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Unser treuer Leser hier zum 5. Denkfehler!
„Die Reziprozität oder keine Vergünstigung ohne entsprechende Gegenleistung.
Die Reziprozität ist ein uraltes Programm, dass in uns Menschen abläuft.
Es sagt nichts anders: „Ich helfe dir und du hilfts mir“.
Was hat das mit den großen Vertrieben zu tun. Ich meine sehr viel -besser gesagt sehr, sehr viel- nachdem ich selbst über 10 Jahre für die xxxx gearbeitet hatte.
Bei einem großen Strukturvertrieb wurde das umbenannt in: „Der Kleine (gemeint sind Vertrauensleute und Vermögensberaterassistenten) hilft dem Großen (Direktions- u. Geschäftsstellenleiter)! In Informationsveranstaltungen und Schulungen wurde dies in Folien verpackt und im Vortag mit Projektor an die Leinwand geworfen. Der Große (Direktionsleiter) reichte dem Kleinen (neuer Mitarbeiter) die Hand! Toll!
Der Wissenschaftler Robert Cialdini hat die Reziprozität untersucht und festgestellt, dass der Mensch es kaum aushält, wenn er in der Schuld steht.
Die Krishna-Sekte macht(e) mit der Reziporzität auch auch ihr Geschäft an öffentlichen Orten, wo einer mit einem Lächeln eine Blume verteilt und ein Grußwort sagt, mehr nicht. Die Menschen nehmen die Blume an und freuen sich zunächst. Danach laborierte das Gewissen und ein Zweiter bat um eine Spende. In der Regel mit Erfolg und ein erfolgreiches Geschäftsmodell für die Sekte. Nicht so für die am Bahnhof oder am Flughafen angekommenen Menschen, die nach der Ankunft die Blumen in aller Regel ohne sichtlichen Mehrwert annahmen aber die Blume hinter der nächsten Ecke weggeworfen hatten. Es lagen nämlich noch mehr dort.
Ähnlich, würde ich heute sagen, arbeiten mit diesem Phänoemen die meisten Vertriebe und nutzen dies für ihren Geschäftserfolg. Den meisten Menschen dort ist dies nicht bewußt, geschweige denn bekannt. Nicht, dass ich versuche, den Vertrieb mit einer Sekte in einen Topf zu werfen, wie es gerne oft gemacht wird, was ich aber selbst nicht erfahren habe und glaube. Nein, es sind die Methoden, die dort ähnlich sind und erfolgreich. Darum kommt vermutlich auch der Irrglaube her, dass ein Vertrieb auch eine Sekte sei. Die Frage wäre nur dann, ob die Methode auch gleich eine Sekte widerspiegelt. Ich glaube, dass das zu kurz gefasst wäre und lasse es einfach offen und den Leser darüber nachdenken und zu beurteilen.
Viele NGOs sammeln nach dem Krishna-Muster-zuerst schenken, dann fordern. So funktioniert’s.
Die xxxx ist darin meines Erachtens Weltmeister darin. Ich wurde am Geburtag, Weihnachten, Ostern und sonstigen Feierlichgkeiten u. Veranstaltungen mit Geschenken regelrecht überschüttet. Anfangs dachte ich noch, Uuuiii- toller Laden. Kenne ich nicht, macht keiner, was ganz außergewöhliches, was da und dort geboten wird. Die Dosis steigerte sich noch mit meiner Leistung. Also im Nachblick schon beachtlich, welche Fehler wir unbeachtet so im Leben machen.
Aber ein Vorteil hatte es für mich während meiner Zeit dort im Strukturvertrieb. Ich gehörte zu denen die einen Mehrwert für sich generierten, was aber nach meinen Erfahrungen und Kenntnissen der Regel nicht so eintrifft, wie es sich die meisten dort vorstellen. Das Gegenteil ist der Fall. Neben den finanziellen Problemen überschatten viele dann auch noch die Privaten. Das war und ist dann nicht mehr lustig und möchte hier nicht näher darauf eingehen. Es ist sinnlos, darauf einzugehen, weil es sowieso geleugnet wird und man nicht dazu steht. Die Realität ist jedenfalls eine andere. Auf diese lassen sich die Verantwortlichen logischerweise nicht ein. Nur das was gut ist. Es ist ja auch was positives.
Klar, wenn 20% der Berater den Umsatz generieren ist das für sie und die Führungsköpfe und den Geschäftsbericht gut.
Die Frage der finanziellen Zukunft der anderen 80% in einem solchen Vertrieb wie diese, sollte aber an dieser Stelle erlaubt sein.
