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Wir berichten gerne über die dunklen Kapitel der Vermittlerbranche. Diese darf und soll es nicht geben. Der Gesetzgeber hat viel dafür getan, um Verstöße zu vermeiden. Aber sie wird es auch in Zukunt immr wieder geben.
Vielleicht werden wir uns daran gewöhnen müssen, dass Auswüchse seltener werden. Die schillernden Interpreten werden die brnche aber weiterhin begleiten.
So berichtete die Tagesschau am 22.5.21, dass Mehmet Göker zurück ist. Ihm droht wohl eine Haftstrafe.
Fast schon unbemerkt wurde im Jahr 2021 Medard Fuchsgruber abgehandelt. Vor etwa einem Jahr lehnte der BGH seine Revision ab. Er hatte zuvor eine Haftstrafe von 4 jahren wegen gewerbsmäßiger Untreue erhalten. Die SaarbrückerZeitung hatte darüber berichtet.
Da waren noch die Herren Schäfer und Köller, eher bekannt geworden als S&K aus Frankfurt. Die Bild schrieb schon 2019, dass beide aus der Haft entlassen wurden.
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Sonst schlendert hier allenfalls mal ein Dorfpolizist über den Marktplatz. Jetzt hat Heusenstamm möglicherweise einen richtigen Finanzskandal. Jedenfalls hat man es schon zur großen Polizeirazzia gebracht. Mittwoch Nachmittag gab es die polizeiliche Durchsuchung bei PIM Gold und die Festnahme von Mesut P., der im Netzwerk PIM eine große Rolle spielt.
PIM ist ein Firmengeflecht, das Goldgeschäfte im ganz großen Stil abwickelt. Dazu gehört die PIM Gold- und Scheideanstalt (früher), die PGD Premium Gold Deutschland und die Merlin Gold. Der Jahresumsatz soll bei 100 Millionen Euro liegen. Über ein 8-stufiges Vertriebssystem werden hohe Provisionen bezahlt.
Das Landgericht Frankfurt verbot Pim am 15.11.2018 übrigens, sich Scheideanstalt zu nennen, mit der logischen Begründung, die PIM GmbH sei gar keine Scheidenanstalt.
Nun geht es um die Frage, ob gewerbsmäßiger Betrug begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft soll schon seit über einem Jahr ermitteln. Schon 2017 soll ein früherer Mitarbeiter des Goldhändlers behauptet haben, es seien über 1,5 Tonnen Kundengold verschwunden.
PIM Gold wies diese Vorwürfe stets von sich und sah sich als Opfer einer „Schmutzkampagne“. Man soll noch vor zwei Monaten sicher gewesen sein, die Vorwürfe würden bald im Sande verlaufen und das Verfahren eingestellt werden.
In der Bild sagt der Darmstädter Oberstaatsanwalt Robert Hartmann: „Wir ermitteln wegen des Verdachts des Betruges. Eine Heusenstammer Firma soll Kunden Gold, das sie gar nicht besaß, als Sicherheit für ihre Anlagen benannt haben.“
Das Landgericht Frankfurt durfte gerade die Akte S&K ein für alle mal schließen. Der BGH hat die Revisionen von S und von K abgewiesen. Möglicherweise bekommt das Landgericht bald Ähnliches wieder auf den Tisch.
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Schillernde Persönlichkeiten hatte die Finanzwelt genug. Bei Incentiveveranstaltungen lässt und vor allem ließ man es dann gern auch mal richtig krachen.
Das Größte ist oft nicht groß genug. Wenn keine Stars und Sternchen auf der Bühne stehen, hilft man sich zuweilen auch tierisch weiter.
Einen äußerst schillernden Auftritt hatte auch mal Maschmeyer. So kam er seinerzeit für den AWD auf einem Elefanten auf die Bühne .
Auf den Elefanten kamen auch Jonas Köller und Stephan Schäfer, kurz S&K, die mal im Gefängnis saßen, weil sie viele Anleger geprellt hatten, jetzt aber wieder neue Pläne schmieden.
Einer, der ebenso wie S&K die Grenze zum rechtlich Erlaubten überschritten hatte, aber ebenso schillernd in Erscheinung trat, war Ex-MEG-Chef Göker. MEG verkaufte in großem und fragwürdigen Stil Krankenversicherungen und ging 2009 pleite.
Wegen entwendeter Kundendaten steht Gökers früherer Mitarbeiter Vincent Ho vor dem Landgericht Kassel. Dem wird vorgeworfen, zusammen mit Göker zwischen 2009 und 2011 Millionen Datensätze der insolventen MEG entwendet, für eigene Geschäfte genutzt und weiter verkauft haben und damit knappe 3 Millionen Euro eingenommen haben.
