März 2012

Kinotermine vom Gökerfilm Versicherungsvertreter

Berlin
Brotfabrik www.brotfabrikberlin.de ab 8. März
Sputnik www.sputnik-kino.com ab 8. März
Tilsiter Lichtspiele www.tilsiter-lichtspiele.de ab 8. März
Babylon www.babylonberlin.de 15. – 18., 21. März
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Bremen Cinema im Ostertor www.cinema-ostertor.de 8.–14. März
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Düsseldorf Metropol www.filmkunstkinos.de 12. März
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Erlangen E-Werk www.e-werk.de ab 29. März
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Frankfurt Mal Seh’n Kino www.malsehnkino.de 8.–21. März
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Freiburg Kino Friedrichsbau www.friedrichsbau-kino.de 9.–11. März
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Göttingen Lumiere www.lumiere.de 12., 14., 16., 17. April
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Hamburg
Lichtmess Kino www.lichtmess-kino.de 22. März
Metropolis www.metropoliskino.de 3., 4., 5., 9. April
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Hann. Münden Schiller Lichtspiele www.schiller-lichtspiele.de ab 7. März
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Hannover Kino im Künstlerhaus www.presse-hannover.de 8.–14. März
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Karlsruhe Kinemathek www.kinemathek-karlsruhe.de 13., 15., 17., 20. März
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Kassel Bali Kino http://filmladen.de/ ab 8. März
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Köln Filmpalette www.filmpalette-koeln.de 8.–21. März
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Leipzig Cinematheque, www.cinematheque-leipzig.de 9.–13. März
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Mannheim Cinema Quadrat www.cinemaquadrat.de 19.–21. April
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Marburg Palette www.marburgerfilmkunst.de 8.–14. März
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München Internationales Dokumentarfilmfestival 2.–9. Mai
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Nürnberg Casablanca www.casablanca-nuernberg.de ab 8. März
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Saarbrücken Filmhaus www.filmhaus-saarbruecken.de 8.–14. März
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Schwalmstadt-Treysa
Burgtheater Treysa Telefon: 06691/20478 ab 9. März
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Stuttgart EM-Kinos www.innenstadt-kinos.de ab 8. März
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Weingarten Kulturzentrum Linse www.kulturzentrum-linse.de 12.–18. April
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Wiesbaden Caligari www.wiesbaden.de/microsite/caligari 11., 15., 16., 17. März
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Witzenhausen Capitol Kino www.capitolkino.de ab 8. März
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Wolfhagen Cinema www.kino-wolfhagen.de ab 8. März
aus http://www.versicherungsvertreter-derfilm.de/kinotermine/kinotermine.html

Musterschreiben: Wie leite ich einen Maklerauftrag über

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich zeige mit der anliegenden Maklervollmacht an, dass ich von Ihrem Versicherungsnehmer beauftragt wurde, ab sofort alle versicherungsvertraglichen Belange zu regeln.

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Gemäß der beiliegenden Vollmacht bin ich vollumfänglich vertretungsbefugt.

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Daher bitte ich Sie, das oben genannte Vertragsverhältnis in unseren Maklerbestand zu übertragen.

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Gleichzeitig untersage ich ausdrücklich namens und kraft Vollmacht Ihres Versicherungsnehmers, weiterhin seine Daten den bisherigen Vertragsbetreuer zugänglich zu machen.

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Bitte bestätigen Sie mir, dass der bisherige Betreuer darüber unverzüglich informiert wird.

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Bitte weisen Sie uns künftig als Betreuer aus und informieren Sie uns über die mit dem Kunden zu führende Korrespondenz. Gleichzeitig bitten wir um Bestätigung, dass der bisherige Betreuer über diese Korrespondenz nicht mehr informiert wird.

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Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Makler

Göker,Herr der Ringe, neu verfilmt und seit gestern in den Kinos

„Das war wirklich Sektentum“…
so nannte es eine ehemaligen Göker-Mitarbeiter Joachim Schott.
Die HR-Online berichtet am 07.03.2012:
Im Göker-Himmel floss Champagner in Strömen und man fuhr Ferrari …
Der Höhepunkt: Göker, Herr der Ringe, steckt den besten Mitarbeitern Siegelringe an die Finger. Bei dramatischer Musik kniet er vor ihnen auf der Bühne. Schott, ebenfalls Ringträger, beschloss anschließend zu kündigen.
Klaus Stern hat über Göker einen Kinofilm gemacht. Zusehen ist er ab dem 08. März 2012 in Frankfurt am Main, Kassel, Marburg, Schwalmstadt, Wiesbaden, Witzenhausen und Wolfhagen.

Titel, Thesen, Temperamente über Göker

Es hat immer wieder unterhaltungswert, wenn sich die Branche feiern lässt.

Über Auswüchse der MEG und über einen Herrn Göker berichtet TTT.

Wenn der Film nicht laufen sollte, rechts auf den Button „Versicherunsgvertreter“ drücken.

Rentenversicherungspflicht für Einfirmenvertreter?

Die Deutsche Rentenversicherung teilt mit, dass für den Personenkreis der selbständig tätigen Handelsvertreter folgendes gilt:

Versicherungspflichten nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI besteht für selbständig tätige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

Personen, die der Versicherungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber unterliegen, können sich für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der selbständigen Tätigkeit befreien lassen (§ 6 Abs. 1 a SGB VI). Weitergehende Befreiensmöglichkeiten für diesen Personenkreis ergeben sich in speziellen Fällen.

