Mrz 09

Während Schumi in ein paar Tagen seine Autos für die DVAG an die Mauern krachen lässt, singt Drafi Deutscher Schnulzen für die Hamburg Mannheimer.

Hier der Beweis : Aber bis zu Ende hören muss man es nicht !

Das ist kaum noch steigerungsfähig….

Mrz 08

Ein aus Überzeugung aus der deutschen Vermögensberatung DVAG Ausgeschiedener teilt uns folgendes trauriges Kapitel unqualifizierter Beratung mit. Er nennt es “wieder mal eine Geschichte aus dem Leben”:

“Vor einigen Tagen habe ich eine Interessentin besucht, die folgenden Versicherungswunsch hatte:

Berufsunfähigkeitsversicherung 1000,- Euro mntl. bis Endalter 65,  Geb. 1979, Bürotätigkeit. Eine einfache Aufgabe, sollte man denken. Für mich schon, denn für 45,83 Monatsprämie ist das Risiko beim Volkswohlbund versicherbar.

Für den DVAG Mitarbeiter schien das Problem komplizierter.

Sein Angebot: Eine Wunschpolice mit 65,- Monatsbeitrag Laufzeit bis Endalter 79! Zu bezahlen bis 65. 1000,- Euro BU- Rente waren auch dabei für 43,- Euro im Monat, aber eben nur bis Endalter 55 Beitrag und auch Leistungsdauer! Was treibt den DVAG- Mitarbeiter dazu, solch einen Unfug anzubieten? Ist es  ….. (die genauen Worte von den Blogverfassern gelöscht) oder einfach nur Dummheit?

Es wird sich mir nie ergründen. Scheinbar kann man sich bei der Wunschpolice alles wünschen, außer bedarfsgerechtem Versicherungsschutz.

Da die junge Frau ein leichtes Gesundheitsproblem hat, kam ein neues Angebot mit Zuschlag, das sie dann zum Glück abgelehnt hat und im Internet mit mir in Kontakt gekommen ist.

Das Schlimme daran ist, dass die Frau keinerlei Ahnung von Versicherungen hat und dem Berater voll vertraut und natürlich gedacht hat, bei dem DVAG Angebot hat sie bis 65 Versicherungsschutz bei BU. Sie wollte es erst nicht glauben. Ich habe es sie dann selbst errechnen lassen, wie alt sie bei BU- Ablauf ist.  Die Begeisterung für die DVAG war entsprechend groß.

Warum befasst sich Frau Ministerin Ilse Aigner eigentlich nicht mit solchen Sachen?”

Wir sagen danke für die Geschichte aus dem Leben!

Mrz 07

Die Stornoreserve ist noch immer das Geheimnis vieler Vertriebler, Unternehmen und… sogar Juristen. Nur wer glaubt, sie verstanden zu haben, kann sich das Lesen der nächsten Zeilen sparen.

Fast alle Struktur- und Versicherungsgesellschaften arbeiten mit der Stornoreserve - eine Art Sicherheit oder Rücklage für schlechte Zeiten. Aber Vorsicht ! Sie ist keine Kaution oder ein Anspruch. Ich versuche die Stornoreserve eher als eine Art “Hoffnungskonto” zu beschreiben. Einen Auszahlungsanspruch auf die Stornoreserve hat man nicht. Man hat nur die Hoffnung, die Stonroreserve nach und nach zur Auszahlung zu erhalten, wenn die einzelnen Verträge sicher wurden.

Ein Beispiel : Der Strukturmitarbeiter hat eine Lebensversicherung (LV) vermittelt und könnte einen Provisionsanspruch von 1000€ erwerben. Warum könnte? Weil die LV oft erst nach einer Haftungszeit von 5 Jahren als sicher gilt.

Von diesen 1000€ erhält der Mitarbeiter 85% als Vorschuss (so bei AWD und DVAG gängige Praxis). 15%, also 150€ hier, werden gedanklich in ein Stornokonto gegeben, der sog. Stornoreserve. Achtung : Die 150€ erfolgen nicht in einer Zahlung, sondern werden nur als eine Art “Gegenkonto” festgehalten, um eine grobe Übersicht zu behalten.

Unser Idealfall : Überlebt die LV die Haftungszeit von 5 Jahren, erhält der Mitarbeiter die restlichen 150€ aus der Stornoreserve.

Unser Praxisfall : Wird der Vertrag z.B. nach 2 Jahren aus irgendeinem Grund storniert, hat der Vermittler einen Anspruch auf 2/5 dessen, was er sonst nach 5 Jahren insgesamt bekommen hätte (2/5 weil der Vertag statt der 5 Jahre nur 2 Jahre geschafft hat). Er hat dann einen Anspruch von 400 € (= 2/5 von 1000€).

