Aug 23

Streben nach Anerkennung, Profit oder ganz profane finanzielle Probleme sind Anlass für viele Betrügereien. Wir hatten schon von dem Ingolstätter Vermögensberater erzählt, der stattliche 2 Millionen Euro seiner Kunden veruntreut hat. Was seine Motive waren, wird das OLG München wohl kaum beschäftigen.

Der Vermögensberater ist verstorben und die DVAG will sich den geschädigten Kunden nicht annehmen. 9,25 % Zinsen soll der Vermögensberater versprochen haben. Die DVAG will von all dem nichts wissen und weist die Ansprüche zurück.

Der Direktionsleiter des betrügerisch handelnden Vermögensberaters war vom Gericht geladen und zog es vor, ohne Entschuldigung nicht zu erscheinen. Er war in  Portugal auf Geschäftsreise.

Unser Ingolstädter Vermögensberater ist nicht der einzige, gegen den der Vorwurf betrügerischen Verhaltens besteht. In Zwickau sollen Vermögensberater sogar ihre eigene Firma mit gefälschten Unterschriften betrogen haben und 10.000 € Schaden hinterlassen haben.

Wir glauben natürlich, dass es sich um Einzelfälle handelt, zumal die DVAG besten Kontakt zur Verbraucherschutzministerin pflegt.

Nachdenklich macht allenfalls eine Rede von Firmenchef Pohl im Juli 2010. Er forderte, dass “Manipulationen” aufhören müssen. Ebenso eine Mitteilung im Schnellbrief der DVAG, seit 1.7.2010 würde die Regelung gelten, dass Lebensversicherungsverträge der Aachen Münchener nach deren Beginn nicht mehr provisionsneutral verschoben werden dürfen.

Aug 16

Yes, we do !

Allgemein, MLP RA Kai Behrens

Dann möchte ich mal zu der Entscheidung des LG Dresden gratulieren, Frau Kollegin Jakobs, und hinzufügen, dass ein Bayerisches Landgericht kürzlich Prozesskostenhilfe gewährt hat, als ein Handelsvertreter Rückforderungen in Hinblick auf Miete eines Notebooks, Kosten für Visitenkarten und Briefpapier und anderer Ausgaben geltend gemacht hat. Das Gericht hat also zumindest Erfolgsaussichten bejaht.

Es dreht sich was.

Aug 14

Das Landgericht Dresden hat nunmehr mit Urteil vom 06.07.2010 entschieden, dass der MLP-Notebookmietvertrag unwirksam ist und MLP von seinen Consultants keine monatliche Miete von zurzeit ca. € 190,– für die Anmietung eines gebrauchten Notebooks verlangen darf.

Das Landgericht Dresden hat sich damit der Auffassung des OLG Celle im Urteil vom 12.12.2009, Az.: 11 U 51/09, angeschlossen.

Bereits das OLG Celle hatte erkannt, dass die Kosten der Notebook-Miete vom „Handelsvertreter“ zurück gefordert werden können, da es sich um speziell auf den Vertrieb des Unternehmers zugeschnittene Software handelte und somit bei der gebotenen weiten Auslegung von § 86a HGB um ein für die Vermittlungstätigkeit erforderliches Arbeitsmittel handelt. Dabei sei es unbeachtlich, dass nur Teile des Gesamtsoftwarepakets der Vermittlungstätigkeit dienen und deshalb der Regelung des § 86 a ABS. 1 HGB unterfallen und andere Teile allein der vom Handelsvertreter selbst zu finanzierenden Büroorganisation zu zurechen sind.

MLP musste bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG München Federn lassen, nachdem sich der Senat ebenfalls der Auffassung des OLG Celle anschloss und einen Anspruch MLP’s auf Notebook-Miete verneinte.

MLP-Consultants sollten gezahlte Notebook-Kosten zurück fordern. Zwar hat MLP gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vor dem OLG Dresden Berufung eingelegt. Ich gehe jedoch davon aus, dass sich die Rechtsauffassung des Landgerichts Dresden auch dort bestätigen wird.