Göker ist ebenfalls angeklagt, erschien aber nicht. Gegen ihn, der in der Türkei lebt, gibt es zwar einen internationalen Haftbefehl. Es gibt aber keinen Auslieferungsvertrag mit der Türkei. 2019 würde sein Prozess verjähren. Das ist wohl bald geschafft.
Bei dem strafrechtlichen Vorwurf handelt es sich u.a. um gewerbsmäßigen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie um den Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dieser Vorwurf wirft nicht selten erhoben. Verlässt ein Mitarbeiter im Außendienst das Unternehmen, werden nicht selten die Datensätze der Kunden kopiert, schlimmstenfalls sogar nachträglich gelöscht. Welche Konsqeunzen das haben kann, zeigt das aktuelle Verfahren vor dem Landgericht Kassel.
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Die Finanzdienstleistungsbranche sollte eigentlich sauber werden. Verbraucherschützer sind seit Jahren bemüht, Weichen in Richtung zuverlässige Beratung zu stellen.
Neben einigen Gesetzesreformen, über die hier im Blog berichtet wird, gibt es auch Ansätze um eine Selbstregulierung. So hat die Versicherungswirtschaft einen Verhaltenskodex aufgestellt. In diesem Kodex wurde unter anderem unter dem Punkt Complience der Umgang mit sog. Incentives geregelt. Incentives sind Anreize für Handelsvertreter, außerhalb der üblichen Provisionen weitere Leistungen zu erhalten. Weil die Zahlungen an die Vertriebe und Handelsvertreter dem Kunden gegenüber offengelegt werden sollen, um Vertrauen zu schaffen, sind Incentives sehr umstritten. Incentives wie der Besuch eines Budapester Bordells gerieten in die Negativschlagzeilen.
In der letzten Zeit beeinträchtigten jedoch weitere Negativschlagzeilen die Finanzdienstleistungsbranche.
In Sachen S&K wurden endlich nach jahrelangem Prozess Urteile gefällt. Onlinevermittler wie Check24 und Unister gerieten in die Schlagzeilen.
Ein dickes Verfahren läuft noch gegen die Dresdner Finanzgruppe Infinus.
Über die MEG uns seinen umtriebenen Ex-Chef Göker wird auch ab und zu berichtet. Das Verfahren läuft noch.
Kaum ist ein Verfahren wie das gegen S&K vorbei, erinnert man sich gern an ältere Schlagzeilen. Jetzt wurde über die Wandlung des Malte Hartwieg berichtet. Früher sah es so aus, als hätten Göker, Stephan S., Jonas K. und Hartwieg den gleichen Modeberater.
„Wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug in Millionenhöhe ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen den Investor Malte Hartwieg und dessen Geschäftspartner“, schreibt das Managermagazin. Auch Hartwieg soll ein Schneeballsystem betrieben haben. Seinem aktuellem Outfit zufolge scheint er sich schon auf schlechtere Zeiten eingestellt zu haben. Mit der Dima24 soll er Anlagen in Höhe 300 Mio Euro auf dem grauen Kapitalmarkt „verloren“ haben.
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„Das Landgericht Frankfurt verurteilte Stephan S. und Jonas K. wegen Untreue zu je achteinhalb Jahren Haft und blieb damit am unteren Rand der zuvor erzielten Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung“, schreibt die Hessenschau.
9 Jahre und drei Monate hatte die Staatsanwaltschaft gefordert.
S&K kamen heute zunächst erst einmal auf freien Fuß.
„Der Vorwurf des besonders schweren, bandenmäßigen Betrugs war fallengelassen worden, weil dazu eine weitere jahrelange Beweisaufnahme
notwendig schien. Die Angeklagten hatten dann die Untreue gestanden, der Schadensrahmen reduzierte sich so von 240 Millionen auf 90 Millionen
Euro. Zwei Mittäter wurden ebenfalls nach Absprachen zu sechs und viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Einer war schon auf freiem Fuß, der
andere wurde am Mittwoch ebenfalls frei gelassen“, schreibt die Frankfurter Allgemeine.
Der Richter sprach zunächst Anerkennung aus, für das, was ursprünglich aufgebaut wurde. Am Ende sei es „aus dem Ruder gelaufen“. In Anbetracht von 240 Mio € Schaden und 11.000 Geschädigten ist das eine merkwürdige Formulierung.
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S&K ist einer der vielen Skandale, die in der Welt der Finanzdienstleistung in den letzten Jahren für Aufsehen gesorgt haben.
Stephan S. und Jonas K. stehen vor dem Strafgericht Frankfurt in einem der größten Betrugsverfahren in der deutschen Rechtsgeschichte. „Laut Anklage sollen sie mit ihrem Immobilienunternehmen ein Schneeballsystem installiert haben, mit dem 11.000 Anleger um zusammen 240 Millionen Euro gebracht wurden“, schreibt die FAZ.
Fast reumütig bezeichnete Jonas S. das S&K-Geschäftsmodell als „schäbig und einfallslos“ und sich selbst als „dumm und gierig“.