Die Reziprozität ist ein uraltes Programm. Wir finden es bei Tierarten, deren Nahrung hohen Schwankungen unterliegt. Als Jäger und Sammler erlegten Sie eines Tages ein Reh. Kühlschränke gab es noch keine. Das Reh war für den Einzelnen zuviel. Also teilt er es mit denen, die bei der Jagd nicht soviel Erfolg hatten. Das nächste Mal war es umgekehrt.
Der Jäger und Sammler profitierte vom anderen. Eine ausgezeichnte Überlebensstrategie. Ohne Reziprozität wäre die Menschheit ausgestorben.
Die Reziprozitätist ein über 100 Millionen Jahren altes Überlebensprogramm.
Nur mit dem heutigen Unterschied, dass der Kühlschrank bei 20% voll ist und bei 80% nicht oder erheblich weniger.“
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Die im Versicherungsjournal am 28.6.13 erwähnte Produkthitparade in den Finanzvertrieben wirft viele Fragen auf.
YouGov hatte ein paar Vertreter der großen Vermittlerunternehmen, darunter DVAG, MLP, Bonnfinanz, OVB, Siss Life Select nach ihrer Zufriedenheit gefragt.
79 % sollen sehr zufrieden gewesen sein. Diese Zahl ist kaum zu glauben. Leider ist die Angst, sich die Wahrheit vor Augen zu halten, immer noch ein Phänomenen dieser Branche.
AWD wollte mit seiner Umbenennung das schlechte Image, welches mit dem alten Namen verbunden war, abstreifen. Viele Vermögensberater klagen zur Zeit über die kleine Produktauswahl, die man anbieten darf, insbesondere dann, wenn von den wenigen Produkten einige wegen rasanter Preisentwicklungen gar nicht mehr empfohlen werden können.
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Wenn die unabhängigen Vermittler heute wählen würden, würde schwarz-gelb gewinnen.
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Der inoffizielle Pressesprecher, ein Herr Kalkofe, setzt sich mit dem unbekannten Wesen Internet auseinander.
Viel Spaß und ein sonniges Wochenende.
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Der treue Leser setzt sich wie immer kritisch mit der Branche auseinander. Hier wirft er Zahlen in den Raum, die zum Nachdenken anregen:
„Insgesamt also 257.795 Versicherungsvermittler gab es zum 2. Januar 2012. (Quelle : DIHK Service GmbH) .
9091 weniger Vermittler in rund 1 1/2 Jahren spricht nicht gerade für die Finanzbranche tätigen Vermittler sich für den Beruf zu entscheiden, schon gar nicht als Zukunftsberuf.
Hat die Branche verspielt?“
Kommentare erlaubt.
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In Hannover wurden jetzt auch die AWD-Straßenschilder abgeschraubt. Aus AWD-Platz wurde Swiss-Life-Platz.
Der Tagesanzeiger meint jedoch, dass ein neuer Name kein neues Gesicht gibt. Neuer Name, alte Methoden heißt es dort.
01
Das Landgericht Potsdam hatte am 06.06.2013 darüber zu entscheiden, ob die Kündigung eines Vermögensberaters deshalb wirksam sei, weil dieser über eine Erlaubnis gem. § 34 c GewO nicht mehr verfüge.
Dabei kam das Landgericht Potsdam zu der Feststellung, dass eine darauf beruhende Kündigung wirksam sei.
Der Vertrieb machte geltend, dass der Handelsvertreter wegen einer privaten Insolvenz keine Erlaubnis gem. § 34 c GewO habe. Er sei nicht mehr zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung.
Im Vermögensberatervertrag sei schließlich geregelt, dass „dem entsprechend eine gewerbliche Zulassung vorliegen muss“. Der Vertrag verlange eine Zulassung gem. § 34 c GewO.
Der Handelsvertreter wandte ein, dass er seit vielen Jahren bei dem Vertrieb tätig war und noch nie über eine Erlaubnis gem. § 34 c GewO verfügt hatte. Er hatte nur eine Erlaubnis gem. § 34 d GewO. Diese Erlaubnis erlosch erst, nachdem der Vertrieb die Kündigung ausgesprochen hatte. Ansonsten wäre diese Erlaubnis bestehen geblieben.
Die Erlaubnis gem. § 34 c GewO war, so der Handelsvertreter, zu keinem Zeitpunkt notwendig.
