Ein Anleger hat noch Hoffnung

Kürzlich wurde berichtet, dass 16 Klagen von AWD-Anlegern vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen wurden.

Zumindest in einem dieser Verfahren wurde Maschmeyer dazu gehört, ob es überhöhte Provisionen an den AWD bzw. seine Mitarbeiter gegeben hat. Und Maschmeyer soll sich nicht mehr erinnert haben können.

Jetzt klagt ein anderer AWD-Anleger vor dem Landgericht Köln und es soll wieder eine Beweisaufnahme geben, von der der Ausgang des Verfahrens abhängen soll. So schreibt es die FTD.

Es ist zweifelhaft, ob Maschmeyer abermals als Zeuge gehört wird. Wenn er sich schon damals nicht erinnern konnte, wird er es jetzt – Wochen später – wohl auch nicht.