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AWD-Platz macht Platz für Swiss-Life-Platz

In Hannover wurden jetzt auch die AWD-Straßenschilder abgeschraubt. Aus AWD-Platz wurde Swiss-Life-Platz.

Der Tagesanzeiger meint jedoch, dass ein neuer Name kein neues Gesicht gibt. Neuer Name, alte Methoden heißt es dort.

 

Kündigung des Vertriebes wirksam

Das Landgericht Potsdam hatte am 06.06.2013 darüber zu entscheiden, ob die Kündigung eines Vermögensberaters deshalb wirksam sei, weil dieser über eine Erlaubnis gem. § 34 c GewO nicht mehr verfüge.

Dabei kam das Landgericht Potsdam zu der Feststellung, dass eine darauf beruhende Kündigung wirksam sei.

Der Vertrieb machte geltend, dass der Handelsvertreter wegen einer privaten Insolvenz keine Erlaubnis gem. § 34 c GewO habe. Er sei nicht mehr zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung.

Im Vermögensberatervertrag sei schließlich geregelt, dass „dem entsprechend eine gewerbliche Zulassung vorliegen muss“. Der Vertrag verlange eine Zulassung gem. § 34 c GewO.

Der Handelsvertreter wandte ein, dass er seit vielen Jahren bei dem Vertrieb tätig war und noch nie über eine Erlaubnis gem. § 34 c GewO verfügt hatte. Er hatte nur eine Erlaubnis gem. § 34 d GewO. Diese Erlaubnis erlosch erst, nachdem der Vertrieb die Kündigung ausgesprochen hatte. Ansonsten wäre diese Erlaubnis bestehen geblieben.

Die Erlaubnis gem. § 34 c GewO war, so der Handelsvertreter, zu keinem Zeitpunkt notwendig.

Im Übrigen, so der Handelsvertreter, war er kein Einzelfall. Im Rahmen des Strukturvertriebes durfte man selbst keine Erlaubnis, soweit man die Tätigkeit ausschließlich in der Unterhaltung und Beaufsichtigung einer Struktur gesehen hatte.

Außerdem wies er daraufhin, dass die Muttergesellschaft des Vertriebes 37.000 Vermögensberater beschäftige, wovon nach eigenen Angaben 5.000 Handelsvertreter nach den Grundsetzen der alten Hasen arbeiten könne, 9.000 Vermögensberater in Zukunft eine IHK Prüfung absolvieren müssten, und 23.000 Vermögensberater ohne Sachkundeprüfung arbeiten könnten.

Diese 23.000 Vermögensberater, so der Handelsvertreter, dürften dann auch keine Gewerbezulassung gem. § 34 c GewO.

Das gleiche müsste für ihn gelten und würde eine Kündigung ausschließen.

Diese Argumente wollte das Landgericht Potsdam nicht gelten lassen und entschied, dass die Kündigung wirksam ist. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.  

Antragsfrist für 34f GewO verlängert

Cash online berichtet über die erforderlich gewordene Verlängerung der Antragsfrist für die Erlaubnis nach §34f GewO bis 31.12.2013.

OVB mit neuen Stategien

Auf der diesjährigen ordentlichen Hauptverhandlung der OVB Holding AG gab es viele schöne Worte. Im Aufsichtsrat gab es ein paar neue Besetzungen.

In den Grußworten wurde die hohe Stabilität und die Wachstumspotenziale gelobt. Man wollte die OVB zum führenden Systembetrieb für Finanzdienstleistungen in Europa werden lassen. Lutz Richter, neuer Vertriebsvorstand der OVB Vermögensberatung AG, sagte dann: „Wer die Zuverlässigkeit von OVB und die Überlegenheit des OVB – Karrieresystems kennt, muss sich als bereits tätiger Finanzberater die Frage stellen, warum man nicht schon immer bei OVB war.“

Die OVB will neue Strategien aufstellen. Man soll früher an später denken (der Leitsatz scheint nicht die Erfindung der OVB zu sein).

Dies und mehr hier zu lesen in Finanztreff.de. 

Wer nicht meckert, ist verdächtig

Die Central Krankenversicherung ließ in einem Rechtsstreit folgendes mitteilen:

„Gutachterlich beraten wurde die Rechnung mangels medizinischer Notwendigkeit um mehr als die Hälfte, …. gekürzt, wobei der Beklagte überraschender Weise die Kürzungen ohne jegliche Einwendungen akzeptiert hat. …… Die Klägerin wurde daraufhin misstrauisch und prüfte die Rechnung im Hinblick auf einen bestehenden Betrugsverdacht.“

Daraus kann man nur lernen: Bei Kürzung der Rechnung ist unbedingt zu reklamieren! Wer nicht meckert, macht sich verdächtig.