Im Übrigen, so der Handelsvertreter, war er kein Einzelfall. Im Rahmen des Strukturvertriebes durfte man selbst keine Erlaubnis, soweit man die Tätigkeit ausschließlich in der Unterhaltung und Beaufsichtigung einer Struktur gesehen hatte.
Außerdem wies er daraufhin, dass die Muttergesellschaft des Vertriebes 37.000 Vermögensberater beschäftige, wovon nach eigenen Angaben 5.000 Handelsvertreter nach den Grundsetzen der alten Hasen arbeiten könne, 9.000 Vermögensberater in Zukunft eine IHK Prüfung absolvieren müssten, und 23.000 Vermögensberater ohne Sachkundeprüfung arbeiten könnten.
Diese 23.000 Vermögensberater, so der Handelsvertreter, dürften dann auch keine Gewerbezulassung gem. § 34 c GewO.
Das gleiche müsste für ihn gelten und würde eine Kündigung ausschließen.
Diese Argumente wollte das Landgericht Potsdam nicht gelten lassen und entschied, dass die Kündigung wirksam ist. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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Cash online berichtet über die erforderlich gewordene Verlängerung der Antragsfrist für die Erlaubnis nach §34f GewO bis 31.12.2013.
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Auf der diesjährigen ordentlichen Hauptverhandlung der OVB Holding AG gab es viele schöne Worte. Im Aufsichtsrat gab es ein paar neue Besetzungen.
In den Grußworten wurde die hohe Stabilität und die Wachstumspotenziale gelobt. Man wollte die OVB zum führenden Systembetrieb für Finanzdienstleistungen in Europa werden lassen. Lutz Richter, neuer Vertriebsvorstand der OVB Vermögensberatung AG, sagte dann: „Wer die Zuverlässigkeit von OVB und die Überlegenheit des OVB – Karrieresystems kennt, muss sich als bereits tätiger Finanzberater die Frage stellen, warum man nicht schon immer bei OVB war.“
Die OVB will neue Strategien aufstellen. Man soll früher an später denken (der Leitsatz scheint nicht die Erfindung der OVB zu sein).
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Die Central Krankenversicherung ließ in einem Rechtsstreit folgendes mitteilen:
„Gutachterlich beraten wurde die Rechnung mangels medizinischer Notwendigkeit um mehr als die Hälfte, …. gekürzt, wobei der Beklagte überraschender Weise die Kürzungen ohne jegliche Einwendungen akzeptiert hat. …… Die Klägerin wurde daraufhin misstrauisch und prüfte die Rechnung im Hinblick auf einen bestehenden Betrugsverdacht.“
Daraus kann man nur lernen: Bei Kürzung der Rechnung ist unbedingt zu reklamieren! Wer nicht meckert, macht sich verdächtig.
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Das neue Gesetz über die Honorarberatung soll bald kommen. Aber vieles ist noch Augenwischerei.
Nach dem neuen Gesetz dürfen sich Finanzberater Honorarberater nennen, wenn sie sich die Vermittlung von Wertpapieren wie Zertifikaten, offenen oder geschlossenen Fonds ausschließlich durch ein Honorar vom Kunden bezahlen lassen. Die Honorarberatung soll nicht für Bausparverträge, Versicherungen, Kredite und Sparprodukte gelten. Der Versicherungswirtschaft ist es damit gelungen, durch diese künstliche Aufspaltung das alte und fragwürdige System der Provisionsberatung zu retten.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Die Positionen von Opposition und Regierung liegen weit auseinander. SPD und Grüne wollen, dass der Honorarberater nicht nur – wie in dem Gesetzesentwurf vorgesehen – über Finanzanlagen beraten und vermitteln darf, sondern die ganze Produktpalette (einschließlich Versicherungen) anbieten kann.
Außerdem ist fraglich, ob allgemein Nettopolicen verpflichtend eingeführt werden soll. Dies verlangt Rot-Grün. In dem Fall könnte für jedes Produkt eine Alternative durch den Honorarberater angeboten werden.
Zurzeit befindet sich die Überarbeitung noch in den Kinderschuhen. Da es Nettopolicen nur eingeschränkt gibt, kann der Honorarberater eben auch nur begrenzt Produkte anbieten.
Es fehlt bisher auch jegliche Regelung über die Gebühren. Auch die Qualifikation des Honorarberaters soll bisher nur ungenügend geregelt worden sein. Man sollte lediglich über Marktübersicht verfügen. Der Honorarberater muss sich bei der jeweiligen Industrie-und Handelskammer eintragen lassen. Außerdem darf er nicht nebenbei Beratung auf Provisionsbasis anbieten.

