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Klausel, dass Schweigen nach Abrechnung ein Anerkenntnis darstellt, ist unwirksam
Viele Handelsvertreter finden eine Klausel in ihren Verträgen, wonach eine Provisionsabrechnung als anerkannt gilt, wenn ihr nicht binnen kurzer Zeit widersprochen wird.
Oft gibt es Streit, ob diese Klausel wirksam ist.
Dazu der BGH in einer grundlegenden Entscheidung am 20.9.2001 unter dem Az. VIII ZR 100/05 :
„Die jahrelange widerspruchslose Hinnahme der Provisionsabrechnungen der Beklagten durch den Kläger ist auch nicht deswegen als Anerkenntnis der Provisionsabrechnungen zu werten, weil dies in Ziffer 5.2. des Versicherungsvertretervertrages so vorgesehen ist. Denn diese Bestimmung ist wegen Verstoßes gegen die zwingende Vorschrift des § 87c HGB unwirksam. Der Annahme eines sich ständig wiederholenden negativen Schuldanerkenntnisses des Handelsvertreters durch Schweigen auf die Provisionsabrechnungen des Unternehmers stehen die dem Schutz des meist wirtschaftlich schwächeren Handelsvertreters dienenden §§ 87a Abs. 5, 87c Abs. 5 HGB entgegen (Senat a.a.O. unter II 2). Denn diese Annahme führt ebenfalls zu einer gegen die genannten Bestimmungen verstoßenden Beschränkung der Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs und Zahlung von Provision für die Zukunft. Sie nötigt ihn, Abrechnungen des Unternehmers künftig zu widersprechen, um insoweit ein (sich ständig wiederholendes) negatives Schuldanerkenntnis zu vermeiden. Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat und auch die Revision nicht verkennt, hat der Bundesgerichtshof deshalb eine Vereinbarung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer, nach der dessen Abrechnung mangels Widerspruchs des Handelsvertreters innerhalb einer bestimmten Frist als genehmigt gelten soll, wegen Verstoßes gegen § 87c Abs. 5 HGB als unwirksam angesehen (Urteil vom 20. Februar 1964 – VII ZR 147/62, LM Nr. 4a zu § 87c HGB unter I 3 b bb; vgl. auch Urteil vom 19. November 1982 – I ZR 125/80 = LM Nr. 11 zu § 87a HGB unter I 2 c; Senatsurteil vom 29. November 1995 a.a.O. unter II 2 b; ebenso OLG München VersR 04, 470, 471; OLG Koblenz VersR 80, 623; OLG Karlsruhe BB 80, 226; OLG Hamm BB 79, 442). An dieser Rechtsprechung, die auch im Schrifttum überwiegend Zustimmung gefunden hat (Ebenroth/Boujong/Joost/Löwisch, HGB, § 87c Rdnr. 50, MünchKommHGB/v. Hoyningen-Huene, § 87c Rdnr. 83, Heymann/Sonnenschein/Weitemeyer, HGB, 2. Aufl., § 87c Rdnr. 20; Hopt, Handelsvertreterrecht, 3. Aufl., § 87c Rdnr. 29), hält der Senat ungeachtet abweichender Auffassungen in Rechtsprechung (OLG Saarbrücken, DB 85, 2399, OLG Naumburg VersR 99, 578; LG Frankfurt/Oder VersR 98, 1238) und Literatur (Müller-Stein, VersR 01, 830, 831; Segger, VersR 04, 781, 782; Scherer, BB 96, 2205, 2209) fest. „
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Landräte aus Siegen fordern, dass Maschmeyer nicht zur Verleihung „Manager des Jahres“ eingeladen wird.
Richtigerweise muss es heißen „ausgeladen“ werden, denn eingeladen hatte man ihn schon.
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Am 9.8.2012 berichtete das Versicherungsjournal über den Ab- und Zugang von Vollversicherten in der PKV im Jahre 2011.
