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2017Fragen zum neuen Vermögensberatervertrag
Soll ich oder soll ich nicht, werde ich in letzter Zeit immer wieder gefragt. Gemeint ist das Unterschreiben des neuen Vermögensberatervertrages. Offensichtlich wird dieses Thema in Vermögensberaterkreisen häufig dikutiert.
Pauschale Antworten sind aus anwaltlicher Sicht nicht möglich. Häufig kommt die Frage, was denn ist, wenn man nicht unteschreibt.
Aus anwaltlicher Sicht kann dann nur geantwortet werden, dass – wenn man einen Vertrag nicht unterschreibt – der alte Zustand eben nicht neu geregelt wird. Es bleibt dann bei den alten Regelungen.
Es gab im Jahre 2007 schon einmal eine neuen neuen Vermögensberatervertrag. Es wird gemunkelt, dass auch den nicht alle unterschrieben haben.
Übrigens bieten im Augenblick auch andere Vertriebe neue Verträge an. Bei allen ist eine Reaktion auf geänderte Verhältnisse sichtbar. Bei vielen Vertrieben war keine Altersregelung vorhanden. Viele Berater kommen in ein Alter, in dem man sich um die Versorgung Gedanken macht. Während früher der Gruppenaufbau einfach war, stagniert dies aktuell bei vielen Vertrieben. Die Kunden werden kritischer und Mitarbeiter müssen ausgebildet werden.
Durch neue Verträge können eventuell neue Impulse gesetzt werden.