Sep 02

….durfte ich heute Zeuge eines spannenden Prozesses vor dem Landesarbeitsgerichts Hamm werden. Ich war im gleichen Saal direkt davor “dran”.

Dort ging es um die Kündigung eines Arbeitnehmers der Fritz Schäfer GmbH, der mit seinem Elektroroller auf dem Weg zur Arbeit liegen blieb und der daraufhin den Akku während der Arbeitszeit auflud. Schaden für den Arbeitgeber: 1,8 Cent. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Erstinstanzlich wurde die Kündigung bereits als unwirksam erachtet.

Das Landesarbeitsgericht Hamm vertrat die gleiche Ansicht. Wer 19 Jahre bei einem Unternehmen ohne Beanstandungen gearbeitet hat, dem darf nicht deswegen gekündigt werden.

Der Rechtsanwalt des Arbeitgebers trat daraufhin die Flucht nach vorne an und stellte einen Auflösungsantrag gemäß §§ 9, 10 KSchG. Er meinte, wegen des großen Presserummels und anderer betrieblicher Ereignisse sei die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar.

Urteil LAG Hamm 16 Sa 260/10

Sep 01

von RAin Britta Gedanitz

AWD verkauft jetzt Automobile???

Auch das Jahreseinkommen von 45.000 - 50.000 EUR lässt sich sehen.

Aug 31

Eine Email an viele (oder alle?) Vermögensberater machte kürzlich die Runde. Offensichtlich brodelt es mächtig hinter den Kulissen der deutschen Vermögensberatung DVAG. Anbei die Email, die uns freundlicherweise zugespielt wurde.

“Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserer Direktion …. haben seit Jahresbeginn mehr als … Vermögensberater die DVAG aus eigenem Entschluss verlassen bzw. deren Vertragsverhältnis wurde von der Geschäftsleitung gekündigt. Dabei waren auch Vermögensberater mit hohen Praxisstufen und Gruppenleiter bis hinauf zur Stufe HGS. Der Neuzugang im gleichen Zeitraum lag bei nur  vier Vermögensberatern. Seit Jahren schrumpft der Umsatz unserer Direktion. In den letzten Monaten scheinen sich unsere Umsatzzahlen im freien Fall zu befinden.
Deshalb habe ich das Gefühl, dass einiges bei uns nicht stimmt und kann auch keine Bestrebungen erkennen, diese dramatische Entwicklung umzukehren.

Um mir mehr Klarheit zu verschaffen, ob ich mir das alles nur einbilde oder es tatsächlich eklatante Missstände gibt, bitte ich Sie um Antworten auf folgende Fragen:

Haben Sie das Gefühl, dass sich die Unternehmenskultur in der DVAG in den letzten Jahren verändert hat? Wenn ja, was hat sich verändert?

Haben Sie die Erfahrung machen müssen, dass sich die Geschäftsleitung der DVAG mit Ihnen getroffene Vereinbarungen nicht einhält? Wenn ja, welche Vereinbarungen wurden nicht eingehalten?

Haben Sie bei Ihrer Alltagsarbeit die Erfahrung gemacht, dass aufgrund unserer ausschließlichen Vermittlung von AachenMünchener Produkten im Versicherungsbereich unsere Chancen uns gegen Mitbewerber durchzusetzen, immer schlechter werden? Wenn ja, welche Lösungen sehen Sie für dieses Problem?

Vergibt Ihr Direktionsleiter Wettbewerbsplätze nicht nach Leistung und hebelt so das Leistungsprinzip aus, welches Grundlage der Firmenphilosophie der DVAG ist?

Versucht Ihr Direktionsleiter Sie zu Dingen zu verpflichten, welche nicht Gegenstand des Vermögensberatervertrages sind? Wenn ja, wozu versucht er Sie zu verpflichten?

Hat Ihr Direktionsleiter versucht, Sie zu Umsatz- bzw. Aktivitätszielen zu verpflichten mit dem Hinweis, dass bei Nichterfüllung mit Kündigung des Vermögensberatervertrages zu rechnen ist?

Wurden in Ihren Direktionen Kollegen der Vermögensberatervertrag gekündigt, ohne dass es dafür einen ersichtlichen Grund gab? Wenn ja, welchen Kollegen wurde gekündigt?

Brauchen wir einen Internetblog zum Thema Machtmissbrauch durch Direktionsleiter?

Über Antworten auf diese Fragen an die Email-Adresse Eine_tolle_berufliche_Familiengemeinschaft@gmx.de würde ich mich sehr freuen.