Gewinner war die Debeka, Schlusslicht die Central.
Die Central ist wegen hoher Preiserhöhungen in die Kritik geraten. Ein Tarif soll sogar um 246 % in acht Jahren gestiegen sein.
Die Central löste wegen dieser Probleme Ende 2011 seinen Vertrieb auf und ließ sich seitdem ausschließlich von der DVAG vermitteln, die die Central zuvor auch schon anbot.
Die Central trat vor Jahren offensiv mit Billigangeboten an den Markt, in der Hoffnung, die Kunden würden nach einiger Zeit in teurere Tarife wechseln. Diese Strategie schlug ein riesiges Loch in die Kasse.
Die Billigtarife der Central waren gescheitert. So schriebs die FT.
Das Abwandern der Kunden kommt als weiteres Problem hinzu.
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Die OVB verzeichnet für die erste Jahreshälfte 2012 einen Rückgang bei den Vertriebsprovisionen von 109,8 Millionen Euro auf 106,4 Millionen Euro.
Der operative Gewinn ist von 3,5 Millionen Euro auf 4,2 Millionen Euro gestiegen ist. Der Konzernüberschuss von OVB legt ebenfalls zu und steigt von 2,5 Millionen Euro auf 3,0 Millionen.
So berichtet u.a. wallstreet online.
Geringere Umsätze bei steigendem Gewinn – die OVB steht da nicht allein da. Einen ähnlichen Trend hatte die DVAG für 2011 zu vermelden.
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Die HMI-Sause in Budapest wurde in Bild.de genau beschrieben. Insider gaben offensichtlich weitere pikante Infos bekannt.
Ich zitiere:“
► Der Polizeipräsident von Budapest verlängerte für die HMI-Veranstaltung die Sperrstunde von Mitternacht auf 4 Uhr morgens. Zudem verschaffte er seinem Schwager auch noch einen Job. Der trat am Folgetag bei einem Dinner der Incentive-Gruppe als Stehgeiger auf.
► D. heuerte einen freien Vertreter der Agentur EMEC für die Beschaffung der Dienstleistungen an. Gesamtvolumen: mehr als 300 000 Euro. Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht. Der Vertreter nutzte das wohl auch dreist aus und stellte die Flugkosten in Höhe von 35 674,70 Euro gleich zweimal in Rechnung. Sie wurden auch doppelt bezahlt.
► Am 4. Juni begann die Veranstaltung um 18 Uhr mit einem Empfang auf einem Donau-Schiff. Als „Aperitif“ fuhr laut Aussage von Teilnehmern eine Barkasse mit barbusigen Hostessen vorbei, die ein Schild hochhielten, auf dem stand: „We love HMI“ (Wir lieben die Hamburg-Mannheimer).
► Beim Empfang hielt Vertriebsdirektor Lange eine Ansprache, in der er ankündigte, dass abends im Gellert-Bad Damen anwesend sein werden. Er erklärte, dass es zwei Kategorien gebe: Damen, mit „denen man reden müsse“ (die Hostessen), und Damen, „mit denen man nicht reden bräuchte“ (die Prostituierten). Zur Unterscheidung sollten sie farbige Armbändchen tragen. Allerdings brachte Lange das mit der Kennzeichnung wohl irgendwie durcheinander, so dass es später zu häufigen Missverständnissen gekommen sein soll.“
Mal sehen, welche Unternehmen unter ähnlichen Ausschweifungen leiden. Die Bild kündigte da ja schon was an.
Die Emec GmbH, die das Event laut Bild organisiert haben soll, hat dies jedenfalls nicht in ihre Referenzen aufgenommen.
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Die DVAG vermittelt Finanzdienstleistungen. Man freute sich über steigende Erlöse im letzten Jahr.
Neben Provisionen erhalten Vermögensberater – je nach Erfolg – Urlaubsreisen „geschenkt“.
