März 2012

Werten Sie Ihren Wunschtraum mit Sehnsucht auf

AWD-Gründer Maschmeyer hat am 19.3.12 seine Memoiren veröffentlicht. Und, als hätte man es erahnt, soll es sofort ein Bestseller geworden sein.

Wen überrascht es?

Schließlich soll man in dem Buch, der ZDF-Mediathek folgend, darin Worte wie Wirklichkeitsmacher oder Schatzpotential finden. Wer liest das nicht gern?

Und man soll seinen trüben Kontoauszug kopieren, die Zahl „weißen“ (andere würden es schwärzen nennen), und statt der trüben Zahl eine Wunschzahl einsetzen. Das würde Freude bereiten.

Mehr Informatives zu dem Buch hier auf der ZDF-Mediathek.

DVAG steigert Überschuss um 14%

Das Handelsblatt teilt heute mit, dass die DVAG die OVB-Steigerung noch toppen konnte.

Das Handelsblatt wörtlich heute:

„Der Überschuss kletterte um 14 Prozent auf 171 Millionen Euro und erreichte damit eine Rekordmarke, wie die DVAG am Donnerstag mitteilte. Die Zahl der Kunden stieg um sieben Prozent auf 5,9 Millionen. 2012 dürfte die Nachfrage hoch bleiben, erklärte Gründer und Vorstandschef Reinfried Pohl.“

OVB mit Plus

Ist OVB der Gewinner der Strukturvertriebe 2011?

Laut cash-Online legte die OVB die neuen Zahlen von 2011 vor. Hier die Zusammenfassung:

„Laut Unternehmensangaben liegen die Gesamtvertriebsprovisionen 2011 mit 222,1 Millionen Euro (Vorjahr: 197,3 Mllionen Euro) 12,6 Prozent über dem Vorjahreswert.

Der Konzern erwirtschaftete ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 6,1 Millionen Euro, was einem Zuwachs von 27,3 Prozent entspricht.

Nach dem Absturz 2010 erholte sich der Konzernüberschuss im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht und stieg auf 4,2 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Millionen Euro) an.

Die Zahl der Kunden stieg im Vorjahresvergleich um 2,1 Prozent: Europaweit seien es rund 2,9 Mio. Kunden, so die OVB. Die Zahl der angeschlossenen Vermittler des in 14 Ländern Europas vertretenen Finanzvertriebs erhöhte sich demnach 2011 von 4.600 auf 4.908 Außendienstmitarbeiter, ein Plus von 6,7 Prozent.“

Rechtsanwalt Kai Behrens und die Deutsche Vermögensberatung DVAG

Dass Rechtsanwalt Behrens Vermögensberater vertritt, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Es sollen schon ein paar hundert sein, wie er sagt.

Ganz nebenbei ist damit das Vertriebsrecht nicht nur zu seinem Schwerpunkt geworden. Gerade die Besonderheiten und Gepflogenheiten der DVAG soll er gut kennen. Neben vielen DVAG-Geschichten gibt es auch einige Gerichtverfahren. Man kennt sich halt als Gegner.

Gedanklich durfte RA Behrens schon so manche Aidareise oder manchen Villa-Vita-Besuch bei den Erzählungen seiner Mandantschaft miterleben.

Aber es gibt auch Mandanten, die mit der DVAG so gar nichts zu tun haben, könnte man denken. Und so berichtete RA Behrens von einem Mandanten, der in Münster ein portugiesisches Restaurant betrieb. Dieser besuchte kürzlich die Kanzlei und erzählte, dass er RA Behrens in Fernsehen gesehen hätte. Es ging um einen Beitrag über die DVAG.

Schon die Aussage, er würde die DVAG kennen, stieß auf Überraschung. Mehr dann noch, als er erzählte, dass er in der Vila Vita in Portugal als Restaurantfachmann gelernt hatte und so viel darüber zu erzählen hätte.

Und er erzählte, dass er insbesondere die Familie Pohl als sehr nette Leute in Erinnerung habe. Frau Anneliese Pohl sen. erwähnte er dabei im Besonderen, weil sie sich immer um die Einrichtung persönlich kümmerte. Und als er einmal eine Vase umstieß und zerstörte, sah sie großzügig darüber hinweg und sagte, dass man dann eine neue kaufen würde.