Mit kollegialem Gruß”

Aug 30

Dies ist ein typischer Aufhebungsvertrag, den die DVAG den einen oder anderen anbietet. Da dieser keine “härteren” Vertragsstrafen enthält, halten wir diesen Vertrag immer noch für die “sanfte Version”. Es kann nämlich auch schlimmer kommen. Die nicht so sanfte Version werden wir auch  bald darstellen.

Hier der Inhalt:

A U F H E B U N G S V E R T R A G

zwischen

der Firma Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft DVAG
Münchener Straße 1 in 60329 Frankfurt am Main
(nachfolgend kurz DVAG genannt)

und

…..
Vermögensberater-Nr.:

1)    Die Parteien sind sich darüber einig, dass ihr Agenturverhältnis, dass auf dem Vermögensberatervertrag vom ……. beruht, in beiderseitigem Einvernehmen mit Ablauf des …….. sein Ende gefunden hat.

2)    ……….. erhält nach Maßgabe seines Provisionssatzes bzw. Supervisionssatzes  alle noch ausstehenden Abschlussprovisionen für die Geschäfte, die er bzw. die ihm unterstellten Vermögensberater noch bis zum Tag der Beendigung des Agenturvertrages bei der DVAG eingereicht haben. Sonstige Provisionsansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen verbleibt es hinsichtlich der Abwicklung des Kontokorrentverhältnisses zwischen den Parteien bei der Regelung, die im Vermögensberatervertrag für den Fall der Kündigung des Vermögensberatervertrages getroffen wurde.

Sollte das für …….. geführte Vertreterkonto künftig einen Sollsaldo ausweisen, wird er diesen auf erste Anforderung unverzüglich ausgleichen. Die zum …….. bestehenden Salden auf dem Diskonto über 0, EUR Soll/Haben und auf dem Rückstellungskonto über ………. EUR Haben werden von …….. anerkannt

3)    Ansprüche, die über die in Textziffer 2 genannten hinausgehen, sind ausgeschlossen.

4)    …….. verpflichtet sich,

a)    weder persönlich noch durch Einschalten von Dritten, Mitarbeiter der DVAG abzuwerben oder sie zu einer Konkurrenztätigkeit zu bewegen oder dies zu versuchen,

b)     weder persönlich noch durch Einschaltung Dritter, Kunden, die mit Partnergesellschaften  der DVAG Verträge abgeschlossen haben, zur Kündigung und/oder Einschränkung bestehender Verträge zu bewegen,

c)    es zu unterlassen, mit Mitarbeitern der DVAG zusammenzuarbeiten, die noch vertraglich an die DVAG gebunden sind,

d)    es zu unterlassen, sich negativ über die DVAG und/oder dessen Mitarbeitern zu äußern.

5)    …….  verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Punkt 4 niedergelegten Unterlassungspflichten unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € an die DVAG  zu zahlen.

Deutsche Vermögensberatung
Aktiengesellschaft DVAG

Aug 29

von RAin Britta Gedanitz

Beraterduo Maschi & Berti (MaschmeyerRürup AG) erschließen mit ihrem
ersten Auftrag neue Ölquellen Versicherungsfelder.

Denn am Ende einer Wirtschaftsanalyse steht bekanntlich immer eine
unnötige Versicherung.

Aug 28

Nächste  Woche ist die Bundeskonferenz der Wirtschaftsjunioren Deutschland.

Dort kann man sich für folgenden Vortrag anmelden :

Friedrich Bohl - Vermittler zwischen Wirtschaft und Politik

Als Kanzleramtsminister hat sich Friedrich Bohl einen Namen in der deutschen Politik gemacht. Er war an der Seite von Helmut Kohl am Prozess der deutschen Wiedervereinigung beteiligt und erlebte diese während seiner politischen Laufbahn hautnah. In seinem Vortrag wird er zum einen Einblick in diese interessanten Jahre deutscher Nachkriegsgeschichte geben, aber auch seine Motivation erläutern, die schließlich zum Wechsel zur Deutschen Vermögensberatung (DVAG) führte. Dabei spielten seine Erfahrungen in der Sozialpolitik und die Auswirkungen des soziodemographischen Wandels auf die Sozialsysteme eine wichtige Rolle. Hinzu kommt, dass die DVAG neben einer bürgernahen Vermögensberatung jedem ihrer Partner die Möglichkeit bietet ein eigenes Unternehmen aufzubauen.
Programmablauf:
Vortrag mit anschließender Diskussion
Ihr(e) ReferentIn:
Friedrich Bohl
Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), ehem. Vorstandsmitglied der DVAG, Politiker u. a. Kanzleramtsminister.

