Mrz 09

Während Schumi in ein paar Tagen seine Autos für die DVAG an die Mauern krachen lässt, singt Drafi Deutscher Schnulzen für die Hamburg Mannheimer.

Hier der Beweis : Aber bis zu Ende hören muss man es nicht !

Das ist kaum noch steigerungsfähig….

Mrz 08

Ein aus Überzeugung aus der deutschen Vermögensberatung DVAG Ausgeschiedener teilt uns folgendes trauriges Kapitel unqualifizierter Beratung mit. Er nennt es “wieder mal eine Geschichte aus dem Leben”:

“Vor einigen Tagen habe ich eine Interessentin besucht, die folgenden Versicherungswunsch hatte:

Berufsunfähigkeitsversicherung 1000,- Euro mntl. bis Endalter 65,  Geb. 1979, Bürotätigkeit. Eine einfache Aufgabe, sollte man denken. Für mich schon, denn für 45,83 Monatsprämie ist das Risiko beim Volkswohlbund versicherbar.

Für den DVAG Mitarbeiter schien das Problem komplizierter.

Sein Angebot: Eine Wunschpolice mit 65,- Monatsbeitrag Laufzeit bis Endalter 79! Zu bezahlen bis 65. 1000,- Euro BU- Rente waren auch dabei für 43,- Euro im Monat, aber eben nur bis Endalter 55 Beitrag und auch Leistungsdauer! Was treibt den DVAG- Mitarbeiter dazu, solch einen Unfug anzubieten? Ist es  ….. (die genauen Worte von den Blogverfassern gelöscht) oder einfach nur Dummheit?

Es wird sich mir nie ergründen. Scheinbar kann man sich bei der Wunschpolice alles wünschen, außer bedarfsgerechtem Versicherungsschutz.

Da die junge Frau ein leichtes Gesundheitsproblem hat, kam ein neues Angebot mit Zuschlag, das sie dann zum Glück abgelehnt hat und im Internet mit mir in Kontakt gekommen ist.

Das Schlimme daran ist, dass die Frau keinerlei Ahnung von Versicherungen hat und dem Berater voll vertraut und natürlich gedacht hat, bei dem DVAG Angebot hat sie bis 65 Versicherungsschutz bei BU. Sie wollte es erst nicht glauben. Ich habe es sie dann selbst errechnen lassen, wie alt sie bei BU- Ablauf ist.  Die Begeisterung für die DVAG war entsprechend groß.

Warum befasst sich Frau Ministerin Ilse Aigner eigentlich nicht mit solchen Sachen?”

Wir sagen danke für die Geschichte aus dem Leben!

Mrz 07

Die Stornoreserve ist noch immer das Geheimnis vieler Vertriebler, Unternehmen und… sogar Juristen. Nur wer glaubt, sie verstanden zu haben, kann sich das Lesen der nächsten Zeilen sparen.

Fast alle Struktur- und Versicherungsgesellschaften arbeiten mit der Stornoreserve - eine Art Sicherheit oder Rücklage für schlechte Zeiten. Aber Vorsicht ! Sie ist keine Kaution oder ein Anspruch. Ich versuche die Stornoreserve eher als eine Art “Hoffnungskonto” zu beschreiben. Einen Auszahlungsanspruch auf die Stornoreserve hat man nicht. Man hat nur die Hoffnung, die Stonroreserve nach und nach zur Auszahlung zu erhalten, wenn die einzelnen Verträge sicher wurden.

Ein Beispiel : Der Strukturmitarbeiter hat eine Lebensversicherung (LV) vermittelt und könnte einen Provisionsanspruch von 1000€ erwerben. Warum könnte? Weil die LV oft erst nach einer Haftungszeit von 5 Jahren als sicher gilt.

Von diesen 1000€ erhält der Mitarbeiter 85% als Vorschuss (so bei AWD und DVAG gängige Praxis). 15%, also 150€ hier, werden gedanklich in ein Stornokonto gegeben, der sog. Stornoreserve. Achtung : Die 150€ erfolgen nicht in einer Zahlung, sondern werden nur als eine Art “Gegenkonto” festgehalten, um eine grobe Übersicht zu behalten.