Er wusste auch, dass Frau Pohl sen. längst verstorben war.

Dieser Mandant hatte leider einen verhängnisvollen Entschluss gefasst. Er eröffnete ein Restaurant und erlebte mit seiner Selbständigkeit den finanziellen Schiffbruch. Der Beruf des Vermögensberaters stellt für ihn aber keine Perspektive dar.

Noch immer Defizite im Provionssystem

Eine Umfrage von Faktenkontor und Toluna zeigt abermals erhebliche Defizite im aktuellen Provisionssystem.

Erstaunlich ist zunächst das Beratungsthema, mit dem 1000 Bürger zum Thema Provision und Provisionsabgabe befragt wurden. Die sollten sich offensichtlich darüber äußern, ob ein Provisionsabgabeverbot Vorteile bringen würde und ob es gut wäre, mit dem Versicherungsvermittler über Provisionen zu feilschen. Nur 17 % gingen von einer Verbesserung aus, nur 22 % von einer Verschlechterung. Die große Mehrzahl der Befragten konnte mit der Frage wohl gar nichts anfangen.

Erschreckend ist jedoch folgende Erkenntnis der Befragung:

Nur jeder vierte Befragte gab an, zu wissen, wie hoch die Provisionen bei der Vermittlung von Versicherungen ungefähr sind. Nur jeder fünfte Befragte schätzt sein Wissen über Provisionen als gut oder sehr gut ein, knapp jeder Vierte hält es für mittelmäßig, fast die Hälfte gab an, ein schlechtes bis sehr schlechtes Wissen über Provisionen zu haben.

Ein trauriges Kapitel setzt sich bis heute fort. Die Studie von Evers und Jung trägt offensichtlich keine Früchte. Verbraucherministerin Ilse Aigner hat den Auftrag, das Gesetz zur Honorarberatung in die Wege zu leiten, dann einfach mal ein paar Jahre liegen lassen.

Oberlandesgericht : Schadenersatz ja, Vertragsstrafe nein

Am 29.06.2011 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Rechtsstreit eines Vertriebes gegen zwei Handelsvertreter, dass deren fristlose Kündigungen unwirksam sind, und die Handelsvertreter darüber Auskunft zu erteilen haben, welche Verträge sie nach der Kündigung für Konkurrenten vermittelt haben und darüber hinaus Schadenersatz an den Vertrieb zu zahlen sein.
Die Höhe des Schadenersatzes hängt noch von der Auskunft und einem Nachverfahren ab.
Mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 12.142,99 € nebst Zinsen war das Unternehmen jedoch gescheitert.
Hintergrund ist, dass ein strukturhöherer Handelsvertreter und Geschäftsstellenleiter des Unternehmens eine Beleidigung ausgesprochen haben soll. Dieser soll dem Beklagten dann die Zusammenarbeit aufgekündigt und ihn des Büros verwiesen haben. Wegen dieses Vertrauensverlustes wurde fristlos gekündigt.
Zunächst hatte das Landgericht Ansbach am 06.09.2010 die Klage des Unternehmens komplett abgewiesen. Schließlich, so das Landgericht Ansbach, stände dem Handelsvertreter ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses eines Handelsvertreters zu seinem Vorgesetzten stelle einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Auch die Vertragsstrafe ist bereits vor dem Landgericht Ansbach gescheitert. Sie sei wegen Verstoßes gegen das Transparenzverbot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 B GB unwirksam.
Das Oberlandesgericht Nürnberg war nunmehr – entgegen der Auffassung des Landgerichts – der Auffassung, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam war. Der „Vorgesetzte“ habe sich zwar ungebührlich verhalten, eine Beleidigung konnte jedoch nicht festgestellt werden. Auch der Verweis aus dem Büro rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung nicht.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hält dem Handelsvertreter vor, er hätte zunächst versuchen müssen, mit dem Organisationsberater oder Vorgesetzten zu sprechen.
Außerdem habe sich der Handelsvertreter vertragsuntreu verhalten, weil er eine Nebentätigkeit inne hatte und die aufgrund des Vermögensberatervertrages hätte anmelden müssen.
Offenlassen wollte das Oberlandesgericht Nürnberg den Umstand, ob der „Vorgesetzte“ tatsächlich ein Vorgesetzter des Vertriebes sei.
Das Oberlandesgericht Nürnberg teilt die Auffassung des Landgerichts Ansbach, dass dem Unternehmen  kein Anspruch auf Vertragsstrafe zustehe. Bei der Vertragsstrafenregelung handele es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoße.
Dazu das Oberlandesgericht Nürnberg:
„Die konkrete Ausgestaltung der Vertragsstrafe … benachteiligt den Beklagten …, weil sie nicht klar und verständlich gefasst ist … Die vorliegende Vertragsstrafenregelung sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € vor, die jedoch der Höhe nach auf einen Betrag beschränkt ist, der den sechsmonatigen Provisionsbezügen des ……beraters – errechnet nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor dem Verstoß – entspricht.
… die Klägerin selbst beruft sich im vorliegenden Verfahren gegenüber Zahlungsansprüchen des Beklagten aus Provisionsanforderungen darauf, dass diese noch nicht fällig seien, weil insoweit noch mit Ausfällen (Stornierungen) zu rechnen und ein Stornohaftungskonto noch nicht auszugleichen sei. Nachdem offensichtlich eine exakte Berechnung der durchschnittlichen Provisionsbezüge auch für die Klägerin selbst (noch) nicht möglich ist, verstößt die vorliegende Vertragsstrafenregelung gegen das Transparenzgebot de § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB“