Plätze: 50

Bisher wurden davon 8 Plätze gebucht.

Die Motive Bohls scheinen andere nicht zu motivieren…

Aug 27

Es passt zumindest ein bisschen zum Thema : Arbeitnehmer müssen vor dem Arbeitsgericht verklagt werden. Konkurrenten müssen bei angeblichem Verstoß gegen das UWG in der Regel beim Landgericht - Kammer für Handelssachen - verklagt werden.

Dies gilt nach einer neuen Entscheidung des BAG vom 10.06.2010 auch dann, wenn vorgeworfen wird, alle hätten gemeinsam wettbewerbswidrig gehandelt und es liege ein dirketer Zusammenhang vor.

Der Tenor der Entscheidung :

In Wettbewerbsstreitigkeiten kann der Arbeitgeber nur seine Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten in Anspruch nehmen. Eine Zusammenhangsklage gegen Nichtarbeitnehmer kann er nicht erheben. Er muss Betriebsfremde vor den Landgerichten (Kammer für Handelssachen) verklagen.
BAG, Beschl. v. 10.06.2010 - 5 AZB 3/10

Aug 26

Am 21.07.2010 kam das Arbeitsgericht Frankfurt am Main zu der Feststellung, dass eine außerordentliche Kündigung der Deutschen Vermögensberatung DVAG gegenüber einem Vermögensberater unwirksam sei. Der Vermögensberater betrieb während der Vertragszeit eine Hompepage, auf der auf einen Vertrieb von Reinigungsmitteln sowie den Verkauf von Fonds verwiesen wurde, die nicht von der DVAG vertrieben wurden.

Das Gericht nahm an, dass die Kündigung zu spät erklärt wurde. Auf Kündigungen sei nämlich gemäß § 89 a HGB die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB analog anzuwenden. Mithin käme die Kündigung zu spät. Im Übrigen rechtfertige der Verkauf von Reinigungsmitteln die Kündigung ohnehin nicht.

Schadensersatzansprüche wollte das Gericht jedoch nicht anerkennen, weil die Rechtskraft einer vorigen anderen gerichtlichen Entscheidung dagegen spreche.

Aug 24

Ex-DVAG-Seite

AWD, Allgemein, DVAG RA Kai Behrens

Die Seite www.exdvag.de, die seinerzeit von einem ehemaligen Vermögensberater der deutschen Vermögensberatung in das Leben gerufen wurde und danach von dem ex-awd-Verein übernommen wurde, erfreut sich offensichtlich größerer Beliebtheit.

Hartnäckig steht die Seite wie ein Bollwerk auf der ersten Seite direkt hinter der DVAG.

Im eigens geführten Forum sind jetzt wieder mehr Beiträge zu finden.

Aug 23

Streben nach Anerkennung, Profit oder ganz profane finanzielle Probleme sind Anlass für viele Betrügereien. Wir hatten schon von dem Ingolstätter Vermögensberater erzählt, der stattliche 2 Millionen Euro seiner Kunden veruntreut hat. Was seine Motive waren, wird das OLG München wohl kaum beschäftigen.

Der Vermögensberater ist verstorben und die DVAG will sich den geschädigten Kunden nicht annehmen. 9,25 % Zinsen soll der Vermögensberater versprochen haben. Die DVAG will von all dem nichts wissen und weist die Ansprüche zurück.

Der Direktionsleiter des betrügerisch handelnden Vermögensberaters war vom Gericht geladen und zog es vor, ohne Entschuldigung nicht zu erscheinen. Er war in  Portugal auf Geschäftsreise.

Unser Ingolstädter Vermögensberater ist nicht der einzige, gegen den der Vorwurf betrügerischen Verhaltens besteht. In Zwickau sollen Vermögensberater sogar ihre eigene Firma mit gefälschten Unterschriften betrogen haben und 10.000 € Schaden hinterlassen haben.

Wir glauben natürlich, dass es sich um Einzelfälle handelt, zumal die DVAG besten Kontakt zur Verbraucherschutzministerin pflegt.

Nachdenklich macht allenfalls eine Rede von Firmenchef Pohl im Juli 2010. Er forderte, dass “Manipulationen” aufhören müssen. Ebenso eine Mitteilung im Schnellbrief der DVAG, seit 1.7.2010 würde die Regelung gelten, dass Lebensversicherungsverträge der Aachen Münchener nach deren Beginn nicht mehr provisionsneutral verschoben werden dürfen.