Da er schon 850€ als Vorschuss erhalten hat, muss er 450 € wieder zurück zahlen ( 850 € Vorschuss abzgl. verdienter 400€ = 450€ ).

Er kann natürlich nicht mit der Stornoreserve aufrechnen oder verlangen, dass dies davon abgezogen wird. In der Stornoresreve werden die 150€ einfach wieder “rausgeschrieben”. Das Hoffnungskonto verringert sich um 150€.

Mrz 06

Am 10.02.2010 entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IX ZA 21/09, dass ein Krankenversicherer keine Daten an einen Dritten weitergeben darf.

Hintergrund war, dass Provisionsansprüche und Rechte auf die Erstellung eines Buchauszuges an einen Dritten abgetreten waren. Dieser Dritte verlangte dann den Buchauszug. Daten hätten also an ihn weitergegeben werden müssen.

Der BGH sagte, dieser Dritte habe darauf keinen Anspruch, da sich sonst der Krankenversicherer gemäß § 203 Abs. 1 Ziffer 6 StGB strafbar mache. Die Abtretung sei deshalb unwirksam.

Übrigens : Das Urteil stellt keine Überraschung dar. Anwälte dürfen ihre Forderungen aus dem gleichen Grunde auch nicht abtreten, z.B. an ein Inkassounternehmen, um Gebührenansprüche einzuziehen.

Zu dem großen Thema Geheimhaltung und Datenschutz konnte das Bundesverfassungsgericht am 02.03.2010 umfassend beitragen. Danach ist die sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten durch private Dienstanbieter – trotz gesetzlicher Grundlage – unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht verlangt hinsichtlich der Datensicherheit Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheitsstandard entsprechen und klar und verbindlich sind.

Durch diese beiden Entscheidungen ist der Datenschutz wieder in den öffentlichen Fokus gerückt.

Kürzlich wurde uns mitgeteilt, dass persönliche Daten einer Mandantin, die Kundin der Central Krankenversicherung ist, an einen Direktionsleiter der deutschen Vermögensberatung DVAG weitergegeben wurden. Dieser schrieb die Mandantin daraufhin an.

Wir denken: Auch das ist strafbar gemäß § 203 Abs. 1 Zf. 6 StGB

Mrz 05

Der AWD hat sich inzwischen kulant gezeigt und der 91jährigen Kundin eine Weiterführung des Rechtsstreits erspart. Der Anlegerin wurde der gesamte Schaden erstattet. Mehr hierzu bei der Standard.at.

Feb 26

Wie das Versicherungsjournal berichtet, fingen sich die Tiernahrungs-Kette Fressnapf Tiernahrungs GmbH eine einstweilige Verfügung ein, weil sie seit Jahren über ihre Homepage Tierversicherungen vertickte, ohne sich um das Vermittlerrecht zu scheren.

Feb 24

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte eine Studie zum Sinn privater Krankenversicherungen in Auftrag gegeben. Obwohl man so PR-Leute wie den AWD-Rürup damit beauftragt hatte, waren die Ergebnisse wohl nicht ganz so prall, wie der FDP-Minister Brüderle das wohl seinen Freunden von der DVAG wünschen würde. Sicher nur ein Zufall, dass Brüderle die Studie dann doch nicht veröffentlichen wollte und in den Giftschrank packte.

Dumm nur, dass es im Zeitalter von Wikileaks für kollektive Geheimnisse etwas eng geworden ist:

Weiter auf Telepolis.

Feb 23

Hatten wir heute gemeldet, dass Westerwelle nicht mehr für die DVAG posiert, so hat der Mann doch adäquaten Ersatz gefunden: Er jobbt für ein höchst ehrenwertes Geldinstitut in Liechtenstein!

Klar, dass Mr. Westerwave bei diesem Umgang mit Jartz4ern und Handelsvertretern nicht mehr gesehen werden will.

Feb 19

“über 50 Prozent des Umsatzes mit Immobilienaktien gemacht“

behauptet der VKI über das Österreichgeschäft des AWD.

“Nööööö!” meint der AwöDö. Die Aussage solle zurückgenommen werden.

“Nie!” meint der VKI.

Mehr Wiener Schmäh bei nachrichten.at

Feb 18

Der Mitschnitt bei Youtube des WDR-Beitrags über DVAG und AWD ist entfernt worden. Kein Problem, SIe finden ihn hier in der ARD-Mediathek!