wüstenrot

Sparen bei Wüstenrot

Bausparfuchs Wüstenrot soll massenhaft gutverzinste Verträge zur Kündigung gebracht haben.

So schreibt es das Handelsblatt.

728.000 Verträge sollen es gewesen sein.

Erfolgsprämie der Wüstenrot zu erstatten

Am 19.04.2012 entschied das Landgericht Hanau, dass ein Handelsvertreter der Wüstenrot Bausparkasse AG eine Erfolgsprämie in voller Höhe zu erstatten habe.

Zuvor hatte er eine Zahlung in Höhe von 8.269,59 € erhalten. Gemäß Ziffer 2 der Vereinbarung aus dem Handelsvertretervertrag war er verpflichtet, die Erfolgsprämie zu zahlen, wenn das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 12 Monate nach Prämienzahlung gekündigt wird. Diese Voraussetzungen waren nach Ansicht des Gerichts gegeben.

Die Rückzahlungsverpflichtung war auch nicht nach Ansicht des Landgerichts Hanau gemäß §§ 305 ff. BGB unwirksam. Es handelt sich zwar bei der Regelung um eine allgemeine Geschäftsbedingung. Die Rückzahlungsklausel ist jedoch nicht unwirksam. Es handelt sich nicht um eine Regelung, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages ungewöhnlich ist und mit der Beklagten nicht rechnen brauchte (§305 c BGB).

Außerdem verstoße die Klausel auch nicht gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB. Sie benachteiligen den Vertragspartner nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Eine solche Benachteiligung ergibt sich vorliegend nicht daraus, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Sie widerspricht auch nicht wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung im Sinne des § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB. Es liegt auch keine Abweichung von gesetzlichen Vorschriften vor. Darin fehlt es im vorliegenden Fall, da im Handelsvertreterrecht zwar die Zahlung der dem Handelsvertreter zustehenden Provision geregelt ist, aber nicht Zahlung und Rückzahlung einer vertraglich versprochene Erfolgsprämie.

Landgericht Hanau vom 19.04.2012 Aktenzeichen 4 O 845/11

Nicht mehr Herr Jauch

Ja wo leben wir denn?

Nicht der Jauch moderiert Stern TV, sondern Steffen Hallaschka. Und der hatte brisante Bilder und Filme zum Thema Lustreisen in Budapest und Rio gezeigt.

Anschließend plauderte Maximilian von Ah aus seinem Insiderwissen. Er meinte, dass es „branchenüblich“ sei, dass mitunter im Zuge einer Belohnungsreise (neumodern Incentivereisen) gemeinsam das eine oder andere Etablissment aufgesucht würde.

2 Handelsvertreter der Wüstenrot sollen jetzt suspendiert worden sein.

Man darf gespannt sein, wer bald sonst noch aus dem Nähkästchen erzählt.

Die RTL-Sendung wird übrigens Samstagmorgen zwischen 2 und 3 Uhr wiederholt.

Wüstenrotmitarbeiter im Rotlichtbezirk

Gestern wurde bekannt, dass „ausgezeichnete“ Mitarbeiter eine Reise nach Rio antraten und eine 51-köpfige Gruppe im Bordell gelandet ist.

Die Incentive-Reise nach Rio de Janeiro war eine Ehrung für besonders verdiente Vertriebsmitarbeiterinnen und Vertriebsmitarbeiter, die sich gleichzeitig in mehreren Vertriebsdisziplinen ausgezeichnet hatten. So beschreibt es die Wüstenrot selbst.

Die Gruppe wollte sich offensichtlich noch in weiteren Disziplinen auszeichnen. Diese standen jedoch nicht in dem offiziellen Programmheft.

Wüstenrot beteuert, nichts mit dem Besuch zu tun zu haben und erst Recht nichts dafür bezahlt zu haben.

Das Hamburger Abendblatt schreibt : „Die Nacht zum 30. April endete in dem Etablissement Barbarella, bei dem schon mit einem flüchtigen Blick auf das Logo am Eingang klar ist, was innen abgeht – ein Kontakthof für käuflichen Sex. „Die Bustüren gingen auf und etwa die halbe Gruppe stieg aus, inklusive Bereichsleiter und Direktoren“, berichtet ein Teilnehmer. „Ich habe nur gedacht: Das kann ja wohl nicht sein, dass uns die Wüstenrot hier zum Puff kutschiert.“ Mindestens drei Barbarella-Besucher sollen später Prostituierte mit aufs Zimmer genommen haben.“

Aus sicherer Quelle wissen wir, dass derart Besuche in der Branche kein Einzelfall sind.