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2026OLG Oldenburg: Abrechung über Stornorückstellung kein Anerkenntnis
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied Mitte 2025, dass die Abrechnung einer Stornorückstellung kein Anerkenntnis darstellen soll.
Verlangt der Handelsvertreter die Auszahlung eines aus unverdienten Provisionen gebildeten Guthabens aus dem Stornoreservekonto, muss er aufgrund dieses Urteils für jedes einzelne verprovisionierte Geschäft darlegen und beweisen, dass die in die Stornoreserve eingestellt Provisionsvorschüsse inzwischen verdient sind.
Er muss also alle Voraussetzungen für das Erstarken der Provisionsanwirtschaft zum vollen Provisionsanspruch darlegen und notfalls auch beweisen.
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu den üblichen Entscheidungen, vgl OLG Karlsruhe und OlG Frankfurt.
Die Entscheidung des OLG Oldenburg ist nicht veröffentlicht, könnte aber weitreichende Konsequenzen haben