Umstrittene Ratings

Viele Unternehmen genießen den Ruf, in irgendeinem Rating ganz hervorragend abgeschnitten zu haben.

Zweifel an der Qualität eines Ratings gibt es aber, wenn schon in der groben Skizzierung des Ratings erhebliche Fehler auftauchen und „geratete“ Vorgänge nicht einmal existieren.

Das deutsche Institut für Servicequalität DISQ hatte ein Gesamtergebnis Beratung durch Versicherungsvermittler 2012 veröffentlicht.

Ein tolles Ergebnis wird er Nürnberger bescheinigt. Die Versicherungsvertreter der AaachenMünchener landeten auf Platz 4.

Versicherungsverterter der AM? Wer diesen Blog aufmerksam verfolgt oder branchenkundig ist, wird wissen, dass es im Jahre 2012 keine Versicherunsgsvertreter der AM mehr gibt. Diese befinden sich im Bestand der Allfinanz Deutschen Vermögensberatung.

Und Strukturvertriebe waren offensichtlich nicht Gegenstand der DISQ-Studie.

Nicht verzargen, Herr Rechtsanwalt

Vor Gericht ist es nicht wie auf hoher See, pflege ich immer zu sagen. Ich mag es nicht, den Ausgang eines Verfahrens in die Hände des Schicksals zu legen.

Wir Anwälte, die sich dem Handelsvertreter- oder dem Vertriebsrecht widmen, müssen nur mit wenigen Paragraphen auskommen (§§ 84 bis 92 c HGB). Das scheint übersichtlich, könnte man denken.

Doch wenn es weniger Paragraphen gibt, gewinnen Grundsatzurteile an Bedeutung. Dann muss man wissen, wer was und wann entschieden hat.

Und so erlebt man die eine oder andere „Anekdote“, die es zu erzählen gibt. Das Landgericht Koblenz erzählt eine davon. Während es zunächst einen Hinweis erteilt hatte, dass die Übergabe von Anlagen keinen Schriftsatz ersetzt, wollte es davon in dieser Woche nichts mehr wissen. Die Gegenseite hatte einen weiteren knappen Vortrag geliefert und „sage und schreibe“ zwei DIN-A4 Ordner Anlagen überreicht. Jetzt meinte das Gericht plötzlich, dass das ausreichend wäre. Die Masse machts.

