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Wer nicht meckert, ist verdächtig

Die Central Krankenversicherung ließ in einem Rechtsstreit folgendes mitteilen:

„Gutachterlich beraten wurde die Rechnung mangels medizinischer Notwendigkeit um mehr als die Hälfte, …. gekürzt, wobei der Beklagte überraschender Weise die Kürzungen ohne jegliche Einwendungen akzeptiert hat. …… Die Klägerin wurde daraufhin misstrauisch und prüfte die Rechnung im Hinblick auf einen bestehenden Betrugsverdacht.“

Daraus kann man nur lernen: Bei Kürzung der Rechnung ist unbedingt zu reklamieren! Wer nicht meckert, macht sich verdächtig.

Das neue Gesetz über die Honorarberatung

Das neue Gesetz über die Honorarberatung soll bald kommen. Aber vieles ist noch Augenwischerei.

Nach dem neuen Gesetz dürfen sich Finanzberater Honorarberater nennen, wenn sie sich die Vermitt­lung von Wert­papieren wie Zertifikaten, offenen oder geschlossenen Fonds ausschließ­lich durch ein Honorar vom Kunden bezahlen lassen. Die Honorarberatung soll nicht für Bauspar­verträge, Versicherungen, Kredite und Spar­produkte gelten. Der Versicherungswirtschaft ist es damit gelungen, durch diese künstliche Aufspaltung das alte und fragwürdige System der Provisionsberatung zu retten.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Die Positionen von Opposition und Regierung liegen weit auseinander. SPD und Grüne wollen, dass der Honorarberater nicht nur – wie in dem Gesetzesentwurf vorgesehen – über Finanzanlagen beraten und vermitteln darf, sondern die ganze Produktpalette (einschließlich Versicherungen) anbieten kann.

Außerdem ist fraglich, ob allgemein Nettopolicen verpflichtend eingeführt werden soll. Dies verlangt Rot-Grün. In dem Fall könnte für jedes Produkt eine Alternative durch den Honorarberater angeboten werden.

Zurzeit befindet sich die Überarbeitung noch in den Kinderschuhen. Da es Nettopolicen nur eingeschränkt gibt, kann der Honorarberater eben auch nur begrenzt Produkte anbieten.

Es fehlt bisher auch jegliche Regelung über die Gebühren. Auch die Qualifikation des Honorarberaters soll bisher nur ungenügend geregelt worden sein. Man sollte lediglich über Marktübersicht verfügen. Der Honorarberater muss sich bei der jeweiligen Industrie-und Handelskammer eintragen lassen. Außerdem darf er nicht nebenbei Beratung auf Provisionsbasis anbieten.

Lohnt sich eine Lebensversicherung überhaupt noch?

Stern-online kritisiert die Lebensversicherungen. Im Ergebnis bleibt meist weniger, als die Werbung vermuten lässt.

Die Zinssätze, die versprochen werden, beziehen sich nämlich nicht auf die eingezahlte Summe. Sie beziehen sich nämlich nur auf das, was übrig bleibt, nachdem die Versicherung ihre Kosten für Verwaltung und Provision abgezogen hat.

Stern kritisiert auch die hohen Kosten der Vertriebe einschließlich der bekannten Strukturvertriebe. 6 % und mehr der Beitragssumme werden so einfach geschluckt.

Beratung wieder mangelhaft

Wer glaubt, die Bankberatungen würden besser werden, wird eines Besseren belehrt. Dies ergab ein aktueller Test, der im Mai veröffentlicht wurde.

Die Kritik: Keine individuelle Beratung, empfohlen wurden oft Produkte mit den höchsten Gewinnen – allerdings für die Banken und Berater und nicht für die Kunden.

Noch am besten: Die deutsche Bank. Die hatte aber jüngst im ZDF ihr Fett weggekriegt. Die Skandale der deutschen Bank heißt das Arbeitspapier.

Geprellte Strukkis neu nicht mehr online

Die Seite www.geprellte-strukkis-neu.de ist nicht mehr online.

Sie war ein Auffangbecken für kritische Strukturmitarbeiter, Ex-Strukturmitarbeiter und Opfer von Strukturvertrieben. Im Fokus standen Strukturvertriebe wie OVB, AWD (jetzt Swiss Life Select). Auch der Bereich, im dem über die DVAG geschrieben wurde, war sehr aktiv. Fast täglich gab es neue Berichte oder Kommentare.

