November 2012

Gegen Organisatoren von Sexreisen wird wegen Untreue ermittelt

Die ERGO kommt nicht zur Ruhe.

Nachdem die Sexreisen nach Budapest, in einer internen Mitarbeiterzeitung als Party total und Mordsspaß gefeiert, so langsam in Vergessenheit gerieten, sorgt die ERGO selbst dafür, dass diese wieder in die Schlagzeilen kommt.

Die ERGO erstattete nämlich Strafanzeige. Angeklagt sind der ehemalige Vertriebsvorstand Kai Lange und der ehemalige Strukturvertriebsleiter Daniel D. sowie der Eventmanager Robert A. So schreibt es jedenfalls das Handelsblatt. Allen wird vorgeworfen, mit der Sexreise Untreue begangen zu haben, Untreue allerdings gegenüber der ERGO.

Zur Erinnerung: Im Jahre 2007 hatte der Strukturvertrieb der Hamburg Mannheimer in einem Bad in Budapest eine Sexorgie mit 20 Prostituierten und 64 Versicherungsvertretern unternommen. Dies entspreche nicht dem Unternehmenszweck, so die Anklage.

Hamburger Abendblatt vom 01.11.2012 und Handelsblatt vom 01.11.2012

Vermittlungskosten immer noch erschreckend intransparent

Das Versicherungsjournal berichtete am 5.11.12 über eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact AG.

Die Verbraucher wissen offensichtlich noch immer nicht Bescheid. Bei der Frage, wie hoch die Provision bei einer Lebensversicherung ist (Monatsbeitrag 100 € über 30 Jahre), war die Spannbreite der Antworten groß.

Und von Nettotarifen haben auch nur ganz wenige gehört, obgleich 58 % der Befragten daran Interesse zeigten.

Ein sehr empfehlensweter Artikel im Versicherungsjournal!

Wenn man Provisionen bei Lebensversicherungen googelt, stößt man schnell auf irgendwelche „Testsieger“. Glaubt man jedoch, dass man dort über Provisionen informiert wird, wird man schnell eines Besseren belehrt.

Und neben den Vermittlungsprovisionen gibt ja auch noch weitere Kosten, über die der eine oder andere Kunde sicher auch gerne informiert wird.

Dazu empfohlen ist der Bericht des Handelsblatts vom 17.7.2012 „So leicht verdienen Finanzvermittler ihr Geld“.

Hoffentlich führen solche Studien dazu, dass Verbraucher die Produkte kritischer hinterfragen und sich nicht mit oberflächlichen Beratungen abspeisen lassen.

LG Leipzig: Vorschuss muss zurückgezahlt werden

File:Landgericht Leipzig.jpg

Am 29.09.2011 entschied das Landgericht Leipzig, dass ein Versicherungsvertreter eine vorschussweise erhaltene Provision in Höhe von 16.801,78 € zurückzahlen muss.

Er wehrte sich gegen die Zahlung und bestritt die Richtigkeit dieser Abrechnungen.

Das Landgericht erkannte, dass der Beklagte lediglich pauschal die Richtigkeit dieser Abrechnungen bestritten hat. Dieses pauschale Bestreiten veranlasste nicht dazu, die Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrages noch weiter zu erhöhen. Dem Beklagten hätte es daher oblegen, die einzelnen Ansätze der Klägerin in der vorgenannten Provisionsabrechnung substantiiert zu bestreiten. Er hätte vortragen müssen, welche Rechnungsposten aus welchen Gründen von der Klägerin unzutreffend in Ansatz gebracht worden sind.

Auf das pauschale Bestreiten des Beklagten hin, dass eine sorgfältige Nachbearbeitung der Verträge durch die Klägerin nicht stattgefunden habe, trug die Klägerin im Schriftsatz vom … substantiiert und detailliert zu den einzelnen von ihr vorgenommenen Maßnahmen zur Rettung stornogefährdeter Verträge vor und ergänzte ihren Vortrag im Schriftsatz vom … Im Ergebnis der gerichtlichen Prüfung sind die von der Klägerin veranlassten Maßnahmen unter angemessener Berücksichtigung der jeweiligen Provisionshöhe nicht zu beanstanden.

Landgericht Leipzig vom 29.09.2011 Aktenzeichen 07 O 2820/10

Wie war es mit dem BOZ, dem Familienabsicherungsplan und dem Versorgungswerk??

Wie ich bereits berichtet habe, bietet die DVAG eine Reihe von Nebenleistungen an.

Zum Beispiel gibt es da einen Vorschuss für den Betrieb eines Büros, dem so genannten BOZ. Diesen soll ein Vermögensberater erhalten, wenn der Vermögensberater einen bestimmten Gruppenaufbau geschafft hat.

Was jedoch viele nicht wissen, ist, das hinten in den Bedingungen steht, dass die DVAG stets freiwillig leistet und man darauf keinen Rechtsanspruch hat.

Auch dies durfte ich am Ende meiner Laufbahn persönlich erleben.

Auch die weiteren Zusatzleistungen, wie z.B. der Familienabsicherungsplan und das Versorgungswerk, sind sicher eine gute Erfindung. Wer aber weiß, dass die Ansprüche aus dem Versorgungswerk an die DVAG abgetreten sind. Und wenn der Vermögensberatervertrag in den ersten fünf Jahren gekündigt wird, erhält die DVAG den kompletten Betrag zurück, den sie eingezahlt hat.