In einem Rechtsstreit vor einem Amtsgericht, in dem es um die Rückforderung fester Vorschüsse ging, sagte die Richterin, es käme darauf an, wie hoch die Vorschüsse seien. Wenn sie niedrig sind, würde eine Kündigungserschwernis nicht zu sehen sein. Und dann müsse der Handelsvertreter auch alles wieder zurück zahlen. Und so schick wie die Abrechnungen aussahen, würden sie schon stimmen.

In einer ähnlichen Sache ging es schon vor einiger Zeit vor dem Landgericht Münster. Auch hier wollte ein großer Vertrieb seine festen Vorschüsse zurück. Für den Vertriebler ging es um die Existenz. Ich schrieb und schrieb und fuhr das gesamte Bollwerk von Urteilen auf, die einen solchen Anspruch abgelehnt hatten.

Dann fragte die Richterin kurz und trocken, warum ich denn so viel schreiben würde. Schließlich wäre es doch ganz klar, dass hier die Forderung des Vertriebs nicht besteht.

Worte, die man gern hört, sich aber nicht merken sollte. Denn morgen ist wieder alles anders.

Die besten Arbeitgeber: Von Eismann über den AWD zur DVAG

Die Eismann-Story hieß am 26.3.2012 eine Sendung in WDR3 aus der Reihe „die Story“.

Dort ging es um die Arbeitsverhältnisse der etwa 1500 Handelsvertreter, die von Eismann beschäftigt werden. Die Story nahm die Bedingungen schon einmal kritisch unter die Lupe und fing sich im Jahre 2011 eine Schelte ein, die die Macher der Sendung dazu veranlasste, von bestimmten Behauptungen Abstand zu nehmen.

Aber warum gibt es denn hier Kritik? Eismann hat doch die Auszeichnung Toparbeitgeber 2012 erhalten. Was will man denn mehr?

Die AWD GmbH ist übrigens auch wieder als Toparbeitgeber 2012 ausgewiesen worden. Und die Deutsche Vermögensberatung DVAG hat es auch wieder geschafft. Im Ranking sollen sie direkt nebeneinander stehen.

Die Arbeitsbedingungen von DVAG und AWD waren übrigens auch schon einmal im Blickpunkt der Story.

Die Eismann-Story wird am Donnerstag um 11:15 Uhr im WDR3 wiederholt.

Arbeitskreis Beratungsprozesse

Gesponsert von VHV Versicherungen, der Nürnberger Versicherungsgruppe, Allianz, HDI und anderen gibt es einen Arbeitskreis Beratungsprozesse.

Auf dem zweiten Berliner Forum zur Versicherungs- und Finanzberatung hat der Arbeitskreis Beratungsprozess eine Beratungslandkarte vorgestellt.

Die Beratungslandkarte wurde insbesondere von Marco Habschick vorgestellt. Wir erinnern uns: Herr Habschick arbeitet bei Evers & Jung. Diese hatten im Auftrage des Bundesverbraucherministeriums vor Jahren eine erschreckende Studie angefertigt, die die schlechte Qualität von Finanzdienstleistungen offenbarte. Weil auch seit Jahren Verbraucherministerin Ilse Aigner untätig blieb, wurde ihr inzwischen der Auftrag entzogen, die Honorarberatung als Gesetz vorzubereiten.

Die Beratungslandkarte, hier ist der link, stellt eine Übersicht über die wichtigsten Themen der Beratung in der Finanzdienstleistung dar und fast in etwa zusammen, worauf man bei der Beratung achten muss.

Unser Tipp: Auf der Internetseite Beratungsprozesse.de finden sich eine Reihe sinnnvoller Downloads, wie z.B. das Muster eines Maklervertrages.

Muster Maklervollmacht

Ich, … (Name und Anschrift des Kunden)

Vollmachtgeber, erteile hiermit

Der Firma, dem Versicherungsmakler, dem Berater oder dem jeweiligen Rechtsnachfolger

die Vollmacht, in meinem Namen

Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen,

Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu meinen Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen,

bei der Schadensabwicklung mitzuwirken,

Zahlungen  aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegen zu nehmen,

Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und

Untervollmachten auszustellen

Ort, Datum

Unterschriftenzeile