Versicherungspflichtige Selbständige sind gemäß § 190 a SGB VI verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.

Hierfür stehen die Vordrucke V020 mit dazugehöriger Erläuterungen V021 zur Verfügung. Diese können z.B. über die Internetseite www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de unter Formulareversicherung- Komplettpaketpflicht- und freiwillige Versicherung kostenlos herunter geladen werden.

Landgericht wies Schadenersatz wegen Falschberatung ab

Vorgestellt von Rechtsanwalt Kai Behrens
Am 25.03.2009 hatte das Landgericht Augsburg über die Klage eines Kunden zu entscheiden, der sich falsch beraten gefühlt hatte. Dieser hatte, wie er behauptete, einen Schaden in Höhe von etwa 9.300,00 € erlitten, nachdem er über die Vermittlung eines Vertriebes vier fondgebundene Rentenversicherungen abgeschlossen hatte.
Die Beraterin soll gesagt haben, dass der anzusparende Betrag jederzeit und ohne Verlust abrufbar sei und dass die Geldanlage für höchstens sieben Jahre erfolgen könne. Nach Vortrag der Klägerseite wurden 10.800,00 € eingezahlt und nach Kündigung waren noch 1.712,21 €.
Verklagte wurde die Versicherung, der Vertrieb und die Beraterin gemeinsam.
Zunächst hatte das Gericht festgestellt, dass zwischen dem Versicherer und dem Kunden kein Beratungsvertrag vorliegt und darüber hinaus der Nachweis einer Falschberatung nicht geführt werden konnte.
Zwar bestätigte der Berater in einer mündlichen Anhörung vor dem Gericht, dass das Geld zur freien Verfügung zur Umschuldung des Hauses circa sieben Jahren nach Vertragsschluss benötigt worden wäre, erkannte den Anspruch dennoch nicht.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass es die Versicherungsbedingungen für übersichtlich gestaltet ansah. Im Übrigen werde auch dort auf die Verrechnung der Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen hingewiesen. Außerdem ergebe sich daraus, dass eine Teilkapitalauszahlung erst nach 10, 12, 17 oder 23 Jahren möglich ist.
Außerdem wurde dem Kläger vorgehalten, er würde über ein BWL-Studium verfügen, so dass er nicht als unbedarft gelten könne. Das Gericht sah zwar, dass zwischen dem Vertrieb und dem Berater ein Beratungsvertrag geschlossen wurde. Da jedoch eine Pflichtverletzung aus dem Beratungsvertrag nicht nachgewiesen werden konnte, hatte das Gericht auch diesen Anspruch abgelehnt.
Urteil des Landgerichts Augsburg vom 25.03.2009 Aktenzeichen 9 O 4052/08

Versicherungsjournal regt Diskussion an

Das Versicherungsjournal hat von davon berichtet, dass die Bafin den Rückzug eines Rechtsmittels erklärt hat und damit eine Entscheidung hat rechtskräftig werden, die das Gesetz über das Provisionsabgabeverbot grundsätzlich in Frage stellte.

Daraufhin gab es einige interessante Reaktionen.

Hier in Cash-Online mehr zu den Hintergründen des Urteils und des fragwürdigen Gesetzes.

Erst gesteht er, dann widerruft er

Ein Leipziger Vermögensberater steht nach der Leipziger Volkszeitung vom 3.2.2012 vor Gericht. Er soll Kapitalanleger betrogen haben.

Näheres dazu hier.

Nachtrag zum AWD-Bericht: Ist Verjährung eingetreten?

Verjährung?
Früher gab es eine dreißigjährige Verjährungsfrist. Diese wurde mit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 auf drei Jahre verkürzt.
Als Übergangslösung für „alte“ Ansprüche wurde gesetzlich ebenso geregelt, dass spätestens 10 Jahre nach in Kraft treten der Schuldrechtsreformen Verjährung eintritt. Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind, verjähren somit am 31.12.2011.
Wenn das richtig wäre, was der AWD schreibt, wären die Ansprüche verjährt.

AWD weist Ansprüche wegen Filmfonds zurück

Bekanntlich wurde der AWD in zwei Urteilen vom Landgericht Braunschweig und Oberlandesgericht Naumburg zum Schadenersatz verurteilt. Hier wurde darüber berichtet.
Daraufhin erhielt der AWD weitere Aufforderungen von betroffenen Kunden. Diese waren ebenfalls von Verlusten durch den Film-Fond geschädigt.
Der AWD antwortete daraufhin:
„Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg und Landgericht Braunschweig teilen wir mit, dass es sich hierbei um Entscheidungen handelt, die von der einheitlichen bundesweiten Rechtsprechung zahlreicher Landes- und Oberlandesgerichte in Verfahren zu dem streitgegenständlichen Medienfond abweichen. Diese Gerichte haben zuvor zu Gunsten von AWD entschieden, dass die in dem Verkaufsprospekt enthaltenen Risikohinweise eindeutig und ausreichend sind und auf die Möglichkeit des Totalverlustes hinreichend deutlich dargestellt wird.
AWD wird gegen die beiden oben genannten Entscheidungen Rechtsmittel einlegen und seiht gute Erfolgsaussichten, die Entscheidungen in den weiteren Instanzen zu Gunsten von AWD zu korrigieren.
Ihre gestellten Ansprüche weisen wir weiterhin als unbegründet zurück … Wir weisen jedoch nochmals auf die bereits eingetretene Verjährung hin, auf die wir uns berufen.“