Juli 2011

MEG-Vorstand wird von der Halleschen Versicherung persönlich herangezogen

Die Hallesche Versicherung will 1,5 Mio € zurück – da die MEG insolvent ist, nun von deren ehemaligen Vorstandsmitglieder persönlich.

Angeblich gab eine Schuldübernahme der Mitglieder, dass man persönlich haften würde.

Nun wurden sie verklagt. Vor dem Landgericht Kassel erschien wohl nur A. B. Während es gegen drei bereits Teil-Versämnisurteile gab, wollen sich Göker und Drönner wohl noch zur Wehr setzen.

So in der HNA am 29.6.11

Bei Streit mit Clarus AG Arbeitsgericht zuständig

RA Kai Behrens

Kurz erläutert : In einem Rechtsstreit der Clarus AG gegen einen ehemaligen dort tätigen Makler entschied das LG Wiesbaden, dass das Arbeitsgericht zuständig. Und nicht das Landgericht.

Näheres dazu in Kürze mehr.

Wird Ergo erpresst ?

Ein immer wieder diskutiertes Thema : Ein ehemaliger Mitarbeiter glaubt, Ansprüche gegen sein altes Unternehmen zu haben. Um etwas Nachdruck zu verleihen, wird „mit der Öffentlichkeit“ gedroht. Pikante Informationen sollen an Pressevertreter weitergegeben werden.

Bei der Ergo sind in der letzten Zeit eine Reihe pikanter Infos bekannt geworden. Der Albtraum jedes Großunternehmens – plötzlich mit Negativschlagzeilen im Mittelpunkt zu stehen.

Am 9.6.11 soll die Ergo Strafanzeige wegen versuchter Erpressung erstattet haben, enthält sich aber weiterer Angaben.

Ob die Hintergründe so waren, wie oben angedacht, wissen wir nicht.

Ebenfalls pikant : Die Süddeutsche schrieb am 28.6., Herr Kaiser soll mit der Ausrede , er wolle eine Meinungsumfrage machen, sich den Zutritt zur Kundenwohnung hat erschleichen wollen und spricht von Herrn Kaiser mit Tarnkappe.

Maschmeyer auf neuen Wegen

Am 25.06.2011 schrieb das Handelsblatt, dass Karsten Maschmeyer die Beteiligungsgesellschaft Alternative Investments GmbH gegründet hat. Der Sitz des Unternehmens ist Frankfurt am Main. Die GmbH ist eine 100%ige Tochter der Vermögensverwaltungsgesellschaft. Nach dem Handelsblatt ist Ziel der Gesellschaft, durch Bereitstellung von Eigen- und Fremdkapital das Wachstum Europäischer Unternehmen mit Webbasierten Geschäftsmodellen zu fördern – sowie aus dem Bereichen Medizin, erneuerbare Energien und Ressourcen schonende Technologien.

Kein individueller Anspruch auf Einschreiten der Versicherungsaufsicht

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied am 28.03.2011 unter dem Aktenzeichen 9 Kunde 566/10. F, dass ein Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf ein Tätigwerden der Versicherungsaufsicht hat.

Hintergrund: Ein Kunde war mit dem Verhalten seiner Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zufrieden. Deshalb wandte er sich an die Versicherungsaufsicht mit der Aufforderung, sie solle sich einmischen.

Nach einer schriftlichen Stellungnahme des Versicherers an die Aufsicht teilte diese dem Kläger mit, dass sie nichts unternehmen werde. Einen Verstoß gegen Versicherungsbedingungen oder Vorschriften würde sie nicht erkennen.

Dann klagte der Kunde. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hielt die Klage bereits für unzulässig. Es gibt nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch einzelner Versicherter auf Einschreiten der Versicherungsaufsicht. Die Finanzdienstaufsicht nimmt nämlich gemäß § 4 Abs. 4 FinDAG ausschließlich Aufgaben und Befugnisse im öffentlichen Interesse wahr.

Der Kunde wird sich nunmehr an die ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts- und Landgericht der ersten Instanz) zu wenden haben, um mögliche Forderungen gegen die Versicherung durchzusetzen.

Aus Versicherungsjournal vom 27.04.2011