MLP wird für die Rückforderung der Consultants wegen gezahlter Notebook-Miete Rückstellungen in einer ordentlichen Höhe zu bilden haben!

Yes, we do!

Jul 20

Von Rechtsanwältin Britta Gedanitz, Mannheim.

Das einstige DAX-Unternehmen MLP ist im Juni 2010 vom MDAX in den SDAX abgestiegen.

Nun ja, wenn man das Zeug dazu hat… Wohin AWD abgerutscht wäre, hätte Swiss
Life diese Perle im Meer der Finanzdienstleister nicht aufgefischt, wissen
wir nicht. Aber es lässt sich schon mal soweit resümieren, dass auch Swiss Life im Juni aus dem bedeutendsten Schweizer Aktienindex rausgefallen ist.

Swiss Life wurde 1998 in den SMI aufgenommen - nur ein Jahr nach Umwandlung
in eine börsennotierte Aktiengesellschaft.

Zwei Jahre nach Erwerb der Perle - inklusive des MLP-Anteils!

ist das Kapitel SMI für Swiss Life nun also zu Ende. Aufgenommen in den SMI wurde anstelle von Swiss Life übrigens ein Unternehmen, das ebenfalls zu nah an Ölquellen gebaut hat: Trancocean

,der Betreiber der im Golf von Mexiko gesunkenen Ölplattform.

Geld kann man immer brauchen, denkt wohl auch Formaxx, vor allem, wenn man
so rasant wächst, dass man in der Cash Hitliste schon gar nicht mehr auftaucht, pumpt Versicherer an.

Provisionsvorschüsse seien etwas ganz normales.

Stimmt, sie sind sozusagen das täglich Brot der Branche.

Jul 02

Am 10.06.2010 entschied das Oberlandesgericht München, in einem Verfahren des MLP gegen einen so genannten Consultant, dass nicht das Arbeitsgericht, sondern das Landgericht für die Entscheidung zuständig sei.

Der Consultant sei zwar ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter. Demnach könnte das Arbeitsgericht zuständig werden.

Aber in diesem Fall hat der Consultant im Schnitt der letzten sechs Monate mehr als 1.000,00 € Provisionen erhalten, dass heißt sie sind ihm „zugeflossen“.

Auch wenn die Provisionen zur Tilgung des Darlehens verwendet wurden, bedeutet dies, dass der Consultant die Provisionen erhalten hat.

Zu der Problematik Ein-Firmen-Vertreter sagt das Oberlandesgericht, der Consultant müsse seine Arbeitskraft primär und in dem Umfang, wir es ein hauptberufliches Tätigsein erfordert, allein für die Klägerin einsetzen. Auch aus der Klausel, wonach der Consultant nur hauptberuflich für MLP tätig sein darf, ist zu entnehmen, dass nach dem Verständnis der Klägerin ein Tätigwerden für eine anderes Unternehmen nach Art und Umfang der von ihm verlangten Tätigkeit nicht gewünscht und möglich ist.

Oberlandesgericht München 7 W 1502/10

Jun 23

 

Mehrere von RAin Jakobs vertretene, ehemalige MLP Consultants haben wegen ihrer Forderung, ihnen für die Zeit ihrer Beschäftigung bei MLP einen Arbeitnehmerstatus anzuerkennen, einen wichtigen Etappensieg errungen.

Der Widerspruchsausschuss der Techniker Krankenkasse hat gleich in mehreren Fällen Widerspruchsbescheide gemäß § 85 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erlassen, wonach auf die Widersprüche von MLP bestätigt wird, dass die MLP Consultants ihre Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt haben und demnach in der Zeit ihrer Beschäftigung der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterlagen.