Unser Idealfall : Überlebt die LV die Haftungszeit von 5 Jahren, erhält der Mitarbeiter die restlichen 150€ aus der Stornoreserve.

Unser Praxisfall : Wird der Vertrag z.B. nach 2 Jahren aus irgendeinem Grund storniert, hat der Vermittler einen Anspruch auf 2/5 dessen, was er sonst nach 5 Jahren insgesamt bekommen hätte (2/5 weil der Vertag statt der 5 Jahre nur 2 Jahre geschafft hat). Er hat dann einen Anspruch von 400 € (= 2/5 von 1000€).

Da er schon 850€ als Vorschuss erhalten hat, muss er 450 € wieder zurück zahlen ( 850 € Vorschuss abzgl. verdienter 400€ = 450€ ).

Er kann natürlich nicht mit der Stornoreserve aufrechnen oder verlangen, dass dies davon abgezogen wird. In der Stornoresreve werden die 150€ einfach wieder “rausgeschrieben”. Das Hoffnungskonto verringert sich um 150€.

Mrz 06

Am 10.02.2010 entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IX ZA 21/09, dass ein Krankenversicherer keine Daten an einen Dritten weitergeben darf.

Hintergrund war, dass Provisionsansprüche und Rechte auf die Erstellung eines Buchauszuges an einen Dritten abgetreten waren. Dieser Dritte verlangte dann den Buchauszug. Daten hätten also an ihn weitergegeben werden müssen.

Der BGH sagte, dieser Dritte habe darauf keinen Anspruch, da sich sonst der Krankenversicherer gemäß § 203 Abs. 1 Ziffer 6 StGB strafbar mache. Die Abtretung sei deshalb unwirksam.

Übrigens : Das Urteil stellt keine Überraschung dar. Anwälte dürfen ihre Forderungen aus dem gleichen Grunde auch nicht abtreten, z.B. an ein Inkassounternehmen, um Gebührenansprüche einzuziehen.

Zu dem großen Thema Geheimhaltung und Datenschutz konnte das Bundesverfassungsgericht am 02.03.2010 umfassend beitragen. Danach ist die sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten durch private Dienstanbieter – trotz gesetzlicher Grundlage – unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht verlangt hinsichtlich der Datensicherheit Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheitsstandard entsprechen und klar und verbindlich sind.

Durch diese beiden Entscheidungen ist der Datenschutz wieder in den öffentlichen Fokus gerückt.

Kürzlich wurde uns mitgeteilt, dass persönliche Daten einer Mandantin, die Kundin der Central Krankenversicherung ist, an einen Direktionsleiter der deutschen Vermögensberatung DVAG weitergegeben wurden. Dieser schrieb die Mandantin daraufhin an.

Wir denken: Auch das ist strafbar gemäß § 203 Abs. 1 Zf. 6 StGB

Mrz 05

Der AWD hat sich inzwischen kulant gezeigt und der 91jährigen Kundin eine Weiterführung des Rechtsstreits erspart. Der Anlegerin wurde der gesamte Schaden erstattet. Mehr hierzu bei der Standard.at.

Mrz 04

Ein “beratenes” Ehepaar bekam diese Woche in der ersten Instanz Schadensersatz zugesprochen. Weiter bei derStandard.

Mrz 03

Ist Westerwelle im Beirat der DVAG ? Wir hatten darauf aufmerksam gemacht, dass dies nicht mehr so ist.
Warum sind die Veröffentlichnungen im Bundestag über die Nebeneinkommen des Herrn Westerwelle bis heute falsch ?
Warum wird immer noch die Beiratsmitgliedschaft behauptet ?

Frau Enkelman, wir hätten auch so gerne noch mehr Fragen gestellt….

Mrz 02

Das Oberlandesgericht München hatte sich am 24.03.2009 mit der Frage zu beschäftigen, ob eine außerordentliche Kündigung eines Handelsvertreters berechtigt war. Hintergrund war der Vorwurf, ein Handelsvertreter sei bereits für ein Konkurrenzunternehmen tätig geworden und habe für dieses Verträge vermittelt.

Das OLG München : Dies widerspricht gegen die vertragliche Verbotsklausel gemäß § 11 des Distributions-Vertrages, der zwischen den Parteien geschlossen wurde.