Das neue Gesetz über die Honorarberatung

Das neue Gesetz über die Honorarberatung soll bald kommen. Aber vieles ist noch Augenwischerei.

Nach dem neuen Gesetz dürfen sich Finanzberater Honorarberater nennen, wenn sie sich die Vermitt­lung von Wert­papieren wie Zertifikaten, offenen oder geschlossenen Fonds ausschließ­lich durch ein Honorar vom Kunden bezahlen lassen. Die Honorarberatung soll nicht für Bauspar­verträge, Versicherungen, Kredite und Spar­produkte gelten. Der Versicherungswirtschaft ist es damit gelungen, durch diese künstliche Aufspaltung das alte und fragwürdige System der Provisionsberatung zu retten.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Die Positionen von Opposition und Regierung liegen weit auseinander. SPD und Grüne wollen, dass der Honorarberater nicht nur – wie in dem Gesetzesentwurf vorgesehen – über Finanzanlagen beraten und vermitteln darf, sondern die ganze Produktpalette (einschließlich Versicherungen) anbieten kann.

Außerdem ist fraglich, ob allgemein Nettopolicen verpflichtend eingeführt werden soll. Dies verlangt Rot-Grün. In dem Fall könnte für jedes Produkt eine Alternative durch den Honorarberater angeboten werden.

Zurzeit befindet sich die Überarbeitung noch in den Kinderschuhen. Da es Nettopolicen nur eingeschränkt gibt, kann der Honorarberater eben auch nur begrenzt Produkte anbieten.

Es fehlt bisher auch jegliche Regelung über die Gebühren. Auch die Qualifikation des Honorarberaters soll bisher nur ungenügend geregelt worden sein. Man sollte lediglich über Marktübersicht verfügen. Der Honorarberater muss sich bei der jeweiligen Industrie-und Handelskammer eintragen lassen. Außerdem darf er nicht nebenbei Beratung auf Provisionsbasis anbieten.

Lohnt sich eine Lebensversicherung überhaupt noch?

Stern-online kritisiert die Lebensversicherungen. Im Ergebnis bleibt meist weniger, als die Werbung vermuten lässt.

Die Zinssätze, die versprochen werden, beziehen sich nämlich nicht auf die eingezahlte Summe. Sie beziehen sich nämlich nur auf das, was übrig bleibt, nachdem die Versicherung ihre Kosten für Verwaltung und Provision abgezogen hat.

Stern kritisiert auch die hohen Kosten der Vertriebe einschließlich der bekannten Strukturvertriebe. 6 % und mehr der Beitragssumme werden so einfach geschluckt.

Beratung wieder mangelhaft

Wer glaubt, die Bankberatungen würden besser werden, wird eines Besseren belehrt. Dies ergab ein aktueller Test, der im Mai veröffentlicht wurde.

Die Kritik: Keine individuelle Beratung, empfohlen wurden oft Produkte mit den höchsten Gewinnen – allerdings für die Banken und Berater und nicht für die Kunden.

Noch am besten: Die deutsche Bank. Die hatte aber jüngst im ZDF ihr Fett weggekriegt. Die Skandale der deutschen Bank heißt das Arbeitspapier.

Geprellte Strukkis neu nicht mehr online

Die Seite www.geprellte-strukkis-neu.de ist nicht mehr online.

Sie war ein Auffangbecken für kritische Strukturmitarbeiter, Ex-Strukturmitarbeiter und Opfer von Strukturvertrieben. Im Fokus standen Strukturvertriebe wie OVB, AWD (jetzt Swiss Life Select). Auch der Bereich, im dem über die DVAG geschrieben wurde, war sehr aktiv. Fast täglich gab es neue Berichte oder Kommentare.

Man munkelt, ein großer Vertrieb habe ein gutes Angebot gemacht und die Seite einfach aufgekauft.

Auch die DVAG- kritische Seite www.exdvag.de verschwand vor einiger Zeit spurlos. Auch hier gab es Gerüchte, dass ein Vertrieb seinen Einfluss geltend gemacht hat.

TÜV-Süd half S&K

Kaum zu glauben: Der TÜV-Süd stellte Prüfberichte aus, die die Immobilien von S&K bewerteten.

Stephan Schäfer (S) und Jonas Köller (K), Chefs der Frank­furter Immobilienfirma S & K, beauftragten den Tüv Süd, ihnen den Wert ihrer Immobilien zu bescheinigen. Viele Anleger vertrauten dem Tüv-Prüfbe­richt, der S & K noch Ende August 2011 einen Immobilien­bestand mit einem Verkehrs­wert von mehr als 101 Millionen Euro bestätigte.

Näheres in Stiftung Warentest.

Die Leiden des jungen R.

Ein lesenswerter Bericht im Handelsblatt über die Provinzial und die Leiden des Herrn Rüther.

Gute Umsätze sind eben auch kein Allheilmittel.