Die Techniker Krankenkasse kam in allen Fällen zu dem Ergebnis, dass die MLP Consultants nicht im Wesentlichen frei über ihre Arbeitskraft verfügen und ihre Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten konnten. Nach den Ermittlungen der Techniker Krankenkasse waren die Consultants verpflichtet, in der Geschäftsstelle der MLP Finanzdienstleistungen AG anwesend zu sein und die Kundentermine überwiegend dort wahr zu nehmen. Dies sei jedoch charakteristisch für eine Arbeitnehmertätigkeit. Zudem seien sie verpflichtet gewesen, an den wöchentlichen Gesprächsrunden sowie an Seminaren teilzunehmen und ihre Tätigkeit schriftlich zu dokumentieren. In einem Fall habe Urlaub nur nach mündlicher Zustimmung des Geschäftsstellenleiters genommen werden dürfen. Darüber hinaus hätten die Consultants einem umfassenden Nebentätigkeitsverbot unterlegen. Die von MLP angeführten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen seien in allen Fällen nicht maßgeblich, weil für die Frage, ob eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliege, ausschließlich die Sozialgerichte zuständig sind.

Mit diesen Bescheiden wurde nunmehr im förmlichen Widerspruchsverfahren nochmals bestätigt, dass die MLP Consultants Arbeitnehmer sind und von MLP Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. MLP muss jetzt innerhalb eines Monats in allen Verfahren Klage vor dem Sozialgericht Mannheim einreichen, andernfalls werden die Bescheide rechtskräftig.

Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Heidelberg (Az.: 31 Js 25262/08) und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (Az.: 9 Zs 895/10) jetzt einen Anlass haben, Ermittlungen gegen MLP aufzunehmen, wenn jetzt immer noch keine Sozialversicherungsbeiträge für die betroffenen Consultants nachgezahlt werden, nachdem zuvor unter den vorgenannten Aktenzeichen die Aufnahme von Ermittlungen trotz gleicher Sachlage verweigert wurden.

Lieber Vorstand der MLP Finanzdienstleistungen AG!

Es sieht so aus, als sei der Griff zum roten Telefon um den Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zu „überzeugen“, dass die Consultants „freie Handelsvertreter“ sind, nicht sehr erfolgreich gewesen.

 Yes, we do!

 

Jun 22

Cash-online:

DVAG minus 9,99

Awd - 16,51

MLP - 8,26

Postbank - 15,22

OVB - 22,52

und dann - nanu - Infinus mit einem Plus von 19,05.

Infinus ist übrigens ein Dresdener Finanzdienstleistungsinstitut und vermittelt Wertpapiere bei 410 Vermittlern. Angeblich lebt man von der Lancierung eigener vermögensverwaltender Investmentfonds.

Jun 02

Sind sie nicht alle gleich peinlich, die Werbefilmchen unserer Strukturvertriebe ?

Lassen Sie uns das Fest zum Mittelpunkt des Festes machen, so oder ähnlich wurde referiert. Und Vorträge von “Zeitexperten”, mit Aussagen wie diese : “Wir leben in einer Zeit, in der keiner mehr Zeit hat” sind ein unglaubliche, erschütternde Erkenntnis, womit man seine Zeit verplämpern kann.

Und der im Dunkeln stehende Zweitexperte sagte, das ist Leben ist schön und bunt…..

Mai 21

Es ist schon erstaunlich, wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg mit dem Vorliegen eines Anfangsverdachts umgeht. Sie verweigert einfach die Aufnahme von Ermittlungen und das mit Billigung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Was ist passiert?

Die Krankenkasse eines von uns vertretenen, ehemaligen MLP-Consultants hatte festgestellt, dass unser Mandant für die Dauer seiner Beschäftigung bei MLP als Arbeitnehmer tätig war. Der entsprechende Bescheid ist bis heute in der Welt.

Was jetzt für jeden anderen Arbeitgeber unter Strafandrohung gesetzlich vorgeschrieben ist, nämlich den Arbeitnehmer bei der zuständigen Einzugsstelle anzumelden und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, gilt offenbar nicht für MLP in Baden-Württemberg.