Diese Regelung sei, so das gericht weiter, im Übrigen wirksam. Ohne die Zustimmung des Untennehmens durfte der Handelsvertreter eine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen nicht aufnehmen.

Die Frage war dann, ob es einer vorherigen Abmahnung bedurft hätte. Das Oberlandesgericht München vertritt die Auffassung, dass aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung durch die Aufnahme der Tätigkeit für einen direkten Konkurrenten und unter Berücksichtigung der individuellen Vertragsumstände es einer vorherigen Abmahnung nicht bedurft hatte.

Das Oberlandesgericht München schloss sich mithin der Entscheidung der ersten Instanz, dem Urteil des Landgerichts München vom 06.11.2008, an.

Das Oberlandesgericht München erkannte jedoch auch, dass es immer auf die Umstände des Einzelfalles ankomme.

Oberlandesgericht München vom 24.03.2009, Aktenzeichen 7 U 5575/08

Mrz 01

Am 11.1.2010 ließ die Pressemappe der Deutschen Vermögensberatung DVAG veröffentlichen, dass das Finanzmagazin „Vermögensberater“ angeblich die Auflage auf rund eine Million pro Ausgabe gesteigert hätte.

Zum Hintergrund : Das Magazin “Vermögensberater” wird von den Vertriebsmitarbeitern der DVAG abgenommen und an die Kunden verteilt.

Es bietet - ein - wenig Informatives gepaart mit versteckter und offener Werbung. Das kostenlose Heftchen ist nicht nur eine bloße Aneinanderreihung von Werbeberichten, sondern es enthält auch Berichte über Reisen, Autos, Freizeitparks bis hin zu allgemeinen Tipps. Es ist vergleichbar mit dem Inhalt einer Fernsehzeitschrift - nur leider ohne Programmhinweise. Dafür gibts allerlei versteckte Werbung.

Dass es zwischen großer Auflage und Qualität nicht immer einen Zusammenhang gibt, dürfte von verschiedenen Tagesblättern bekannt sein. Wieviel von einer großen Auflage wie der Vermögensberater ungesehen im Mülleimer landet, wurde durch die Pressemappe nicht bekannt.

Feb 28

Viele Führungskräfte der Deutschen Vermögensberatung DVAG erhielten bereits im Sommer einen Brief von Dr. Pohl mit dem Hinweis, dass die freiwilligen Bonuszahlungen (die oft bei den Betreffenden bis zu 70% des Einkommens ausmachen) ab Sommer 2010 eingestellt werden, sofern “Neuaufbau” -Leistungen nicht erreicht würden.

Die Neukundenoffensive ist beispiellos in der Geschichte der DVAG und - trotz 20 Millionen Budget - kläglich gescheitert.

Pünktlich zur Vorstellung des neuen Michael Schumacher Caps inklusive F1-Mercedes informierte die DVAG  ihre 37.000 DVAG Handelsvertreter über ein neues internes “Qualitätsmanagement”, das das Ziel hat, Manipulationsversuchen der Handelsvertreter vorzubeugen. Es wird gemunkelt, dass es gerade im Mercedes der Provisionen, dem Lebensversicherungsgeschäft, massive Manipulationsversuche gibt, um das schlechte Neugeschäft aufzufangen.

Die DVAG scheute weder Kosten noch Mühe, um alle 37.000 Vermögensberater mit einer Software und einer Powerpointpräsentation über das böse Geschäft mit angeblichen Manipulationen zu informieren. Es scheint gewaltig zu brodeln im Bereich Qualität, insbesondere der Aachen Münchener Lebensversicherung.

Beinahe warnend erwähnt der “Dr.” - wie man ihn intern im Kreis der DVAG nennt - in seinem Rundschreiben, man möge “Überblick bei schnell heranwachsenden Strukturen” bekommen und schrieb von “frühzeitiges Erkennen von Manipulationsversuchen”.

Weiterhin wird jedoch mit Reise-und Geldpreisen geködert. Diejenigen, welche die Direktionsstufe erreichen, erhalten sogar 250.000,- € Sofortbonus.

Ach so, und was bekommt der Mercedes der Werbeträger, der Schumi? Lt. Bild-Zeitung sollen es bis zum Jahr 2014 jährlich 7 Millionen sein.