde sowie infolge seiner – zum Prospektbestandteil gewordenen – Zeitschrifteninterviews die Stellung eines Prospektverantwortlichen zu….

Der Beklagte stand bei dem Bericht in der Zeitschrift „W. K. “ durch die optische Aufmachung mit Voranstellung seines Bildes, das …Zitat seiner Aussagen als Aufmacher und auch inhaltlich mit seinen Aussagen im Vordergrund. Der Bericht in der Zeitschrift „C. “ stellte ihn als Mitverantwortlichen dar, dem in dem Interview eine im Wesentlichen gleichrangige Bedeutung mit den anderen „führenden Personen“ der Anlagengruppe beigemessen wurde…..

In der Gesamtschau seiner Aussagen in den Presseveröffentlichungen erweckte der Beklagte zudem den Anschein, er setze sich besonders für die Belange der einzelnen Anleger ein….

Die Präsentation des Beklagten mit den ausgewählten Stationen seines Lebenslaufs war geeignet, Zutrauen in seine besondere persönliche Zuverläs-sigkeit hervorzurufen. Der Beklagte war als Politiker und Bundesminister Inhaber herausragender öffentlicher Ämter, die zumal dann allgemein Ansehen be-gründen, wenn ihr Inhaber – wie der Beklagte – nicht allein Berufspolitiker ist. Sie weisen zudem darauf hin, dass der Betroffene darauf bedacht sein wird, seinen guten Ruf nicht zu gefährden, da – wie die Veröffentlichungen zum vorliegenden Sachverhalt belegen – auch aus ihren Ämtern ausgeschiedene Spitzenpolitiker weiterhin im Blickpunkt der interessierten Öffentlichkeit stehen.“

Fraglich ist, ob jetzt „Tor und Tür“ geöffnet wurde, um nicht den einen oder anderen prominenten Werbeträger ebenso haftungsrechtlich in die Verantwortung gezogen werden kann. Anke Engelke, Jürgen Klopp, Oliver Kahn, Felix Magath sind nur einige Namen, die Werbeverträge in der Finanzbranche abgeschlossen hatten oder immer noch unterhalten.

Klopp immer noch dabei – Nach Lustreise jetzt Luftnummer ?

„Schön, dass Sie da sind. Hier gibts wirklich jede Menge zu entdecken“, verspricht Jürgen Klopp noch immer auf der Internetseite der HMI. (Stand 1.6.2011)

Dabei hatte er nach dem Skandal um die Budapester Lustreise in ein Freiluftbordell angekündigt, er wolle nicht mehr den „Kaiser“ spielen.

Zumindest wollte er gemäß dem Handelblatt nach keine Vorträge mehr halten.

Am 24.5.2011 schrieb der Stern, Klopp wolle seinen Vertrag mit ERGO ruhen lassen.

Wir stellen fest : Etwas ruhen zu lassen, benötigt offensichtlich manchmal jede Menge Anstrengung. Sonst werden aus Absichten Luftnummern.