Gern geht es da mal nach Portugal in den Vila Vita Parc oder nach Österreich ins Pannonia. (Selbstverständlich wurden die Reisen von mir brav in der Einkommenssteuererklärung angegeben und als Einkommen versteuert.)
Die Hotels werden übrigens nicht von der DVAG betrieben. Im Impressum ist eine GmbH verzeichnet.
Dafür gibt es die Villa Vita Hotel und Touristik GmbH, die ihren Sitz in der Anneliese-Pohl-Allee 17 in Marburg hat. Diese unterhält in Portugal, Österreich und Deutschland die besagten Hotels.
Daneben gibt zu meiner Überraschung noch weitere „gastronomische Akzente“. Ebenfalls aus der Anneliese-Pohl-Allee wird die Villa Vita Gastronomie und Handelsgesellschaft mbH betrieben.
Die Villa Vita Gastronomie- und Handelsgesellschaft mbH unterhält unter anderem ein Zentrum für medizinische Lehre, einen Bückingsgarten mit Restaurant und Biergarten.
Sie unterhält auch eine Event- und Kulturscheune in Dagobertshausen.
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Generali Schweiz kündigt Vertrag mit AWD zum Ende des Jahres.
„Für Generali Schweiz hätten die Vorstellungen betreffend der Zusammenarbeit nicht mehr übereingestimmt und das Geschäftsvolumen sei seit einigen Jahren rückläufig gewesen“ heißt es unter anderem bei der Pressestelle von AWD Schweiz.
Ist das nur der Anfang?
Beim AWD brodelt es bekanntlich mächtig.
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Ich war heute beim OLG Frankfurt in einer „Strukturangelegenheit“.
Da war auch die Rede von Strukturmitarbeitern.
Diesen Begriff kritisierte der Richter. Er gab zu verstehen, dass man Menschen nicht so bezeichnen dürfe. Eher sollte man von übergeordneten oder untergeordneten Mitarbeitern reden.
Näheres zum Begriff Struktur erklärt Wikipedia.
Und tatsächlich: Auf Arbeitsverhältnisse scheint das wirklich nicht anwendbar zu sein.
Aber in einer Welt, in der man auch von Angestellten als Material spricht, bürgern sich auch andere Unfeinheiten ein.
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Am 08.08.2012 schrieb die Wirtschaftswoche über fragwürdige Methoden bei der OVB.
Danach sollen Vermittler psychisch und finanzielle unter Druck gesetzt werden.
Führungskräfte sollen Einsteiger zu Verkaufsgesprächen mit Angehörigen, Freunden und Arbeitskollegen drängen. Diese werden zu neuen Kontaktempfehlungen angehalten.
Angeblich, so heißt es in der Wirtschaftswoche, sollen die OVBler beim Erstkontakt verschleiern, dass sie tatsächlich nur Finanzprodukte vermitteln wollen.
Angeblich gehe es nur um die Erstellung von Finanz- und Subventionsanalysen, um festzustellen, ob die Kunden alle staatlichen Mittel auch nutzen.
Angeblich sollen Anfänger dazu gedrängt werden, Personen aus dem Bekanntenkreis zu nennen, der sich für eine solche Analyse interessieren könnte. Vermittler und Kunden sollen entsprechende neue Daten liefern.
Die Wirtschaftswoche nennt ein Beispiel:
„Sagen Sie, haben Sie eigentlich ein Handy?“ Ja, klar.
„Wie viele Personen haben Sie darin gespeichert?“ So rund 100.
„Frau/Herr …, suchen Sie sich Personen aus, die auch Geschenke vom Staat bekommen möchten. Mit wem wollen Sie anfangen?“ (holt Handy und blättert) Anne. Anne Berger. Das ist eine gute Freundin von mir.
„Wie lautet die Nummer?“
Lars Gatschke von der Verbraucherzentrale im Bundesverband für Versicherungen hält die Vorgehensweise für ungesetzlich.