Die Kehrseiten, die sicher ihren Grund haben, wurden mir fast zum Verhängnis. Am Ende meiner laufbahn, als ich heraus wollte, konnte ich nicht über meinen Altersabsicherung verfügen. Statt über einen finanziellen Rückraum zu verfügen, musste ich feststellen, dass die Ansprüche bis zum 65 . Lebensjahr nicht mal mir gehörten. Und als ich den Gedanken auf Vertragsbeendigng äußerte, wurde der BOZ einfach gestrichen. Und ich durfte lesen, dass alle leistungen freiwillig waren und ich am Ende froh sein sollte, die letzten Zuschüsse nicht wieder zurückzahlen zu müssen.

Der treue Leser und der Denkfehler Nr. 2 in Strukturvertrieben

„Hier die Folgelektüre mit dem 2. Denkfehler der Mitarbeiter in den Strukturvertrieben, nachdem ich bereits den Denkfehler Nr. 1 beschrieben habe.

Denkfehler Nr. 2 Warum schöne Menschen schneller Karriere machen oder „The halo Effect!

Nochmal zu Erinnerung zum Beitrag vom 24.10.12 bedeutet Suvivorship Bias

(Überlebensirrtum) , dass Erfolge im Alltag größer sichtbar anerkannt werden als Misserfolge. Dadurch überschätzt man(n) systematisch die Aussicht auf Erfolg. Die Aussicht auf Erfolg wird überschätzt, da der Misserfolg nicht beachtet wird und es in der Regel keine Zahlen geben wird. Diejenigen die auf der Strecke bleiben sind unbedeutend und werden nicht erwähnt.

Insbesondere bei großen Strukturvertrieben heißt es in einem Slogan „Aus der Masse kommt die Klasse“.“

Hinter jedem Erfolgreichen (auch Sportler, Schauspieler, Sänger usw.) verbergen sich 100 oder 1000 andere die keinen Erfolg gefunden haben.

Und hinter denen wiederum Hunderte usw.

Es wird aber immer nur über die Erfolgreichen gesprochen und verkennen dabei wie unwahrscheinlich es ist erfolgreich zu sein.

Denkfehler Nr. 2 Warum schöne Menschen schneller Karriere machen oder „The halo Effect!

Ein Liebling aus der New-Economy-Äro aus dem Silicon Valley schien einfach alles richtig zu machen (zumindest nach Auffassung der Wirtschaftsjournalisten).

Perfekte Kundenorientierung, beste Akquisitionen, beste Unternehmenskultur, charismatischer CEO usw.

Das Unternehmen war die Nr. 1 im Jahre 2000. Im folgenden Jahr sank der Aktienkurs um 80%.

Auf einmal war alles anders. Schlechte Kundenorientierung, blasser CEO usw.

Das Wort „halo“ steht für „Heiligenschein“. In dem Fall des Unternehmens leuchtete er vormals besonders hell. Die Journalisten ließen sich vom Aktienkurs blenden und schließen auch auf die Qualitäten des Unternehmens ohne es genau zu kennen.

Der „Halo Effect“ funktioniert immer gleich. Einfach zu beschaffende Fakten, finanzielle Situation des Unternehmens schließen automatisch auf die Güte des Managements oder die Brillanz der Strategie.

So tendiert man(n) dazu, dass die Produkte eines Unternehmens die einen guten Ruf besitzen als qualitativ wertvoll wahrzunehmen auch wenn es dafür keinen objektiven Gründe dafür gibt. In diesem speziellen Fall im Bereich der Finanzdienstleistungen sind die meisten Produkte eher nur Mittelmaß oder Durchschnitt im Vergleich zu den tatsächlichen Spezialisten oder Marktführern.

Eine spezielle Qualität einer Person, z.B. Schönheit, sozialer Status z.B.

Porsche erzeugt einen positiven oder negativen Eindruck, der alles andere überstrahlt und so den Gesamteindruck unverhältnismäßig beeinflusst.

Studien haben ergeben, dass schöne Menschen automatisch als netter, ehrlicher und intelligenter betrachtet werden. Auch machen sie nachweislich leichter Karriere. Gelegentlich hat der Halo effect auch positive Seiten, zumindest kurzfristig. Der angehimmelte Partner scheint vollendet.

Attraktiv, intelligent, sympathisch usw.

Der Halo Effect versperrt die Sicht auf die wahren Eigenheiten. Man(n) sollte genauer hinschauen. Nicht der Auftritt und die Ausstrahlung der Person, der Geschäftsbericht oder die Quartalszahlen sind alleine zu bewerten. Man(n) sollte tiefer bohren, was dann zu Tage kommt ist nicht immer schön aber lehr -u. hilfreich für seine persönliche Zukunft, Gesundheit sowie eigener und familiärer Zufriedenheit.

..und in der nächsten Folge Denkfehler 3 „The Sunk Cost Fallacy“ oder warum Sie die Vergangenheit ignorieren sollten. „Jetzt bin ich schon soweit gefahren….“ „jetzt habe ich schon soviel investiert….“ „

jetzt habe ich schon soviel Zeit dort in dem Vertrieb verbracht und in die Ausbildung gesteckt…..“

Bei solchen Sätzen ist der“Sunk Cost Fallacy“ ist bereits manifestiert.

Es gibt viele gute Gründe weiter zu investieren oder einfach dabei zu bleiben, sowie viele oder die meisten Mitarbeiter es in solchen Strukturvertrieben tun. Ob sie etwas oder genügend dabei verdienen bleibt zunächst dahingestellt.

Der „“Sunk Cost Fallacy wird auch als „Concorde-Effekt“ bezeichnet. Er führte bekanntlich zu verheerenden Entscheidungsfehlern.

Bis demnächst…“

Rechtsanwalt Behrens in DasInvestment.Com

Zur Frage, wann ein Investmentmakler richtig haftpflichtversichert ist, nimmt RA Behrens in der Online-Zeitschrift DasInvestment.Com Stellung.

Hier zu lesen.