Bei Streit mit Clarus AG Arbeitsgericht zuständig

RA Kai Behrens

Kurz erläutert : In einem Rechtsstreit der Clarus AG gegen einen ehemaligen dort tätigen Makler entschied das LG Wiesbaden, dass das Arbeitsgericht zuständig. Und nicht das Landgericht.

Näheres dazu in Kürze mehr.