Man munkelt, ein großer Vertrieb habe ein gutes Angebot gemacht und die Seite einfach aufgekauft.

Auch die DVAG- kritische Seite www.exdvag.de verschwand vor einiger Zeit spurlos. Auch hier gab es Gerüchte, dass ein Vertrieb seinen Einfluss geltend gemacht hat.

TÜV-Süd half S&K

Kaum zu glauben: Der TÜV-Süd stellte Prüfberichte aus, die die Immobilien von S&K bewerteten.

Stephan Schäfer (S) und Jonas Köller (K), Chefs der Frank­furter Immobilienfirma S & K, beauftragten den Tüv Süd, ihnen den Wert ihrer Immobilien zu bescheinigen. Viele Anleger vertrauten dem Tüv-Prüfbe­richt, der S & K noch Ende August 2011 einen Immobilien­bestand mit einem Verkehrs­wert von mehr als 101 Millionen Euro bestätigte.

Näheres in Stiftung Warentest.

Die Leiden des jungen R.

Ein lesenswerter Bericht im Handelsblatt über die Provinzial und die Leiden des Herrn Rüther.

Gute Umsätze sind eben auch kein Allheilmittel.

Maschmeyer zahlt 2,9 Mio € nach Ermittlungen wegen Marktmanipulation

Carsten Maschmeyer, Gründer des AWD (heute Swiss Life Select), musste tief in die Tasche greifen.

Die BaFin erstattete Strafanzeige wegen Marktmanipulation.

Die Ermittlungen standen in Zusammenhang mit Maschmeyers Einstieg beim AWD-Konkurrenten MLP im Jahr 2008. Er hatte ein MLP-Aktienpaket besessen, ohne dies zu melden. Damit könnte Maschmeyer gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, nach dem Anteilseigner binnen vier Tagen öffentlich machen müssen, sobald sie bestimmte Schwellen – etwa von 3, 5 oder 20 Prozent der Stimmrechte – überschritten haben.

Im August 2008 verriet Maschmeyer, dass er Zugriff auf 26,74 Prozent der MLP-Aktien habe. Seine Aktien gehören jetzt Swiss Life, der auch AWD gekauft hatte.

Nach Zahlung von 2,9 Mio € soll das Strafverfahren gegen Maschmeyer eingestellt werden.

Honorarberatung oder Provisionsberatung

Seit vielen Jahren streiten sich die Gemüter um die beiden magischen Begriffe Honorar oder Provision. Die Versicherungswirtschaft hat seit Jahrzehnten gut verdient und will an der herkömmlichen Provisionszahlung festhalten. Die Verbraucherschützer kritisieren die schlechten Beratungsleistungen und fordern ein Umdenken hin zur Honorarberatung.

Eine sehr interessanter Bericht findet sich in Portfolio International. Dort wird die Frage betriebswirtschaftlich unter die Lupe genommen.

Eins ist sicher: Genügen die Provisionen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht, kann der herkömmlichen Berater nur noch Geld verdienen, wenn er umdeckt. Die Kunden sind dann bei der Provisionsberatung die Leidtragenden.

 

Frankfurter Allgemeine nörgelt gegen Honorarberatung

Hier ein bisschen was fürs Pfingstfest:

Die FAZ meint zu Recht, dass die Honorarberatung nicht die Lösung allen Übels ist.

Und sie meint, dass „Die Qualität in der Finanzberatung lässt sich aber nur mit Hilfe solider Ausbildung steigern.“

Bonnfinanz zum Schadenersatz verurteilt

Das Landgericht Aschaffenburg hatte am 6.3.2013 die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadenersatz verurteilt.

Der Berater hatte nach der Überzeugung des Gerichts eine nicht anlegergerechte Anlage empfohlen und seine Beratungspflichten verletzt.

Der Kunde war ein konservativer Sparer und wollte keine riskante, sondern eine sichere Geldanlage.

Der Medico 34 könne diese Ziele nicht erfüllen, weil dieser Fonds mit dem Risiko des Totalverlustes und der Nachschusspflicht verbundene Anlageform behaftet sei.

Mehr dazu hier.