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Die Kürzel S&K stehen in der Branche längst nicht mehr für gute Anlagen. Die Buchstaben leiten eher die Begriffe schnell und kriminell her.
Das Landgericht Frankfurt hat jetzt den ersten Verantwortlichen verurteilt. Jonas Köhler und Stephan Schäfer sind noch nicht dran.
In einem abgetrennten Verfahren muss jetzt der Fondmanager Hauke B. aus Hamburg für 5 Jahre und 3 Monate hinter Gitter. Theoretisch – denn 3 Jahre und 9 Monate hatte er sich zum Zeitpunkt der Verurteilung schon gesessen. Jetzt wurde er erst mal von der Haft befreit.
Er hatte dem S&K-Komplex Kunden zugeführt und dabei 1,6 Mio € veruntreut.
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Mit Interesse wurde folgende Bekanntmachung zur Kenntnis genommen:
810 IN 277/16 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des ASG AssecuranzService GmbH & Co. KG, Philipp-Reis-Straße 4, 65795 Hattersheim (AG Frankfurt am Main, HRA 44989), vertr. d.: 1. ASG AssecuranzService Geschäftsführungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thorsten Hass, Mellingburgredder 29, 22965 Hamburg, (Geschäftsführer), 1.2. Walter Klein, Ostring 38, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), ist am 21.03.2016 um 13:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 3700220, Fax: 069 / 370022111 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.03.2016
Thorsten Hass und Walter Klein waren auch im Vorstand von Finanzprofi AG, ebenso vormals mit Sitz in Hattersheim wie die ASG, und seit dem 8.4.16 in der Berliner Allee in Augsburg (seit 1.2.16 ersetzt Michael Matz im Vorstand Walter Klein). Unter der Augsburger Adresse findet man auch die Clarus AG und die 1:1 Assekuranzservice AG.
ASG und Finanzprofi AG hatten u.a. S&K-Produkte verkauft. Finanzprofi ist ein Strukturvertrieb.
ASG streitet sich schon lange intern und gerichtlich mit der Blueman Innovation GmbH. Diese gehört mehrheitlich Telis-Gründer Klaus Bolz.
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Während Göker gebräunt seine Runden im Swimmingpool dreht, nehmen Jonas K. und Stephan S. ihren Freigang.
Knapp zwei Jahre nach der bundesweiten Razzia bei der mutmaßlich betrügerischen Immobiliengruppe S&K ist die Anklage fertig. Laut Bildzeitung müssen sich die beiden Firmengründer K&S und fünf weitere Beschuldigte wegen bandenmäßigen Betrugs verantworten. Sie sollen mit Hilfe eines Schneeballsystems und eines Geflechts aus rund 150 Firmen mehr als 6000 Anleger bei Immobiliengeschäften hereingelegt haben.
Der Schaden soll 300.000 Mio € betragen. Bisher war nur von 200.000 Mio die Rede.
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Am letzten Mittwoch im Landgericht Frankfurt zeigte eine Richterin, aus welchem Zimmer einer der Gebrüder S&K, nämlich Stephan Schäfer, sprang, um sich den juristischen Folgen seiner Betrügereien zu entziehen. Das war vor etwa einem Jahr. Mittlerweile dürfte er genesen sein. Er hatte die Höhe falsch kalkuliert und trug schwere Verletzungen davon.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte nun darüber zu entscheiden, ob die Untersuchungshaft aufgehoben wird. Es entschied: Beide bleiben drin.
FondsOnline : „Das Gericht sieht eine Fluchtgefahr. Die Haft wurde auch für vier weitere Beschuldigte in dem S&K-Skandal verlängert. Ein weiterer Beschuldigter wurde gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 100.000 Euro auf freien Fuß gesetzt. Es handelt sich um einen 50-jährigen Rechtsanwalt.“
Offensichtlich hat sich Schäfer mit seinem Sprung gleich zweimal verkalkuliert: Er hatte die Fallhöhe falsch eingeschätzt und er hatte die Folgen, dass man ihm in Zukunft Fluchtgefahr unterstellen wird, ebenso „übersehen“.
Das Verfahren soll bald beginnen. 10.000 Anleger sollen um 200 Mio € geprellt worden sein.
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Vor dem Landgericht Hildesheim gab es in einem Verfahren unter dem Aktenzeichen 6 O 230/13 einen Vergleich.
Der Kläger begehrte Schadenersatz, weil ihm eine Beteiligung an dem S&K Investment Fond angedreht wurde. S&K befindet sich bekanntlich in der Insolvenz. Die Namensgeber für die Kürzel S&K befinden sich in Haft.
Der Kläger fühlte sich falsch beraten, da er angeblich über das Risiko des Totalverlustes nicht hingewiesen worden sei. Im Verhandlungstermin einigte man sich auf eine Schadenersatzzahlung von 11.000,00 €.