Warum wohl nicht? Liegt es daran, dass eine Staatsanwältin als Model und zufriedene Kundin auf dem MLP-Geschäftsbericht 2008 posiert? Oder liegt es daran, dass Manfred Lautenschläger der Gutmensch der Region ist, und Gutmenschen eben nicht strafrechtlich in Erscheinung treten. Wir wissen es nicht aber die Staatsanwaltschaft Heidelberg ist jedenfalls der Meinung, dass es auf den Bescheid der für unseren Mandanten zuständigen Einzugsstelle nicht ankommt, denn „seitens der damaligen Beschuldigten wurde jedenfalls vertreten, dass nach deren Auffassung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht bestand, was sie mit der Vorlage verschiedener arbeitsgerichtlicher Urteile belegen konnten. Bei dieser Sachlage befanden sich -die entsprechend beratenen- Beschuldigten zumindest in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, so dass nach § 17 StGB die Strafbarkeit entfallen würde, wenn – wie seitens des Arbeitsgerichts Mannheim entschieden…., ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegebenen wäre“ (STA Heidelberg, Az.: 31 Js 25262/08).

Komisch! Uns ist kein einziges arbeitsgerichtliches Urteil bekannt, das belegt, dass die MLP-Consultants nicht sozialversicherungspflichtig sind. Wie denn auch… dafür sind ja auch die Sozialgerichte zuständig.

Also liebe Arbeitgeber, überall da draußen! Sie haben gehört, wie es geht? Immer schön der Auffassung sein, dass Sie keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und das nachhaltig. Dumm nur, wenn dann gerade die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Betriebsprüfung durchführt und zu dem Ergebnis kommen sollte, dass Ihre „freien Handelsvertreter“ doch sozialversicherungspflichtig waren.

Aber auch dann können Sie immer noch zum roten Telefon greifen: So von Vorstand zu Vorstand …Ob’s hilft, werden wir sehen!

So richtig skandalös wird’s dann aber, wenn die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (Az.: 9 Zs 895/10) annimmt, der von uns vertretene MLP Consultant habe für eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Aufnahme von Ermittlungen kein Rechtschutzbedürfnis, weil er sich im Zivilverfahren mit MLP geeinigt hat. Ja um Gottes willen, seit wann können Arbeitnehmer entscheiden, ob Beiträge abzuführen sind oder nicht? Und was ist denn mit dem Rechtsschutzbedürfnis der Solidargemeinschaft? Wir alle, die wir Beiträge für unsere Mitarbeiter abführen und das beträchtlich: Und dann die Mitarbeiter, bei denen netto auch immer weniger in der Lohntüte bleibt und schließlich wichtige Entgeltpunkte für die spätere Rente fehlen?

Wir meinen, solche Begründungen liegen gefährlich nah am Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt. Ob das der Fall ist, sollen andere prüfen. Unsere Aufgabe ist es nicht. Auf den Prüfstand gehört die Sache allemal. Und deshalb empfehlen wir dem Landtag von Baden-Württemberg, diesen Fall restlos aufzuklären und einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Was Recht ist, muss Recht bleiben und unser Recht ist für uns alle da! Auch in Baden-Württemberg!

Yes, we do!

Mai 07

Am 01.03.2010 entschied das Oberlandesgericht München in einem Rechtsstreit MLP gegen einen Consultant, dass das Arbeitsgericht zuständig ist. Schließlich sei ein Consultant ein so genannter Ein-Firmen-Vertreter. Das Oberlandesgericht München folgt der Auffassung des Oberlandesgericht Celle vom 09.10.2008, des Landgerichts Düsseldorf, des Oberlandesgericht Nürnberg, des Landgerichts Lüneburg und des Landgerichts Bremen, dem Consultant sei die Tätigkeit für andere Unternehmen nicht untersagt. Die vertragliche Klausel sei vielmehr so zu verstehen, dass der jeweilige Consultant seine Arbeitskraft primär und in dem Umfang, wie es ein hauptberufliches Tätigsein erfordert, allein für den MLP einsetzen darf.